Die Kommission hatte ihre Motion 24.4272 Aufstockung des Armeebudgets und Gegenfinanzierung über die Periode 2025–2032 erneut für ihre Sitzung traktandiert, weil sie über die Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Vorstoss diskutieren und über die Entwicklungen bezüglich der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung in den Kantonen sowie weltweit informiert werden wollte. Zudem lag ihr auch ein Brief der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) vor, der die Motion zwar ablehnte, jedoch auf die Notwendigkeit einer neuen Debatte über die OECD-Mindestbesteuerung im Kontext der bevorstehenden Schaffung einer formell gesetzlichen Grundlage hinwies.
Vor diesem Hintergrund hat die Kommission einstimmig beschlossen, die offenen Fragen zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung zu vertiefen auf der Grundlage eines vom Eidgenössischen Finanzdepartement zu erstellenden Berichts. Nach Vorliegen des Berichts wird die Diskussion weitergeführt. Zu diesem Zweck hat die Kommission mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Motion 24.4272 zurückzuziehen. Der Bericht soll sich hauptsächlich drei Aspekten widmen.
- Überblick über die Umsetzung der Mindestbesteuerung in den Kantonen mit Fokus Wirksamkeit für die von der OECD betroffenen Unternehmen und die OECD-Konformität der getroffenen Massnahmen.
- Effekte auf den Finanzausgleich hinsichtlich der von den Kantonen entwickelten Modellen. Dabei ist auch die Ausgewogenheit zwischen Steuermehrerträgen und höheren Einzahlungen in den Ressourcenausgleich zwischen Kantonen und Bund zu untersuchen.
- Vertiefung verschiedener Themen im Zusammenhang mit dem Verteilschlüssel (u. a. neue Entwicklungen bei den Kantonen und beim Bund, Verbindlichkeit der Regelungen, Szenarien für die gesetzliche Umsetzung). Hier soll auch die Grundlage gelegt werden für den Dialog mit den Kantonen gemäss Brief der FDK vom 3.Februar 2025: «Die FDK ist bereit, die Diskussion um den Verteilschlüssel Bund/Kantone im steuer- und standortpolitischen Kontext des Gesetzgebungsverfahrens nochmals zu führen. »
Die Kommission stellte fest, dass das nötige Wachstum der Armee-Finanzierung bis 2028 im Finanzplan gemäss den Beschlüssen in der Dezembersession abgebildet sei. Deshalb sei es verantwortbar, mit der konkreten Finanzplanung ab 2029 noch etwas zuzuwarten, weshalb dem Rückzug der Kommissionsmotion auch aus diesem Gesichtspunkt zugestimmt werden konnte. Damit verlor auch die Frage einer Zweckbindung von Steuererträgen für die Armee an Dringlichkeit. Ein mündlich vorgetragenes Gutachten des Bundesamts für Justiz zeigte indes auf, dass eine solche Zweckbindung zwar weder den Fachempfehlungen noch der bisherigen Praxis entspricht, aber trotzdem grundsätzlich rechtlich möglich wäre.
Ergebnis der Staatsrechnung 2024 und Prüfung der Haushaltslage für die Jahre ab 2026
Die Kommission hat sich vom EFD die in dessen Medienmitteilung vom 12. Februar 2025 veröffentlichten Zahlen präsentieren und erläutern lassen. In der Medienmitteilung ist von einem Finanzierungsdefizit in der Höhe von 80 Millionen Franken die Rede. Der Voranschlag 2024 sah noch ein Defizit von 2,645 Milliarden Franken vor. Die FK-S zeigt sich erfreut über dieses deutlich geringere Defizit. Die Fragen und Bemerkungen der Mitglieder bezogen sich vor allem auf die stark gestiegenen Gewinnsteuereinnahmen, die auf die ausserordentlichen Ergebnisse der Energie- und Rohstoffhandelsunternehmen im Kanton Genf zurückzuführen sind.
Die FK-S hat auch von der Beurteilung der Haushaltslage und den aktualisierten Budgetzahlen Kenntnis genommen. Für 2026 wird ein nahezu ausgeglichener struktureller Finanzierungssaldo erwartet, sodass für den Voranschlag 2026 keine zusätzlichen Entlastungsmassnahmen erforderlich sein dürften.
Entlastungspaket 27
Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements hat der Kommission den Vorentwurf des Entlastungspakets 2027 präsentiert, der am 29. Januar 2025 in die Vernehmlassung geschickt worden war. Sie hat die Kommission darauf hingewiesen, dass trotz der ermutigenden Ergebnisse der Staatsrechnung 2024 nicht der Eindruck entstehen dürfe, es brauche keine Sparanstrengungen mehr. Das Entlastungspaket müsse aufgrund der zusätzlichen Ausgaben für die 13. AHV-Rente, der Erhöhung des Armeebudgets auf 1 Prozent des BIP bis 2032 sowie wegen des allgemeinen Anstiegs der Ausgaben dennoch vollständig umgesetzt werden, um die verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Schuldenbremse mittelfristig einzuhalten. Das Finanzdepartement hat unterstrichen, dass es sich nicht um ein Sparprogramm, sondern um ein Programm zur Begrenzung des Ausgabenwachstums handelt. Die Ausgaben des Bundes werden mittelfristig weiterhin um mehr als 2 Prozent pro Jahr steigen. Zu guter Letzt hat das EFD darauf hingewiesen, dass das Entlastungspaket – wie vom Parlament mit der Motion 24.3395 gewünscht – nicht nur die Eigen-, sondern auch die gebundenen Ausgaben betrifft, welche rund zwei Drittel der Bundesausgaben ausmachen.
Die Kommission nimmt die Beratung dieses Geschäfts (Anhörungen, Eintreten und Detailberatung) im vierten Quartal 2025 wieder auf, sobald der Bundesrat dem Parlament die entsprechende Botschaft unterbreitet hat. Erst dann wird die Kommission eine grosse Debatte führen. Jetzt ging es darum, vom Vorentwurf Kenntnis zu nehmen, wobei sich mehrere Mitglieder zu verschiedenen Aspekten des Entlastungspakets äusserten.
Mo. Würth. Massnahmenpaket zur Übergangsfinanzierung von AHV und Armee mittels befristetem «Sicherheitsprozent» (24.3587 s)
Die Kommission hat einstimmig beschlossen, die Vorberatung der Motion, die ihr vom Ständerat zugewiesen worden war, erneut aufzuschieben. Die FK-S ist der Meinung, dass in Bezug auf die Finanzierung der AHV und der Armee derzeit noch zu viele Fragen offen sind, um in Kenntnis der Sachlage Stellung zu nehmen und über die Motion zu befinden. Sie wird die Vorberatung der Motion aufnehmen, sobald sich das Entlastungspaket 2027 und die Finanzierung der 13. AHV-Rente hinreichend konkretisieren, voraussichtlich im Januar 2026.
Finanzausgleich im Zusammenhang mit dem Kantonswechsel der Gemeinde Moutier
Auf Ersuchen der Staatspolitischen Kommission des Ständerates (SPK-S) hat sich die FK-S mit der Frage befasst, ob das Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) dahingehend geändert werden sollte, dass bei der Berechnung der Finanzausgleichszahlungen sämtliche Daten der Gemeinde Moutier sofort ab deren Wechsel vom Kanton Bern zum Kanton Jura berücksichtigt werden können. Die Kommission ist sich bewusst, dass der Mechanismus zur Berechnung des Finanzausgleichs nur verzögert wirkt und der Kanton Jura deshalb in eine schwierige Lage gerät. Dennoch hat sie mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Frage nicht weiter zu vertiefen, da sie der Ansicht ist, für diesen speziellen Fall nicht zuständig zu sein. In ihren Augen sollten die betroffenen Kantone finanzielle Modalitäten, die vom FiLaG abweichen, direkt und gesamthaft im Rahmen des Konkordats aushandeln und festlegen. Es wäre kaum sachgerecht, solche Abweichungen im Nachhinein zu beschliessen, nachdem das Konkordat von den Parlamenten und der Bevölkerung der betroffenen Kantone gutgeheissen wurde.
Anhörung Berichtverfasser Mitholz
Schliesslich hat die Kommission beschlossen, sich an einer nächsten Sitzung mit dem Schlussbericht des Kommandos Kamir zu befassen. Dieses geht von einem evident tieferen Explosionsrisiko des ehemaligen Munitionslagers Mitholz aus als bisher angenommen. Weil dessen Räumung insgesamt um 3 Milliarden Franken kosten wird, möchte die Finanzkommission sich vertieft mit diesem Bericht beschäftigen, um das Potential für allfällige Kosteneinsparungen auszuloten.
Die Kommission hat am 20. Februar 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Jakob Stark (SVP, TG) und teils in Anwesenheit von Bundespräsidentin Karin Keller-Sutter sowie von Vertreterinnen und Vertretern des EFD und des EJPD in Bern getagt.