Die KVF hat sich an ihrer Sitzung mit der
Revision des Fernmeldegesetzes (17.058) befasst und zusätzliche Anhörungen durchgeführt. Zur Thematik der Netzsperren hat sich die Kommission genauer informiert, wie die Vorgehensweise und der genaue Ablauf sind, wenn Internetseiten mit kinderpornographischem Inhalt entdeckt werden. Insbesondere interessierten die Vor- und die Nachteile der verschiedenen Methoden (Löschen/Sperren), die heute zur Verfügung stehen. Ausserdem hat sie zusätzliche Auskünfte über die Zusammenarbeit zwischen dem Fedpol und der internationalen Organisation Inhope verlangt, deren Vertreter und Fachexperten an der Anhörung teilgenommen haben.
Ebenso wurden Anhörungen zur Einführung der 5G-Technolgie durchgeführt und dazu Vertreter des Verbandes asut sowie der Direktion für Umwelt und Energie der Stadt St. Gallen eingeladen. Es hat sich gezeigt, dass für die kurzfristige Gewährleistung der 5G-Technologie Anpassungen der Berechnungs- und Messmethoden getroffen werden können, ohne eine Anpassung der Anlagengrenzwerte vorzunehmen. Die Kommission wird daher in einem Schreiben den Bundesrat auffordern, für eine praxistaugliche Umsetzung der NISV einen 24h-Mittelwert für die Sendeleistung zu berücksichtigen, automatisierte Messmethoden für die Mittelwerte anzuwenden sowie vereinfachte Bewilligungsverfahren bei bestehenden Anlagen zu ermöglichen. Des Weiteren wurden Vertreterinnen und Vertreter der WEKO und der ComCom angehört, um offene Fragen bezüglich der Zugangsregulierung und der Definition der Marktbeherrschung zu klären. Die Detailberatung wird die Kommission voraussichtlich im Juli aufnehmen.
Weiter beantragt die KVF mit 16 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die geänderte
Motion. Nationalrat (KVF-NR). Shared-Content-Modell (17.3627) anzunehmen. Sie ist damit einverstanden, dass der letzte Satz der Motion gestrichen und somit bezüglich Urheber- und Nutzungsrechte das geltende Recht beibehalten wird.
Auch in Bezug auf die
Motion. Nationalrat (KVF-NR). Anpassung von Artikel 44 Absatz 3 und Artikel 39 Absatz 2 Buchstabe a RTVG zur Stärkung von elektronischen Service-public-Angeboten ausserhalb der SRG (17.3008) beantragt die KVF mit 15 zu 4 Stimmen, die vom Ständerat geänderte Fassung anzunehmen. Gemäss geändertem Motionstext soll zwar die 2-plus-2-Regel (Art. 44) aufgehoben, die publizistischen Versorgungsgebiete (Art. 39) jedoch nicht vergrössert werden.
Die KVF-N hat sich ausserdem zum Entwurf für eine
Änderung der Radio und Fernsehverordnung (RTVV) konsultieren lassen. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt dem Bundesrat mit 15 zu 8 Stimmen, auf die Grundlagen, welche die zielgruppenspezifische Werbung erlauben würden, zu verzichten. Sie ist der Meinung, dass zielgruppenspezifische Werbung nicht zum Service public gehört und zu einer ungerechtfertigten Stärkung der SRG gegenüber den privaten Anbietern führen würde. Auch die Schaffung rechtlicher Grundlagen zur finanziellen Unterstützung der SDA wird in der Kommission mit 12 zu 11 Stimmen abgelehnt. Die KVF wird dem Bundesrat diese beiden Empfehlungen in einem Brief zukommen lassen.
Ebenfalls eine Diskussion geführt hat die Kommission über den Entwurf für eine neue
SRG-Konzession, zu welchem Ende letzter Woche die Vernehmlassung beendet wurde. Ziel der neuen Konzession ist insbesondere eine Präzisierung des Service-public-Auftrags der SRG. Die Kommission wird sich nach Vorliegen der detaillierten Vernehmlassungsergebnisse im Juli noch einmal mit der Konzession befassen.
Die Kommission hat eine weitere Aussprache mit der Konzernspitze der
Schweizerischen Bundesbahnen geführt, namentlich mit der Präsidentin des Verwaltungsrates Monika Ribar und mit dem CEO Andreas Meyer. Im Gespräch standen die Zukunft von SBB Cargo, die Situation der Mitarbeitenden, das Immobilienprogramm und die Frage nach der Behindertengerechtigkeit des neuen Rollmaterials und der Bahnhofsinfrastrukturen im Vordergrund.