Löschung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle

Im Rahmen einer parlamentarischen Initiative (09.530) hat die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates einen Vorentwurf zu Änderungen des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs ausgearbeitet. Sie eröffnet zu diesem Vorentwurf ein Vernehmlassungsverfahren. Dieses dauert bis zum 20. September 2013. Die Stellungnahmen sind dem Bundesamt für Justiz in schriftlicher (Bundesamt für Justiz, z.H. Frau Emanuella Gramegna, Bundesrain 20, 3003 Bern) oder elektronischer Form (emanuella.gramegna@bj.admin.ch) einzureichen. Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website der Bundesversammlung und jener der allgemeinen Bundesverwaltung abgerufen werden.

Ein Eintrag im Betreibungsregister kann gewichtige Nachteile für die betriebene Person mit sich bringen, insbesondere bei der Stellen- und Wohnungssuche sowie bei einer Kreditvergabe. Da eine Betreibung eingeleitet werden kann, ohne dass eine Forderung nachzuweisen ist, kommt es in der Praxis nicht selten zu Betreibungen über bestrittene oder sogar nicht bestehende Forderungen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die nach geltendem Recht zur Verfügung stehenden Mittel gegen eine ungerechtfertigte Betreibung entweder ungeeignet oder für die betriebene Person sehr aufwendig oder riskant sind. Sie schlägt daher Änderungen im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vor, um den Schutz betroffener Personen vor nachteiligen Wirkungen ungerechtfertigter Betreibungen zu erhöhen.

Bern, 3. Juni 2013 Parlamentsdienste