Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) hat sich mit der künftigen Ausgestaltung der Beziehungen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich befasst und die vorläufige Anwendung zweier Abkommen gutgeheissen.

Die Kommission informierte sich über die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf den Austritt des Vereinigten Königreichs (UK) aus der Europäischen Union (EU) und die Implikationen für die Schweiz. Mit dem «Brexit» werden die geltenden bilateralen Abkommen der Schweiz nicht mehr auf UK anwendbar sein. Die APK-N begrüsst die Arbeiten des Bundesrats im Rahmen der «Mind-the-Gap» Strategie, welche darauf abzielt, die bestehenden gegenseitigen Rechte und Pflichten über den Zeitpunkt des EU-Austritts hinaus sicherzustellen und allenfalls auszubauen. Vor diesem Hintergrund hat die APK-N einstimmig die vorläufige Anwendung zweier Abkommen gutgeheissen, welche ab dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zur Anwendung kommen. Zum einen geht es um ein Handelsabkommen, zum anderen um ein Abkommen über die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Im Falle eines «ungeordneten» Austritts von UK ermöglichen diese Abkommen im Wesentlichen die Replikation der Rechte und Pflichte aus den bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU und sichert so eine möglichst reibungslose Weiterführung der Beziehungen der beiden Länder.

Die Kommission hat zudem eine Standortbestimmung zu den Beziehungen und den offenen Dossiers zwischen der Schweiz und der EU vorgenommen. Im Vordergrund stand dabei das aktuelle Ergebnis der Verhandlungen zum Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU, insbesondere was die flankierenden Massnahmen und die Entsendung von Mitarbeitenden betrifft. Die APK-N wird zwar erst an ihrer Sitzung vom 11. und 12. Februar 2019 zum Abkommensentwurf konsultiert, doch konnten im Rahmen des heutigen Austauschs zwischen dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten, Bundesrat Ignazio Cassis, und der Kommission bereits gewisse rechtliche Sachfragen geklärt werden. Thematisiert wurde auch die Art des eingeleiteten Konsultationsverfahrens.

Weitere Beschlüsse

Weiter hat die APK-N sich mit den volkswirtschaftlichen und finanziellen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung der Schweiz befasst und einen entsprechenden Bericht des Bundesrates in Antwort auf das Postulat 15.3896 «Wirtschaftliche Vorteile dank Schengen-Partnerschaft» zur Kenntnis genommen. Sie wird beantragen, dass dieser Bericht im Plenum des Nationalrats behandelt wird.

Öffentliche Anhörungen zum Institutionellen Abkommen Schweiz-EU

Die APK-N hat im Sommer 2018 entschieden, dass sie, nach Vorliegen eines Verhandlungsergebnisses zum „Institutionellen Abkommen Schweiz-EU“, eine öffentliche Anhörung mit Expertinnen und Experten durchführen würde. Nach der Veröffentlichung des Verhandlungsergebnisses durch den Bundesrat am 7. Dezember 2018, wurde im Rahmen dieser Sitzung das Hearing durchgeführt und der Öffentlichkeit via Live-Stream auf dem Youtube-Kanal des Parlaments zugänglich gemacht. Die Kommission hörte folgende Experten an:

  • Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. h.c. Carl Baudenbacher (Independent Arbitrator and Consultant, Monckton Chambers, London, Former President of the EFTA Court, Full Professor em. University of St. Gallen)
  • Marc Bros de Puechredon, (Vorsitzender Geschäftsleitung BAK Economics)
  • Prof. Dr. Astrid Epiney (Professorin für Völkerrecht, Europarecht und schweizerisches öffentliches Recht an der Universität Freiburg und geschäftsführende Direktorin des Instituts für Europarecht, Rektorin der Universität Freiburg)
  • Prof. Dr. Matthias Oesch (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Wirtschaftsvölkerrecht Universität Zürich)
  • Prof. Dr. Christa Tobler (Professorin für Europarecht, Europainstitut der Universität Basel)

Dr. Paul Widmer (Lehrbeauftragter für internationale Beziehungen an der School of Economics and Political Science der Universität St. Gallen)