Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat beschlossen, eine Weiterführung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe zu prüfen. Sie hat einer entsprechenden parlamentarischen Initiative im ersten Schritt Folge gegeben.

​Mit 15 zu 9 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Kommission beschlossen, der parlamentarischen Initiative Burkart Folge zu geben (17.405). Die Initiative verlangt eine Weiterführung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe bis 2030. Das geltenden Mineralölsteuergesetz ermöglicht eine steuerliche Entlastung für erneuerbare Treibstoffe. Die Steuererleichterung ist aber bis Juni 2020 befristet. Für biogene Treibstoffe aus ökologisch und sozial nachhaltiger Produktion wurde sie 2016 mittels einer Initiative der Kommission (09.499) eingeführt. Dabei stand die Förderung von biogenen Treibstoffen im Vordergrund, gleichzeitig wurden Bedingungen festgelegt für die nachhaltige Produktion, ohne deren Nachweis die Steuererleichterung nicht gewährt werden kann. Mit der Verpflichtung für Treibstoffimporteure, einen Teil der CO2-Emissionen zu kompensieren, hat der Verbrauch von biogenen Treibstoffen in der Schweiz stark zugenommen. Die parlamentarische Initiative verlangt nun, die Steuererleichterung bis 2030 weiterzuführen. Dabei sollen auch die Anforderungen an die nachhaltige Produktion aufrechterhalten werden. Die Kommission will dieses Anliegen eingehend prüfen, und zwar im Zusammenhang mit dem vom Bundesrat im Rahmen der Totalrevision des CO2-Gesetzes vorgeschlagenen Ausbau der Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure.

Revision des CO2-Gesetzes

Die Kommission hat ausführliche Anhörungen mit verschiedenen Akteuren durchgeführt zur Revision des CO2-Gesetzes im Allgemeinen und über die Verknüpfung mit dem europäischen Emissionshandelssystem EU-EHS im Besonderen. Anschliessend hat sie mit 13 gegen 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen entschieden, die Beratungen zum Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme (17.073) im Rahmen der Behandlung der Totalrevision zu führen (17.071). Damit will die Kommission vermeiden, dass die Diskussion zum EU-EHS zweimal geführt wird. Über Eintreten wird an der nächsten Sitzung entschieden.

Schliesslich hat die Kommission mit 19 zu 2 Stimmen die Änderung des Protokolls von 1998 zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (17.064) angenommen. Dieses Protokoll, mit welchem die Emissionen dieser äusserst toxischen und schwer abbaubaren Stoffe verhindert beziehungsweise verringert werden sollen, wurde an den Stand von Wissenschaft und Technik angepasst.

Die Kommission hat am 19. und 20. Februar 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Roger Nordmann (S, VD) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern getagt.