Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat die dringliche Änderung des Covid-19-Gesetzes (20.084) beraten und am Entwurf des Bundesrates einige Anpassungen vorgenommen. In der Gesamtabstimmung hat sie der Vorlage einstimmig zugestimmt.

Die Kommission kritisiert die Umsatzschwelle von 100'000 Franken, die der Bundesrat in der Covid-19-Härtefallverordnung für den Anspruch auf Härtefallmassnahmen festgelegt hat. Sie beantragt ihrem Rat deshalb mit 13 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen, im zentralen Artikel 12 des Gesetzes eine Umsatzschwelle von 50'000 Franken aufzunehmen. Weiter will sie diesen Artikel dahingehend ergänzen, dass auch der Anteil ungedeckter Fixkosten zu berücksichtigen ist (14 zu 11 Stimmen) und dass einem Unternehmen verschiedene Arten von Beihilfen gewährt werden können, sofern dessen Tätigkeitsbereiche klar abgegrenzt sind (13 zu 11 Stimmen, 1 Enthaltung). Zum ganzen Artikel liegen mehrere Minderheitsanträge vor.

Im Bereich der Unterstützung für Sportvereine (Artikel 12b) beantragt die Kommission mit 14 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen eine Präzisierung, wonach nicht mehr jeder einzelne Lohn, sondern das durchschnittliche Einkommen der direkt am Spielbetrieb beteiligten Angestellten zu reduzieren ist. Damit will sie verhindern, dass Klubs von Beiträgen ausgeschlossen werden, weil einzelne Spieler sich weigern, einer Lohnreduktion zuzustimmen.

Weiter beantragt die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen, dass der Bundesrat dort, wo Leistungserbringer im Gesundheitswesen ihre Leistungen einschränken oder einstellen müssen, die Abgeltung der Kosten regeln soll (Art. 3). Eine Minderheit beantragt die Streichung dieses Zusatzes.

Schliesslich befürwortet die Kommission grundsätzlich die Möglichkeit, bei Verstössen gegen die Maskentragpflicht oder die vorgeschriebenen Schutzkonzepte eine Ordnungsbusse verhängen zu können, sie plädiert deshalb mit 12 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür, dort, wo die Abgrenzung für die Maskentragpflicht nicht klar ist, auf eine Busse zu verzichten (Art. 3c Abs. 2 der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie). Eine Minderheit möchte in diesem Zusammenhang gänzlich auf die Möglichkeit, Bussen zu verhängen, verzichten.

Die WAK-N lehnt beide Anträge der Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit ab (vgl. Medienmitteilung der SGK-N vom 20. November 2020): Sie verwirft sowohl das Ansinnen, die A-fonds-perdu-Beiträge des Bundes für Sportvereine an eine finanzielle Beteiligung der Kantone zu knüpfen (15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen), als auch die Forderung nach einer Rückerstattung sämtlicher Sozialabgaben an betroffene Unternehmen und Selbstständige, wenn über eine Branche ein Tätigkeitsverbot verhängt wird (13 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen). Das gleiche Schicksal war dem Antrag der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (vgl. Medienmitteilung der WBK-N vom 20. November 2020) beschieden, der eine rückwirkende Inkraftsetzung der Kurzarbeitsentschädigungen für Arbeitnehmende mit befristeten Verträgen verlangte (14 zu 10 Stimmen).

Die Anträge der mitberichtenden Kommissionen ebenso wie zahlreiche Anträge im Zusammenhang mit der Entschädigung des Erwerbsausfalls, der Arbeitslosenversicherung und der Sozialabgaben werden dem Rat als Minderheitsanträge unterbreitet.

Die Kommission hat am 26. November 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Lüscher (FDP, GE) und in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.