Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des
Nationalrates (KVF-N) hat nach einer äusserst intensiv geführten Diskussion
entschieden, ihrem Rat zu beantragen, den fünf parlamentarischen Initiativen Vielfalt
statt Konzentration. Sicherstellen einer dezentralen Programmproduktion durch
die SRG (18.448, 18.450, 18.451, 18.456, 18.457) keine Folge zu geben. Die
Kommission bedauert die Verlagerung eines Teils der Radioredaktionen SRF von
Bern nach Zürich und insbesondere die mangelnde föderale und regionale
Sensibilität im Vorgehen und in der Kommunikation. Eine Mehrheit der Kommission
weist aber darauf hin, dass die Inlandredaktion vollständig in Bern bleibt und
auch die bundespolitische sowie die regionale Berichterstattung weiterhin in
Bern produziert werden. Eine Minderheit hingegen beantragt, den Initiativen
Folge zu geben. Sie ist der Meinung, dass die Vielfalt der Medienlandschaft und
ein Wettbewerb der Meinungen nur mit einer geographischen Trennung der
Redaktionen erhalten werden kann. Sie hält es daher für durchaus angezeigt,
dass die Politik der SRG diesbezüglich konkrete Vorgaben macht.
Die KVF des Nationalrates befasste sich mit den Differenzen
zur Revision des Fernmeldegesetzes (17.058), nachdem beide Räte im
Herbst respektive Winter 2018 die Vorlage je einmal beraten hatten. Bei einer
knappen Mehrheit der behandelten Differenzen beantragt die Kommission, dem
Ständerat zu folgen. So hat sie insbesondere einstimmig der Präzisierung der
Regelung zur Weiterverbreitung von Radio- und Fernsehprogrammen (Art. 61a RTVG)
zugestimmt. Gemäss dieser Klarstellung sollen beim zeitversetzten Fernsehen mit
Zustimmung des Veranstalters Änderungen an den Programmen vorgenommen werden
dürfen. In Bezug auf die weiteren Anschlüsse (Art. 35a Abs. 1) und die
Entschädigung für die Finanzierung von Anlagen (Art. 35b Abs. 4) hingegen
beantragt die KVF-N ihrem Rat oppositionslos, bei seiner Version und damit beim
Entwurf des Bundesrates zu bleiben. Weiter hat die Kommission mit 13 zu 6
Stimmen bei 1 Enthaltung die Regelung zum unlauteren Wettbewerb (Art. 45a)
betreffend eine Ergänzung beschlossen, die sicherstellen soll, dass
Marktforschungsanalysen auch weiterhin möglich sind. In Bezug auf die
Netzneutralität (Art. 12e) hatte der Ständerat in der Wintersession die vom
Nationalrat eingebrachte Regelung ergänzt, um den Internetanbieterinnen mehr
Spielraum beim Angebot von Spezialdiensten zu lassen. Die KVF-N hat dazu noch
keinen Entscheid gefällt, sondern von der Verwaltung zusätzliche Informationen
verlangt. Weitere Zusatzberichte werden zur Frage der Konzessionsbefreiung der
Blaulichtorganisationen (Art. 22 Abs. 4), zur Nutzung bestehender
Infrastrukturen (Art. 35 Abs. 2bis), sowie zum Kinder- und Jugendschutz (Art.
46a) erstellt. Die noch offenen Punkte werden an der nächsten Sitzung vom 11.
Februar entschieden.
Einstimmig beantragt die Kommission, der Initiative des
Kantons Genf Unaufgeforderte Rückerstattung der zu Unrecht vom Bakom erhobenen
MWST nach dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes (17.307) keine Folge
zu geben. Sie weist darauf hin, dass das UVEK bereits eine gesetzliche
Grundlage für eine pauschale Rückzahlung der Mehrwertsteuer an alle Haushalte
ausarbeitet. Nach Ansicht der Kommission besteht damit kein weiterer
Handlungsbedarf.
Zum Thema Elektromobilität hat die Kommission eine Anhörung
mit Vertretern des Städteverbandes und der Unternehmen des öffentlichen
Verkehrs durchgeführt. Die technologische Entwicklung ist rasant und bietet
unter anderem auch für den städtischen öV attraktive Möglichkeiten. Zurzeit
sind indessen etliche technische, rechtliche und finanzielle Fragen ungelöst
und die vergleichsweise hohen Investitions- und Betriebskosten stellen eine
Hürde für eine rasche Einführung der E-Mobilität dar. Die Kommission hat
deshalb mit 15 zu 8 Stimmen ein Postulat eingereicht (19.3000), um den
Bundesrat mit der Erstellung einer breit angelegten Auslegeordnung zu
beauftragen. Für das zweite Quartal plant die Kommission zudem die Thematik in
einer Anhörung von Expertinnen und Experten zu vertiefen.
Die Kommission hat mit der Konzernleitung der Swisscom
eine Aussprache geführt und sich namentlich über die Personalsituation
bei der Telekomunternehmung informieren lassen. Sie stellt fest, dass sich die
ganze Branche in einem rasanten Umbau befindet und die Swisscom viel Wert auf
eine sozialverträgliche Gestaltung dieses Umbaus legt. Sie anerkennt, dass ein
generelles Verbot jeglichen Personalabbaus nicht zielführend wäre und lehnt
daher die Petition 18.2023 ab. Eine Minderheit ist jedoch der Ansicht, dass die
wirtschaftlichen Erfolge gegenüber dem Versorgungsauftrag nicht überbewertet
werden dürfen und die über 4000 Unterschriften der Petition ernst genommen
werden müssen.
Die Kommission zeigt sich zudem äusserst besorgt über die
zahlreichen Pannen bei den Fernverkehrsdoppelstockzügen der SBB, welche von der
Firma Bombardier geliefert werden. Sie hat deshalb beschlossen, konkrete Fragen
zu stellen und diese an ihrer nächsten Sitzung im Februar von den Zuständigen
beantworten zu lassen.