Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 20. November das Konzept für die Betreuungszulage nach Massgabe des Familienzulagengesetzes finalisiert.

Es handelt sich hierbei um das Alternativmodell zur Vorlage des Nationalrates zum Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG). Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung im Januar einen Vernehmlassungsbericht verabschieden und die Vernehmlassung dazu eröffnen.

Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis ​​Ende 2026

Im Rahmen der Prüfung der parlamentarischen Initiative 21.403 hat die Kommission mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, eine Kommissionsinitiative einzureichen, um die aktuellen Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Dezember 2026 zu verlängern (23.478 «Verlängerung der Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung bis Ende des Jahres 2026»). Diese Verlängerung ist mit Blick auf den Zeitplan des weiteren Rechtsetzungsprozesses erforderlich.

Für eine stärkere Einbindung von privaten Anbietern in die Berufs-, Studien- und Laufba​hnberatung

Die Kommission behandelte die parlamentarische Initiative (23.405), welche verlangt, dass die Zuständigkeit für die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung (BSLB) im Berufsbildungsgesetz (SR 412.10) neu als Aufgabe öffentlicher und privater Anbieter definiert wird. Dazu hörte sie Vertreterinnen und Vertreter zweier BSLB-Verbänden, namentlich LaufbahnSwiss und Profunda-Suisse, sowie der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und –direktoren (EDK) an. Die Kommission teilt grundsätzlich das Anliegen der parlamentarischen Initiative. Sie ist jedoch der Ansicht, dass eine Kommissionsmotion das passendere Instrument für dessen Umsetzung ist. Daraufhin hat der Initiant seine parlamentarische Initiative zurückgezogen. Die Kommission beauftragt den Bundesrat deshalb mit 5 zu 3 Stimmen mittels einer Kommissionsmotion (23.4347) die privaten Anbieter unter Artikel 49, Absatz 1 zu ergänzen.

Die Kommissionsmehrheit befürchtet, dass private Anbieter von BSLB zunehmend von öffentlichen Anbietern vom Markt verdrängt werden. In ihren Augen wird die schweizerische BSLB gestärkt, wenn die öffentliche Hand die privaten Anbieter bei der Erbringung der Beratungsdienstleistungen einbezieht. Private Anbieter sollen ebenfalls in Bundesprojekte wie Viamia einbezogen werden.

Die Kommissionsminderheit ist der Meinung, dass die BSLB Aufgabe der Kantone ist. Es soll den Kantonen freistehen, zu entscheiden, welche Dienstleistungen selbst geleistet und welche an Private auslagert werden.

Regulierungsansatz im Bereich der G​​entechnik

Die Kommission hat sich mit dem Vorsteher des UVEK über die Grundsätze der Gentechnik-Vorlage unterhalten, die im Hinblick auf eine Vernehmlassung ab Sommer 2024 ausgearbeitet wird. Der Entwurf des Bundesrates zielt darauf ab, ein risikobasiertes Zulassungssystem für Pflanzen und Saatgut einzuführen, die mit Hilfe neuer Züchtungstechniken erzeugt wurden. Der Bundesrat will eine Regelung, die zusätzliche Hürden im Vergleich zur geplanten EU-Regulierung vorsieht. Die Diskussion dazu war in der Kommission kontrovers. Die Kommission wird sich nach der Vernehmlassung zum Entwurf des Bundesrates mit dieser Thematik wieder befassen.

Die Kommission hat am 20. November 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Benedikt Würth (M-E, SG) und der Vizepräsidentin Mathilde Crevoisier Crelier (S, JU) und teilweise im Beisein von Bundesrat Albert Rösti, Vorsteher des UVEK, in Bern getagt.