Einer Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK) des Nationalrates genügen die kürzlich beschlossenen Änderungen des Ausländergesetzes bezüglich der Integration von Ausländerinnen und Ausländern nicht. Sie spricht sich deshalb für eine Standesinitiative des Kantons St. Gallen aus, welche die Ausländergesetzgebung verschärfen will.

​Die Zustimmung der Kommission zur Standesinitiative des Kantons St. Gallen (16.307 s Kt.Iv. SG. Änderung des Ausländergesetzes. Mehr Verbindlichkeit und Durchsetzung des geltenden Rechts bei Integration, Sozialhilfe, Schulpflichten und strafrechtlichen Massnahmen) erfolgte mit 12 zu 11 Stimmen. Die Initiative verlangt eine Verschärfung der bundesgesetzlichen Bestimmungen bezüglich der Erteilung, Verlängerung sowie des Widerrufs von Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen. In der Kommission wurde festgehalten, dass die vom Parlament am 16. Dezember 2016 beschlossene Revision der Ausländergesetzgebung nicht genügt (13.030 Ausländergesetz. Änderung. Integration). Nach wie vor haben die Gerichte einen zu grossen Spielraum. Die Behörden sollen klare und strengere Vorgaben erhalten, wie mit integrationsunwilligen Ausländerinnen und Ausländern vorzugehen ist.

Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass zuerst Erfahrungen mit den soeben beschlossenen neuen Gesetzesbestimmungen gesammelt werden sollen, bevor schon wieder neue Bestimmungen erlassen werden. Zudem befürchtet die Minderheit einen enormen bürokratischen Aufwand, wenn flächendeckend Integrationsvereinbarungen mit Ausländern und Ausländerinnen abgeschlossen werden müssten, wie dies die Standesinitiative fordert.

Nachdem in der Frühjahrssession bereits der Ständerat entgegen dem Antrag seiner vorberatenden SPK mit 21 zu 19 Stimmen der Standesinitiative zugestimmt hat, wird diese nun neu einer Kommission zugewiesen werden mit dem Auftrag, die geforderten Gesetzesbestimmungen auszuarbeiten.

Ersatz des Status der vorläufigen Aufnahme

Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates vom 12. Oktober 2016 «Vorläufige Aufnahme und Schutzbedürftigkeit: Analyse und Handlungsoptionen». Der Status der vorläufigen Aufnahme wird seit längerer Zeit kritisiert. Die Mehrheit der vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländer bleibt nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft in der Schweiz, weil eine Rückkehr in den Heimatstaat nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Gleichzeitig besteht erhebliches Potenzial für eine bessere Integration der vorläufig aufgenommenen Personen in den Arbeitsmarkt.

Die Kommission hat umfangreiche Anhörungen durchgeführt mit Vertretungen der zuständigen Regierungskonferenzen der Kantone, des Städte- und des Gemeindeverbandes, der Schweizerischen Flüchtlingshilfe sowie der Dachorganisationen der Arbeitgeber.

Aufgrund dieser Anhörungen und ihrer Analyse des Berichtes des Bundesrates will die Kommission nun mit einer Motion eine generelle Stossrichtung für die Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage vorgeben. Der Antrag für die Einreichung dieser Motion wurde mit 16 zu 9 Stimmen angenommen. Unbestritten blieb in der Kommission ein Postulat, welches den Bundesrat beauftragt abzuklären, wie eine bessere und effizientere Arbeitsmarktintegration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen erreicht werden kann (Texte und Begründungen der Motion 17.3270 und des Postulates 17.3271 in den Beilagen).

Keine Regelung des Vorgehens nach einer Ablehnung des Budgets

Das Verfahren der Behandlung des Budgets der Eidgenossenschaft kann dazu führen, dass der Budgetentwurf des Bundesrates gesamthaft abgelehnt wird – ein Szenario, das in der vergangenen Wintersession eine Zeitlang möglich schien, dann allerdings nicht eingetreten ist. Im geltenden Recht ist nicht geregelt, welches die Folgen eines solchen Entscheides wären. Die SPK des Nationalrates sieht aber keinen Regelungsbedarf und verweigert die Zustimmung zu einer parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission des Ständerates mit 17 zu 5 Stimmen (17.404 s Pa.Iv. SPK-SR. Regelung der Folgen einer Ablehnung des Budgets durch die Bundesversammlung). Die Kommission stellt fest, dass in den sehr seltenen Fällen, in welchen der rechtzeitige Abschluss des Budgetprozesses gefährdet erschien, man immer rechtzeitig eine pragmatische Lösung gefunden hat. Würde man Regelungen vorsehen, könnte dies dazu führen, dass diese Suche nach Lösungen gar nicht mehr stattfindet, weil der Druck zur Einigung zwischen den Räten vermindert wird.

Die Kommission tagte am 27./28. April 2017 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Heinz Brand (V, GR) in Bern.