Die 11. AHV-Revision, die insbesondere die Erhöhung des Frauen-Rentenalters von 64 auf 65 Jahre bringt, wurde von der SGK am Freitag mit 14 zu 9 Stimmen gutgeheissen. Die Linke protestierte gegen diese «reine Abbauvorlage auf Kosten der Frauen», die vor dem Volk ebenso chancenlos sei wie der erste Anlauf am 16. Mai 2004.
Finanzierung nicht gesichert
Das Verdikt gegen jegliche soziale Abfederung des vorzeitigen Altersrücktritts ab 62 fiel beim Stimmenpatt von 12 zu 12 nur mit dem Stichentscheid von Jürg Stahl (SVP/ZH). Es ist deshalb nicht auszuschliessen, das es vom Plenum in der dritten Woche der Märzsession umgestossen wird.
Im Januar wollte die SGK die mit der Erhöhung des Frauen-Rentenalters eingesparten 620 Millionen noch dafür einsetzen, auch Erwerbstätigen mit tiefen oder mittleren Einkommen die Frühpensionierung zu ermöglichen. Laut Stahl kam die Mehrheit nun aber zum Schluss, dass die Finanzierung nicht gesichert sei.
Minderheitsanträge
Die grosse SGK-Minderheit unter Thérèse Meyer (CVP/FR) möchte erst ab einem Einkommen von 79 000 Franken die mathematisch notwendige lebenslange Rentenkürzung von 6,8 Prozent pro Vorbezugsjahr anwenden. Dafür sollen neben den 620 zusätzlich 130 Millionen eingesetzt werden, womit die ganze Revision kostenneutral wäre. (06.107 )
Linke Minderheiten warten mit Anträgen für 800 bzw. 400 zusätzliche Millionen auf. Mit 9 zu 4 Stimmen bei 10 Enthaltungen abgelehnt wurde der bundesrätliche Vorschlag einer Vorruhestands- oder «Überbrückungsrente» für wirtschaftlich Schwächere, die nicht bis zum ordentlichen Pensionsalter durchhalten. (05.094 )
Spareffekt 800 Millionen
Die Erhöhung des Frauen-Rentenalters wurde mit 15 zu 10 Stimmen gutgeheissen und mit einer sozialen Abfederung für die ersten fünf betroffenen Jahrgänge flankiert. Nicht mehr in Frage gestellt wurde eine neue Regelung beim Mischindex, welche die Rentenanpassung verlangsamt.
Unter dem Strich könne die AHV um jährlich 800 Millionen entlastet werden, sagte Stahl vor den Medien. Er zeigte sich bewusst, dass die Kommissionsvorschläge im Plenum und insbesondere vor dem Volk einen schweren Stand haben werden. Die Neuauflage unterscheidet sich effektiv nur wenig von der 2004 klar am
Referendum gescheiterten Revision. (05.093 )
Kein Gegenvorschlag zur SGB-Initiative
In der Version der SGK ist die Gesetzesrevision nun auch kein Gegenvorschlag zur Volksinitiative des Gewerkschaftsbundes (SGB) «für ein flexibles AHV-Alter» . Der SGB verlangt eine ungekürzte Rente ab 62, wenn jemand die Erwerbstätigkeit aufgibt und zuvor nicht mehr als rund 120 000 Franken verdient hat. Die SGK lehnte das Volksbegehren mit 16 zu 8 Stimmen ab.
15. Februar 2008