Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat eine erste allgemeine Aussprache über die Neutralitätsinitiative geführt und verschiedene Akteure aus dem akademischen Bereich angehört. Sie wird an ihrer nächsten Sitzung über die nächsten Schritte befinden.

Die Volksinitiative 24.092 («Wahrung der schweizerischen Neutralität» [Neutralitätsinitiative]) will eine Definition der Neutralität in der Bundesverfassung verankern. Da sich die Annahme der Initiative stark auf die Aussen-, die Sicherheits- und die Wirtschaftspolitik der Schweiz auswirken würde, hat sich die APK-S an ihrer heutigen Sitzung nach der Anhörung einer Delegation des Initiativkomitees von mehreren Expertinnen und Experten aus den Bereichen internationale Politik, Recht und Geschichte über die Umstände und Konsequenzen der Initiative informieren lassen.

In einem zweiten Schritt hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA), Bundesrat Ignazio Cassis, der Kommission die Position und die Botschaft des Bundesrates präsentiert. Diskutiert wurden insbesondere die Flexibilität bei der Anwendung der Neutralität, die geltende Praxis zur Schweizer Neutralität, deren Bild im Ausland sowie die Gründe des Bundesrates für den Verzicht auf einen Gegenvorschlag. Die Kommission hat der Verwaltung verschiedene Aufträge erteilt. Die APK-S wird an ihrer Sitzung vom 17. Februar 2025 auf der Grundlage dieser Abklärungen und des an sie gerichteten Mitberichts der Sicherheitspolitischen Kommission (SiK-S) über di​e verschiedenen Optionen befinden, die ihr zur Verfügung stehen.

Lage im ​Nahen Osten

Wie am 21. November 2024 beschlossen, hat die Kommission Delegationen des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) und der Nichtregierungsorganisation UN Watch angehört und sich von diesen über die humanitäre Lage im Nahen Osten orientieren lassen. Die Motionen, die Petitionen und die Standesinitiative zur humanitären Hilfe im Nahen Osten – namentlich in Gaza –, die seit Herbst 2024 hängig sind, werden an der Sitzung der APK-S von Mitte Februar behandelt.

Ferner hat die APK-S ein Gespräch mit der Präsidentin des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), Mirjana Spoljaric Egger, geführt. Thematisiert wurden insbesondere die Tätigkeiten des IKRK im Gazastreifen, aber auch die humanitäre Lage im Libanon und in Syrien.

Europapo​​litik

Die APK-S hat Kenntnis genommen vom materiellen Abschluss der Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU. Mehrere Kommissionsmitglieder haben sich erfreut gezeigt über die Bemühungen des Schweizer Verhandlungsteams sowie über diesen Durchbruch, der einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu stabilen Beziehungen mit der EU darstellt. Die Kommission hat Kenntnis genommen von den wichtigsten Ergebnissen der Verhandlungen in den Bereichen der institutionellen Fragen, des Kohäsionsbeitrags der Schweiz an die EU sowie der Personenfreizügigkeit und – in Bezug auf den letzten Punkt – vom Ziel, das Lohnschutzniveau in der Schweiz beizubehalten. Sie hat sich zudem über die Umsetzung des Abkommens über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (MRA), den Inhalt des Stromabkommens und die nächsten Schritte im Hinblick auf einen formellen Abschluss der Verhandlungen informiert.

Die APK-S hat sich darüber hinaus vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) über die internationalen Finanz- und Steuerdossiers orientieren lassen. Sie hat sich insbesondere mit den jüngsten Entwicklungen in Sachen Börsenäquivalenz der EU sowie mit der Massnahme zum Schutz der Schweizer Börseninfrastruktur befasst. Die Kommission erachtet die materiellen Voraussetzungen für den Beibehalt der Schutzmassnahme gegenüber der EU als nicht mehr gegeben, weshalb sie dem Bundesrat mit 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen​ beantragt​, diese Schutzmassnahme aufzuheben.

Weitere Themen un​​​d Beschlüsse

Die Kommission hat mit 7 zu 2 Stimmen beschlossen, der von der Gesellschaft für bedrohte Völker eingereichten Petition 24.2031 («Keine Weiterentwicklung des Freihandelsabkommens mit China ohne Menschenrechte») keine Folge zu geben.

Die APK-S hat die von ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission eingereichte und vom Nationalrat in der Wintersession 2024 angenommene Motion 24.4259 («Friedensforum für Bergkarabach. Rückkehr der Armenier ermöglichen») beraten und sich mit 6 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen für deren Annahme ausgesprochen.

Die Kommission wurde zudem vom Bundesrat zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV 2005) konsultiert, die an der 75. Weltgesundheitsversammlung im Mai 2022 verabschiedet worden waren und darauf abzielen, ausgehend von den Lehren aus der Covid-19-Pandemie diese Vorschriften zu stärken. Sie hat Kenntnis genommen von den Änderungen der IGV und wird nach Abschluss der Vernehmlassung zu diesen Stellung nehmen.

Zu guter Letzt hat sich die APK-S mit den Umständen des Todes eines vor Kurzem in einem iranischen Gefängnis verstorbenen Schweizer Bürgers sowie mit den bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und dem Iran befasst. Besprochen wurde auch die politische Lage in Syrien. Die beiden Themen werden an einer der nächsten Sitzungen eingehender behandelt.