Verabschiedung der Totalrevision des CO2-Gesetzes

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat in der Gesamtabstimmung die Totalrevision des CO2-Gesetzes angenommen. Gleichzeitig hat sie beschlossen, nicht auf den indirekten Vorschlag des Bundesrates zur eidgenössischen Volksinitiative „Für menschenfreundlichere Fahrzeuge“ einzutreten, ebenso empfiehlt sie die Initiative selber zur Ablehnung.

Mit 17 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt die Kommission, die eidgenössische Volksinitiative „Für menschenfreundlichere Fahrzeuge“ abzulehnen. Gleichzeitig hat sie mit 15 gegen 11 Stimmen beschlossen, nicht auf den vom Bundesrat präsentierten indirekten Gegenvorschlag (10.017) einzutreten. Für die Mehrheit der Kommission stellt die Initiative eine disparate und zu verschiedenartige Stossrichtungen verknüpfende Vorlage dar, deren Forderungen zu weit gehen. Und sie erachtet es als nicht notwendig, mit einer Revision des bis Ende 2012 geltenden CO2-Gesetzes der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. Eine Minderheit unterstützt die in der Initiative geforderten strengeren Vorschriften, mittels derer die negativen Folgen von Motorfahrzeugen für die Umwelt und bezüglich der Sicherheit verringert werden sollen, und empfiehlt deshalb deren Annahme.

Im Rahmen der Totalrevision des CO2-Gesetzes (09.067) hingegen unterstützt die Kommission mit 14 gegen 10 Stimmen den Grundsatz des Bundesrates, dass auch im Fahrzeugbereich technische Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen zu treffen sind. Eine Minderheit sieht diesbezüglich keinen Handlungsbedarf. Doch im Gegensatz zum bundesrätlichen Ziel, welches demjenigen der EU entspricht und bis 2015 eine Senkung der CO2-Emissionen von erstmals in Verkehr gesetzte Personenwagen auf durchschnittlich 130 g CO2/km vorgibt, verlangt die Kommission eine weniger starke Verminderung, nämlich auf durchschnittlich 150 g CO2/km. Das vorgeschlagene Ziel von 130 g CO2/km erachtet sie als unverhältnismässig. Die EU profitiert von der Tatsache, dass sie den Durchschnitt der CO2-Emmissionen auf 27 Länder verteilen kann, die Schweiz hat diese Möglichkeit nicht. Zudem ist der Mittelwert des CO2-Ausstosses des schweizerischen Fahrzeugparkes gegenwärtig höher als in der EU; das ist auch auf die besonderen topografischen Bedingungen hierzulande zurückzuführen.

Eine Minderheit hingegen unterstützt den Vorschlag des Bundesrates, da nur so die Emissionen in genügendem Umfang zu reduzieren seien. Verschiedene weitere Minderheiten wurden ebenfalls zu dieser Frage eingereicht, wovon die einen noch strengere Vorschriften und bereits das Ziel von 95 g CO2/km bis 2020 festschreiben wollen. Andere Minderheiten verlangen, dass im Gegenteil das Senkungsziel um drei bis fünf Jahre verschoben wird oder dass für besondere Gebiete wie beispielsweise Berggebiete oder Zwecke wie Land- und Forstwirtschaft, für die starke Fahrzeuge unabdingbar sind, Ausnahmen zu machen sind.

Der zweite intensiv diskutierte Punkt bei den technischen Massnahmen im Fahrzeugbereich war die Höhe der Sanktionen im Falle einer Überschreitung der Zielvorgabe. Die Mehrheit unterstützt den Vorschlag des Bundesrates, der sich an die Sanktionsbeträge der EU anlehnt, währenddem eine Minderheit höhere, eine andere wiederum tiefere Sätze fordert.

In der weiteren Detailberatung des CO2-Gesetzes entschied die Kommission mit 14 gegen 12 Stimmen, die gesetzlichen Grundlagen für einen Fonds zur Förderung von Technologien zur Verminderung der Treibhausgase zu schaffen. Aus diesem Technologiefonds, der jährlich mit höchstens 25 Millionen Franken aus dem Ertrag der CO2-Abgabe gespiesen werden soll, sollen Darlehen an Unternehmen verbürgt werden, deren Produkte zur Emissionsminderung beitragen. Eine Minderheit lehnt diese zusätzliche Bindung von Mitteln aus der CO2-Abgabe ab.

Ohne Gegenstimme hat die Kommission zudem beschlossen, dem Rat die Verlängerung der Behandlungsfrist der Volksinitiative „Für ein gesundes Klima“ zu beantragen und damit der Initiative die Totalrevision des CO2-Gesetzes als indirekten Gegenvorschlag gegenüber zu stellen. In der Gesamtabstimmung beantragt die Kommission mit 14 gegen 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Annahme der Totalrevision des CO2-Gesetzes.

 

Entwicklung der Schweizer Stromnetze

Die Kommission liess sich durch Vertreter des BFE und von Swissgrid über die Herausforderungen an das strategische Stromnetz der Schweiz informieren. Schwerpunkte waren die Versorgungssicherheit im Inland, die Stellung der Schweiz im europäischen Strombinnenmarkt sowie die Anforderungen an zukünftige Hochleistungsnetze. Einstimmig beschloss die Kommission ein Postulat, welches den Bundesrat auffordert, Bericht zu erstatten über den aktuellen Zustand des Stromnetzes und über die künftige Strategie für das schweizerische Übertragungsnetz. Dabei interessiert sie sich insbesondere für die erforderlichen Anpassungen, welche das dezentralisierte Angebot von erneuerbaren Energien in der Schweiz und die Anbindung an das europäische Verbundnetz berücksichtigen.

 

09.420 n Pa. Iv. Bäumle. Risikoprämie der Kernkraftwerke für erneuerbare Energie einsetzen

Die Kommission prüfte eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Martin Bäumle vor. Die Initiative verlangt, dass für die heute ungedeckten Risiken der Kernenergie bis Ende der Laufzeit der Kernkraftwerke eine Risikoprämie von 5 Rp./kWh erhoben und diese z. B. via kostendeckende Einspeisevergütung für die Finanzierung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien eingesetzt wird. Auch sollte der importierte Strom mit derselben Risikoprämie belastet werden. Die Kommission beantragt mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben; eine Minderheit will ihr Folge geben.

 

Verfahren bei Anlagen für erneuerbare Energien

Die Kommission beschloss nach der Diskussion zur kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) (08.445), zwei Kommissionsmotionen einzureichen. Die Motion 10.3345 n UREK-N. Inbetriebnahmedatum statt Anmeldedatum bei der KEV beauftragt den Bundesrat, die Energieverordnung so zu ändern, dass für die Berücksichtigung von Projekten mit einer KEV prioritär das Inbetriebnahmedatum gilt und nicht der Anmeldezeitpunkt bei der Netzgesellschaft. Die Motion 10.3344 n UREK-N. Beschleunigung der Bewilligungsverfahren bei Anlagen für erneuerbare Energien durch eine Koordinationsgesetzgebung beauftragt den Bundesrat, für Anlagen im Bereich der erneuerbaren Energien ein Koordinationsgesetz zu schaffen, das alle Verfahrensschritte auf den unterschiedlichen Ebenen zeitlich und inhaltlich optimieren sowie Querbezüge zwischen verschiedenen Gesetzeswerken ermöglichen soll. Damit soll das Koordinationsgesetz einen wesentlichen Beitrag zur Vereinfachung und Straffung der Bewilligungsverfahren leisten. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.

 

10.034 n Umweltabgaben im Fürstentum Liechtenstein. Vertrag mit dem Fürstentum Liechtenstein

Die Kommission beantragt einstimmig, einem Vertrag mit dem Fürstentum Liechtenstein zuzustimmen, in welchem festgehalten wird, dass die schweizerischen Bestimmungen zu den Umweltabgaben in das liechtensteinische Recht übernommen werden.

 

Weitere Entscheide

Die Kommission befürchtet, dass die am 1. Januar 2010 in Kraft getretenen Verbrauchsvorschriften für Haushalts- und Elektrogeräte künftig nicht als Ausnahme vom Cassis-de-Dijon-Prinzip gelten werden, und reicht deshalb eine Motion ein, die dies gewährleisten soll (10.3347 n UREK-N. Effizienzvorschriften weiterführen). Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Effizienzvorschriften für Set-Top-Boxen, Kühl- und Gefriergeräte, Wäschetrockner, kombinierte Wasch- und Trockenautomaten, Backöfen und Elektromotoren in die Verordnung zum Gesetz über die technischen Handelshemmnisse aufzunehmen.

 

Im Weiteren prüfte die Kommission die Änderungen, die der Ständerat an zwei ihrer Motionen (09.3723 n Nationalrat (UREK-N). Massnahmen zur Regulierung der Bestände Fisch fressender Vögel und zur Entschädigung von Schäden an der Berufsfischerei und 09.3726 n Nationalrat (UREK-N). Beschleunigung der Bewilligungsverfahren) vorgenommen hatte. Sie beantragt die Annahme der abgeänderten Motionstexte.

 

Die Kommission hat am 19. und 20. April 2010 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jacques Bourgeois (RL/FR) und teilweise im Beisein von Bundesrat Moritz Leuenberger in Bern getagt.

 

Bern, 21. April 2010 Parlamentsdienste