Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates ihrem Rat, den fünf parlamentarischen Initiativen zu den SRG-Standorten keine Folge zu geben. Sie ist insbesondere der Meinung, dass die Produktionsstandorte nicht auf Gesetzesstufe festgeschrieben werden sollen. Weiter hat sich die Kommission mit den Differenzen zur Revision des Fernmeldegesetzes befasst. Ausserdem äusserte sie ihre Besorgnis über die neuen FV-Dosto-Züge.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat nach einer äusserst intensiv geführten Diskussion entschieden, ihrem Rat zu beantragen, den fünf parlamentarischen Initiativen Vielfalt statt Konzentration. Sicherstellen einer dezentralen Programmproduktion durch die SRG (18.448, 18.450, 18.451, 18.456, 18.457) keine Folge zu geben. Die Kommission bedauert die Verlagerung eines Teils der Radioredaktionen SRF von Bern nach Zürich und insbesondere die mangelnde föderale und regionale Sensibilität im Vorgehen und in der Kommunikation. Eine Mehrheit der Kommission weist aber darauf hin, dass die Inlandredaktion vollständig in Bern bleibt und auch die bundespolitische sowie die regionale Berichterstattung weiterhin in Bern produziert werden. Eine Minderheit hingegen beantragt, den Initiativen Folge zu geben. Sie ist der Meinung, dass die Vielfalt der Medienlandschaft und ein Wettbewerb der Meinungen nur mit einer geographischen Trennung der Redaktionen erhalten werden kann. Sie hält es daher für durchaus angezeigt, dass die Politik der SRG diesbezüglich konkrete Vorgaben macht.

Die KVF des Nationalrates befasste sich mit den Differenzen zur Revision des Fernmeldegesetzes (17.058), nachdem beide Räte im Herbst respektive Winter 2018 die Vorlage je einmal beraten hatten. Bei einer knappen Mehrheit der behandelten Differenzen beantragt die Kommission, dem Ständerat zu folgen. So hat sie insbesondere einstimmig der Präzisierung der Regelung zur Weiterverbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen (Art. 61a RTVG) zugestimmt. Gemäss dieser Klarstellung sollen beim zeitversetzten Fernsehen mit Zustimmung des Veranstalters Änderungen an den Programmen vorgenommen werden dürfen. In Bezug auf die weiteren Anschlüsse (Art. 35a Abs. 1) und die Entschädigung für die Finanzierung von Anlagen (Art. 35b Abs. 4) hingegen beantragt die KVF-N ihrem Rat oppositionslos, bei seiner Version und damit beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Weiter hat die Kommission mit 13 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung die Regelung zum unlauteren Wettbewerb (Art. 45a) betreffend eine Ergänzung beschlossen, die sicherstellen soll, dass Marktforschungsanalysen auch weiterhin möglich sind. In Bezug auf die Netzneutralität (Art. 12e) hatte der Ständerat in der Wintersession die vom Nationalrat eingebrachte Regelung ergänzt, um den Internetanbieterinnen mehr Spielraum beim Angebot von Spezialdiensten zu lassen. Die KVF-N hat dazu noch keinen Entscheid gefällt, sondern von der Verwaltung zusätzliche Informationen verlangt. Weitere Zusatzberichte werden zur Frage der Konzessionsbefreiung der Blaulichtorganisationen (Art. 22 Abs. 4), zur Nutzung bestehender Infrastrukturen (Art. 35 Abs. 2bis), sowie zum Kinder- und Jugendschutz (Art. 46a) erstellt. Die noch offenen Punkte werden an der nächsten Sitzung vom 11. Februar entschieden.

Einstimmig beantragt die Kommission, der Initiative des Kantons Genf Unaufgeforderte Rückerstattung der zu Unrecht vom Bakom erhobenen MWST nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes (17.307) keine Folge zu geben. Sie weist darauf hin, dass das UVEK bereits eine gesetzliche Grundlage für eine pauschale Rückzahlung der Mehrwertsteuer an alle Haushalte ausarbeitet. Nach Ansicht der Kommission besteht damit kein weiterer Handlungsbedarf.

Zum Thema Elektromobilität hat die Kommission eine Anhörung mit Vertretern des Städteverbandes und der Unternehmen des öffentlichen Verkehrs durchgeführt. Die technologische Entwicklung ist rasant und bietet unter anderem auch für den städtischen öV attraktive Möglichkeiten. Zurzeit sind indessen etliche technische, rechtliche und finanzielle Fragen ungelöst und die vergleichsweise hohen Investitions- und Betriebskosten stellen eine Hürde für eine rasche Einführung der E-Mobilität dar. Die Kommission hat deshalb mit 15 zu 8 Stimmen ein Postulat eingereicht (19.3000), um den Bundesrat mit der Erstellung einer breit angelegten Auslegeordnung zu beauftragen. Für das zweite Quartal plant die Kommission zudem die Thematik in einer Anhörung von Expertinnen und Experten zu vertiefen.

Die Kommission hat mit der Konzernleitung der Swisscom eine Aussprache geführt und sich namentlich über die Personalsituation bei der Telekomunternehmung informieren lassen. Sie stellt fest, dass sich die ganze Branche in einem rasanten Umbau befindet und die Swisscom viel Wert auf eine sozialverträgliche Gestaltung dieses Umbaus legt. Sie anerkennt, dass ein generelles Verbot jeglichen Personalabbaus nicht zielführend wäre und lehnt daher die Petition 18.2023 ab. Eine Minderheit ist jedoch der Ansicht, dass die wirtschaftlichen Erfolge gegenüber dem Versorgungsauftrag nicht überbewertet werden dürfen und die über 4000 Unterschriften der Petition ernst genommen werden müssen.

Die Kommission zeigt sich zudem äusserst besorgt über die zahlreichen Pannen bei den Fernverkehrsdoppelstockzügen der SBB, welche von der Firma Bombardier geliefert werden. Sie hat deshalb beschlossen, konkrete Fragen zu stellen und diese an ihrer nächsten Sitzung im Februar von den Zuständigen beantworten zu lassen.