Die Kommission hat im August 2023 begonnen, Anträge zur vom Nationalrat im Frühling 2023 angenommenen Vorlage 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» zu beraten, welche neu eine Betreuungszulage im Familienzulagengesetz vorsehen.

Für die WBK-S stehen hauptsächlich drei Aspekte der Vorlage im Vordergrund: Erstens möchte sie wirtschaftliche Ziele über die Einführung einer Betreuungszulage erreichen. Zweitens ist es der Kommission in diesem Sinne ein Anliegen, den Bundeshaushalt nicht übermässig mit einer stark gebundenen neuen Leistung zu belasten. Das von ihr vorgeschlagene Finanzierungssystem über Arbeitgeber- und allenfalls über Arbeitnehmerbeiträge erachtet sie deshalb als mit dem Ziel, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, vereinbar. Drittens trägt die von der WBK-S präsentierte Lösung ihrer Befürchtung Rechnung, wonach in den Kantonen sehr aufwändige Strukturen für die Implementierung aufgebaut werden müssten, sollte ein Bundesbeitrag eingeführt werden.

Weiter erachtet die Kommission die Programmvereinbarungen als ein geeignetes Instrument seitens des Bundes, um die Kantone und Gemeinden im Aufgabengebiet der familienergänzenden Kinderbetreuung zu unterstützen. Aufgrund der hauptsächlichen Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden in diesem Gebiet erachtet die Mehrheit der WBK-S hingegen die Förderbereiche zu Massnahmen der Qualitätsförderung und der besseren Abstimmung der familienergänzenden Kinderbetreuung auf die Bedürfnisse der Eltern als Kompetenzen der Kantone und möchte diese streichen.

Am Förderbereich zur Weiterentwicklung der Politik der frühen Förderung von Kindern der Kantone wird festgehalten. Ebenso wird der Förderbereich zur Schaffung von mehr institutionellen Betreuungsplätzen bzw. zur Schliessung bestehender Angebotslücken in den Kantonen beibehalten. Zudem wird ein zusätzlicher Förderbereich für Kinder mit Behinderungen eingeführt, der neben der Schaffung von Plätzen auch die Senkung der Kosten für die Eltern umfasst.

Eine Minderheit möchte an allen Förderbereichen festhalten. Eine weitere Minderheit möchte die Weiterentwicklung der Politik der frühen Förderung streichen, da sie diesen ebenfalls als Kantonskompetenzen erachtet.

Für die Programmvereinbarungen möchte die Mehrheit der Kommission einen Verpflichtungskredit im Rahmen von 128 Millionen für vier Jahre sprechen. Dieser Verpflichtungskredit trägt dem geschätzten Handlungsbedarf der drei Förderbereichen Rechnung und geht davon aus, dass nicht alle denselben Bedarf an Finanzmittel aufweisen.

Eine Minderheit befürwortet einen Verpflichtungskredit von 168 Millionen Franken für vier Jahre, also ein Viertel weniger als in der Vorlage des Nationalrates. Eine weitere Minderheit möchte 60 Millionen für vier Jahre sprechen. Alle diese Beträge bauen auf den Berechnungen der Vorlage des Nationalrates auf und wurden im Sinne der reduzierten Anzahl an Förderbereichen gekürzt.

Die Kommission hat an Ihrer Sitzung vom 15. Februar mit 11 zu 1 Stimme, bei 1 Enthaltung (Anträge zur Gesetzesvorlage) und 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung (Anträge zum Bundesbeschluss) entschieden, die Vernehmlassung zu den Anträgen zu eröffnen. Auf der Basis der Resultate wird sie sich entscheiden, welche Anträge sie ihrem Rat unterbreiten wird. Die Eröffnung der Vernehmlassung wird via Medienmitteilung angekündigt.

Unterstützung für die Durchführun​g der Frauen-EM 2025

Die Kommission ist erfreut, dass die Fussball-Europameisterschaft der Frauen 2025 in acht Schweizer Städten stattfindet. Die Frauen-EM ist einer der grössten Sportanlässe ausschliesslich für Frauen und wird dem Sport allgemein und dem Frauensport im Besonderen mit Sicherheit neuen Schub verleihen.

Die WBK-S hat deshalb einstimmig beschlossen, die Durchführung dieses Anlasses mit der Verabschiedung der Motion 24.3011 («Die Chance der UEFA Women’s EURO 2025 nachhaltig nutzen») zu unterstützen, um so die Finanzierung des Bundes in Höhe von 15 Millionen Franken zu gewährleisten. Diese Mittel sollen für die Landeskommunikation, die Finanzierung von Kombi-Tickets und die nachhaltige Mobilität sowie für die Tourismusförderung eingesetzt werden.

Die Kommission ist sich jedoch der derzeitigen Finanzlage des Bundes bewusst und hat deshalb entschieden, dass die Bundesverwaltungseinheiten, denen diese Finanzierung zugutekommt, mindestens 20 Prozent der Mittel intern kompensieren müssen.

Tests neuartiger​​ Lebensmittel

Die Kommission spricht sich dafür aus, der Industrie das Testen neuartiger Lebensmittel (Novel Foods) zu erleichtern. Gemäss geltendem Recht sind solche Tests bewilligungspflichtig. Bis zum Erhalt einer entsprechenden Bewilligung können allerdings Jahre vergehen. Neu sollen die Unternehmen parallel zum behördlichen Bewilligungsverfahren interne Tests durchführen dürfen, um besser erkennen zu können, welche Produkte eventuell marktfähig sind. Dies würde auch dazu beitragen, die Innovationsfähigkeit der Schweiz in diesem Bereich zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltung die Motion 23.3408 («Neuartige Lebensmittel testen und bewilligen. Förderung der Innovation in der Schweiz») angenommen.

Lohngleich​​heit

Darüber hinaus hat sich die Kommission mit mehreren Vorlagen zum Thema Gleichstellung befasst, insbesondere mit der Motion 21.3944 («Schluss mit den Lippenbekenntnissen. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit»). Diese fordert den Bundesrat auf, Sanktionen für die Nichteinhaltung der Lohngleichheit ins Gleichstellungsgesetz aufzunehmen. Die Kommission betont, dass Parlament wie Gesellschaft auf die Beseitigung von Ungleichbehandlungen am Arbeitsplatz hinwirken wollen. Sie ist jedoch der Ansicht, dass die Ergebnisse der für 2025 geplanten Evaluation des Gleichstellungsgesetzes abgewartet werden sollten, weshalb sie einstimmig beschlossen hat, die Behandlung der Motion bis dahin zu sistieren. Aus demselben Grund erachtet sie es auch als sinnvoll, die Behandlung der Petitionen 20.2001, 20.2002 und 21.2032 auszusetzen.

Im Weiteren hat die Mehrheit der Kommission beschlossen, der Petition 21.2034 keine Folge zu geben, hat sie doch zwei Anträge auf Kommissionsvorstösse abgelehnt, mit denen eine Gesetzesgrundlage für die Finanzierung von Gleichstellungsorganisationen durch den Bund geschaffen werden sollte.

Austausch mit der Vor​​steherin des EDI und mit dem Vorsteher des EJPD über die Herausforderungen der Legislatur

Die Kommission tauschte sich aus mit der Vorsteherin des EDI und mit dem Vorsteher des EJPD über die Herausforderungen für die neue Legislatur im Hinblick auf auf die Kulturbotschaft 2025-2028 als eines der wichtigsten Geschäfte, welche die Kommission im nächsten Quartal beraten wird, auf die Kinder- und Jugendpolitik und die Frage des geistigen Eigentums.

Die Kommission hat am 15. Februar 2024 unter dem Vorsitz von Ständerätin Mathilde Crevoisier Crelier (S, JU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baum-Schneider, Vorsteherin des EDI, und Bundesrat Beat Jans, Vorsteher des EJPD, in Bern getagt.