Die Kommission hatte im vergangenen Quartal intensiv über die Frage zur Erarbeitung von Gegenentwürfen zur Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (24.060) beraten und dabei die Kommissionsinitiative für einen Indirekten Gegenentwurf zur SRG-Initiative (25.400) beschlossen. Die KVF-N hat zur Kenntnis genommen, dass ihre Schwesterkommission die Zustimmung zur Kommissionsinitiative verweigert hat. Sie verzichtet darauf, ihre Initiative dem Nationalrat zu unterbreiten, womit das Geschäft 25.400 erledigt ist.
In puncto Unternehmensabgabe für Radio und TV stellt die Kommissionsmehrheit allerdings weiterhin Handlungsbedarf fest. Deshalb hat sie sich erneut für die Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags ausgesprochen. Mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die KVF-N entsprechend die neue Kommissionsinitiative Verzicht auf Unternehmensabgabe als indirekter Gegenentwurf zur SRG-Initiative (25.433) beschlossen. Diese verlangt, dass bis 2035 die vollständige Aufhebung der Unternehmensabgabe für Radio und TV erfolgen soll, indem in den kommenden Jahren eine schrittweise Reduzierung stattfindet und die abgabepflichtige Tarifstufe kontinuierlich erhöht wird. Zudem verlangt die Kommissionsinitiative, dass der Bundesrat aufgrund des vorgeschlagenen Wegfalls der Unternehmensabgabe die von ihm 2024 beschlossene Änderung der RTVV aufhebt. Ebenso soll der indirekte Gegenentwurf nur in Kraft treten, falls das Initiativkomitee ihre Volksinitiative zurückzieht. Die KVF-S wird nach Möglichkeit bereits im April über die Kommissionsinitiative beraten, damit die KVF-N bei einer Zustimmung bis Ende April einen entsprechenden Erlassentwurf ausarbeiten könnte.
Im Zusammenhang mit dem Medienmarkt hat die KVF-N auch die parlamentarische Initiative (pa. Iv.) Gleichbehandlung von privaten Rundfunkanbietern und privaten Online-Anbietern (24.466) vorgeprüft. Mit dieser verlangt Nationalrat Thomas Matter, dass die privaten Rundfunkanbieter im Werbebereich den privaten Online-Anbietern gleichgestellt werden, sodass für sie politische Werbung zulässig wird. Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Kommission der pa. Iv. Folge gegeben. Nach Ansicht der Kommission soll den privaten Rundfunkanbietern die Möglichkeit gegeben werden, weitere Werbeerträge zu erwirtschaften. Damit soll eine Stärkung der Eigenwirtschaftlichkeit dieser erreicht werden.
Mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die KVF-N ihrem Rat der parlamentarische Initiative Roth David Integrierter Ansatz für Service-Center des Service public (24.477) keine Folge zu geben. Gemäss der Kommission besteht kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, da bereits heute die Möglichkeit besteht, Dienstleistungen regional zu bündeln. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass eine gesetzliche Grundlage nötig ist und beantragt dem Nationalrat, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.
Mit 14 zu 10 Stimmen hat die Kommission der parlamentarischen Initiative Töngi Stärkung der Agglomerationsprogramme (24.472) Folge gegeben. Die pa. Iv. verlangt, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds ein höherer Beitrag für die Agglomerationsprogramme zur Verfügung steht. Die KVF-N anerkennt, dass das Programm Agglomerationsverkehr (PAV) einen wichtigen Beitrag zur Förderung einer kohärenten Verkehrs- und Siedlungsplanung in den Agglomerationen leistet. Das Geschäft wird im nächsten Schritt in der Schwesterkommission beraten.
Weiter hat die KVF-N Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates in Beantwortung des Postulates (22.4580)Entwicklung und Regulierung von zivilen Drohnen in der Schweiz.
Oppositionslos beantragt die Kommission weiter, der Initiative des Kantons Genf «Gegen Gigaliner auf Schweizer Strassen!» (24.307) keine Folge zu geben. Die Kommission anerkennt zwar die negativen Auswirkungen von Gigalinern bezüglich Verkehrssicherheit und Beanspruchung der Infrastruktur. Zusätzlich sieht sie Konflikte mit den Verlagerungszielen von der Strasse auf die Bahn. Allerdings sind das maximale Gewicht als auch die Länge bereits gesetzlich geregelt und daher sind nach Ansicht der KVF-N keine weiteren gesetzgeberischen Massnahmen erforderlich.
Weiter beantragt die KVF-N mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten eine erneute Fristverlängerung für die Standesinitiative Tessin. Gewährleistung eines landesweit dichten Hochbreitbandangebots (16.306). Das Kernanliegen der Standesinitiative, wonach auch dünn besiedelte Gebiete Zugang zu schnellem Internet haben sollen, will der Bundesrat im Breitbandförderungsgesetz regeln. Mit der Fristverlängerung möchte die Kommission die Beratung der Initiative aussetzen, bis die entsprechende Vorlage dem Parlament unterbreitet wird.
Zudem hat die KVF-N die Motion 24.4037 Entwicklung eines Angebotskonzepts 2050 auf nationaler und internationaler Ebene behandelt. Mit dem Vorstoss soll der Bundesrat beauftragt werden, ein Angebotskonzept für den nationalen und internationalen Bahnverkehr auszuarbeiten. Mit 15 zu 8 Stimmen beantragt die KVF-N ihrem Rat die Motion anzunehmen. Sie unterstützt damit, dass der Bundesrat im Zusammenhang mit dem langfristigen Bahnausbau das Gesamtbild des Fern- und Nahverkehrs im Blick behält. Eine Minderheit befürchtet eine Überlastung der finanziellen Möglichkeiten und beantragt die Ablehnung der Motion.
Schliesslich hat sich die Kommission zur Sicherheit im Strassenverkehr, zum Stand der Umsetzung der Motion Schilliger (21.4516) (Hierarchie des Strassennetzes innerorts und ausserorts) sowie auch zum Auslandgeschäft der Swisscom informieren lassen.