Die Kommission informierte sich über die
jüngsten Entwicklungen in Bezug auf den Austritt des Vereinigten Königreichs
(UK) aus der Europäischen Union (EU) und die Implikationen für die Schweiz. Mit
dem «Brexit» werden die geltenden bilateralen Abkommen der Schweiz nicht mehr
auf UK anwendbar sein. Die APK-N begrüsst die Arbeiten des Bundesrats im Rahmen
der «Mind-the-Gap» Strategie, welche darauf abzielt, die bestehenden
gegenseitigen Rechte und Pflichten über den Zeitpunkt des EU-Austritts hinaus
sicherzustellen und allenfalls auszubauen. Vor diesem Hintergrund hat die APK-N
einstimmig die vorläufige Anwendung zweier Abkommen gutgeheissen, welche ab dem
Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU zur Anwendung kommen. Zum einen
geht es um ein Handelsabkommen, zum anderen um ein Abkommen über die Rechte der
Bürgerinnen und Bürger. Im Falle eines «ungeordneten» Austritts von UK
ermöglichen diese Abkommen im Wesentlichen die Replikation der Rechte und
Pflichte aus den bilateralen Abkommen der Schweiz mit der EU und sichert so
eine möglichst reibungslose Weiterführung der Beziehungen der beiden Länder.
Die Kommission hat zudem eine
Standortbestimmung zu den Beziehungen und den offenen Dossiers zwischen der
Schweiz und der EU vorgenommen. Im Vordergrund stand dabei das aktuelle
Ergebnis der Verhandlungen zum Rahmenabkommen zwischen der Schweiz und der EU,
insbesondere was die flankierenden Massnahmen und die Entsendung von
Mitarbeitenden betrifft. Die APK-N wird zwar erst an ihrer Sitzung vom 11. und
12. Februar 2019 zum Abkommensentwurf konsultiert, doch konnten im Rahmen des
heutigen Austauschs zwischen dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements für
auswärtige Angelegenheiten, Bundesrat Ignazio Cassis, und der Kommission
bereits gewisse rechtliche Sachfragen geklärt werden. Thematisiert wurde auch
die Art des eingeleiteten Konsultationsverfahrens.
Weitere Beschlüsse
Weiter hat die APK-N sich mit den volkswirtschaftlichen
und finanziellen Auswirkungen der Schengen-Assoziierung der Schweiz befasst und
einen entsprechenden Bericht
des Bundesrates in Antwort auf das Postulat 15.3896 «Wirtschaftliche Vorteile
dank Schengen-Partnerschaft» zur Kenntnis genommen. Sie wird beantragen, dass
dieser Bericht im Plenum des Nationalrats behandelt wird.
Öffentliche Anhörungen zum Institutionellen Abkommen
Schweiz-EU
Die APK-N hat im Sommer 2018 entschieden,
dass sie, nach Vorliegen eines Verhandlungsergebnisses zum „Institutionellen
Abkommen Schweiz-EU“, eine öffentliche Anhörung mit Expertinnen und Experten
durchführen würde. Nach der Veröffentlichung des Verhandlungsergebnisses durch
den Bundesrat am 7. Dezember 2018, wurde im Rahmen dieser Sitzung das Hearing
durchgeführt und der Öffentlichkeit via Live-Stream auf dem Youtube-Kanal
des Parlaments zugänglich gemacht. Die Kommission hörte folgende Experten an:
- Prof. Dr. iur. Dr. rer. pol. h.c. Carl Baudenbacher (Independent Arbitrator and Consultant, Monckton Chambers, London, Former President of the EFTA Court, Full Professor em. University of St. Gallen)
- Marc Bros de Puechredon, (Vorsitzender Geschäftsleitung BAK Economics)
- Prof. Dr. Astrid Epiney (Professorin für Völkerrecht, Europarecht und schweizerisches öffentliches Recht an der Universität Freiburg und geschäftsführende Direktorin des Instituts für Europarecht, Rektorin der Universität Freiburg)
- Prof. Dr. Matthias Oesch (Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Wirtschaftsvölkerrecht Universität Zürich)
- Prof. Dr. Christa Tobler (Professorin für Europarecht, Europainstitut der Universität Basel)
Dr. Paul Widmer (Lehrbeauftragter für
internationale Beziehungen an der School of Economics and Political Science der
Universität St. Gallen)