Voranschlag 2016 des Bundes
​Die Finanzkommission des Ständerates begrüsst die Sparvorgaben, welche der Bund mit im Voranschlag 2016 in den verschiedenen Bereichen umgesetzt hat. Sie stockt den Voranschlag um rund 800 000 Franken auf und beantragt dem Ständerat, in allen anderen Positionen dem Vorschlag des Bundesrates zu folgen.

​Detailbehandlung Voranschlag 2016 und Nachtrag II zum Voranschlag 2015

Bereits am 5. Oktober ist die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) auf den Voranschlag 2016 (15.041) und den Nachtrag II zum Voranschlag 2015 (15.042) eingetreten. Nach der Vorbehandlung in ihren Subkommissionen hat die FK-S nun die Beratung dieser Geschäfte im Plenum fortgesetzt. Sie nahm Kenntnis von den Diskussionen und Anträgen, welche im Oktober in den Subkommissionen stattgefunden und behandelt wurden. Gleichzeitig stellten sich die zuständigen Bundesrätinnen und Bundesräte den Fragen der Mitglieder der FK-S zum Voranschlag 2016 und dem Nachtrag II 2015 ihrer Departemente.

Einstimmig beantragt die Kommission dem Ständerat, die Position Dachverbände der Familienorganisationen auf 2 Millionen Franken aufzustocken. Hiermit werden private Organisationen in den beiden familienpolitischen Kernbereichen Elternberatung und Elternbildung sowie familienergänzende Kinderbetreuung unterstützt. Die Kommission will damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern, nicht zuletzt auch mit Blick auf den Fachkräftemangel auf dem Schweizer Arbeitsmarkt.

Mit 7 zu 3 Stimmen entschied sich die FK-S gegen eine Aufstockung der Position Ausfuhrbeiträge landwirtschaftlicher Verarbeitungsprodukte („Schoggigesetz“) um 26,7 Millionen Franken. Die OECD will in naher Zukunft Exportsubventionen abschaffen. Unter diesem Gesichtspunkt vertritt die Kommission die Meinung, dass diese Position nicht noch aufgestockt werden soll. Vielmehr seien Alternativen auch mit Blick auf die Swissness-Vorlage zu finden. Eine Minderheit hält an der Aufstockung fest. Solange Exportförderungen von der OECD nicht untersagt werden, sollen diese ausgeschüttet werden.

Die Kommission spricht sich mit 7 zu 5 Stimmen dagegen aus, den Voranschlag des Staatssekretariates für Migration (SEM) aufgrund der neusten Prognosen der Asylzahlen anzupassen. Sie folgt damit dem Grundsatz der Budgeterstellung, auf bewährte Schätzmethoden zu bauen und Ausreisser nach oben mit Nachträgen abzufedern. Ansonsten müssten auch andere volatile Positionen im Voranschlag 2016 des Bundes aufgrund neuster Prognosen angepasst werden.

Die Finanzkommission beantragt dem Ständerat mit 11 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung den Voranschlag 2016 inklusive der von ihr vorgenommenen Änderung anzunehmen. Einstimmig empfiehlt sie die Annahme des Nachtrags II zum Voranschlag 2015.

 

Mitbericht zusätzliches Rüstungsprogramm

Der Bundesrat beantragt mit dem zusätzlichen Rüstungsprogramm 2015 (zu 15.017) insgesamt 874 Millionen Franken zur Beschaffung von verschiedenen Rüstungsgütern. Mit dieser Vorlage kommt erstmals eine Änderung des Parlamentsgesetzes (Art. 50 Abs. 3 ParlG) zur Anwendung. Haben Vorlagen Auswirkungen auf Zahlungsrahmen oder Verpflichtungskredite, können die Finanzkommissionen neu Anträge dazu direkt an ihren Rat richten. Damit wird die Stellung der Finanzkommission als oberste Hüterin der Bundesfinanzen gestärkt. Die FK-S hat das zusätzliche Rüstungsprogramm unter finanzpolitischen Gesichtspunkten geprüft und unterstützt die Vorlage. Sie stellt entsprechend den Antrag an den Rat, dem Bundesrat zu folgen. Sie bringt damit zum Ausdruck, dass eine Aufstockung aus finanzpolitischer Sicht nicht vertretbar wäre.

 

Weitere Geschäfte

Die Kommission beschäftigte sich des Weiteren mit der Petition „Für einen fairen Finanzausgleich (NFA)“ und mit der kantonalen Initiative des Kantons Basel-Stadt zur Aufstockung des Grenzwachtkorps.

Das ergriffene Referendum gegen den Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen 2016-2019 (14.066) kam nicht zu Stande. Die rund 7500 Unterschriften wurden danach als Petition „Für einen fairen Finanzausgleich (NFA)“ (15.2032) eingereicht. Die Kommission entschied einstimmig, der Petition keine Folge zu geben, hatte sie doch im vergangenen Jahr die Vorlage beraten und mit dem Kompromissvorschlag dem Rat zur Annahme empfohlen. Sie hält aber fest, dass alle Forderungen der ressourcenstarken Kantone ernsthaft geprüft werden müssen. Es sei zentral, dass im Hinblick auf den Ressourcen- und Lastenausgleich für die nächste Periode eine gute Lösung gefunden werde, um den NFA nachhaltig zu sichern.

Die FK-S befasste sich mit der kantonalen Initiative des Kantons Basel-Stadt zur Aufstockung des Grenzwachtkorps (15.311). Einer gleichgerichteten kantonalen Initiative des Kantons Basel-Landschaft (15.301) hat die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) bereits am 26./27. Oktober 2015 keine Folge gegeben. Im Einklang mit der SiK-S kann die FK-S die in diesen beiden Initiativen geäusserten Bedenken nachvollziehen, sieht aber auf Gesetzesstufe keinen Handlungsbedarf und hat deshalb der kantonalen Initiative des Kantons Basel-Stadts ebenfalls keine Folge gegeben.

 

Die FK-S hat am 9. und 10. November unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Altherr (FDP/AR) in Bern getagt. Zeitweise anwesend waren Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf, Vorsteherin des Finanzdepartements, sämtliche weiteren Bundesrätinnen und Bundesräte, der Bundesgerichtspräsident und einige ihrer Mitarbeitenden.

 

 

Bern, 10. November 2015 Parlamentsdienste