Die Staatspolitische Kommission des Ständerates (SPK-S) empfiehlt die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» (25.081) mit 12 zu 1 Stimmen zur Ablehnung. Auf Anträge für direkte Gegenentwürfe ist die Kommission nicht eingetreten.

Die Volksinitiative verlangt eine einheitliche Regelung der ordentlichen Einbürgerung auf nationaler Ebene und eine Herabsetzung der Einbürgerungsvoraussetzungen. Ausländerinnen und Ausländer sollen sich demnach bereits nach fünf Jahren rechtmässigem Aufenthalt in der Schweiz einbürgern lassen können, sofern sie nicht zu einer längerfristigen Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährden und über Grundkenntnisse einer Landessprache verfügen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, hätte einen Anspruch auf Einbürgerung.

Die Kommission kommt zum Schluss, dass die Initiative zu weit geht. Die deutliche Verkürzung der Mindestaufenthaltsdauer von zehn auf fünf Jahre sowie der Verzicht auf kantonale und kommunale Mindestaufenthaltsfristen würden dazu führen, dass sich auch Personen einbürgern lassen könnten, deren Aufenthalt in der Schweiz noch wenig gefestigt ist. Indem die Integrationskriterien weitgehend wegfallen, ist das Vertrautsein mit den schweizerischen Lebensverhältnissen nicht mehr gegeben. Damit würde eine zentrale Voraussetzung des geltenden Rechts entfallen.

Die Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich der Einbürgerung sind klar geregelt und haben sich so bewährt. Die Kommission lehnt eine Kompetenzverschiebung der Staatsebenen ab.

Aus den genannten Gründen empfiehlt die SPK-S die Volksinitiative «Für ein modernes Bürgerrecht (Demokratie-Initiative)» zur Ablehnung.

Kommissionsminderheiten schlagen folgende direkte Gegenentwürfe vor: eine Erweiterung der erleichterten Einbürgerung auf die zweite Ausländergeneration, auf Kinder mit einem mindestens fünfjährigen Aufenthalt in der Schweiz und eine erleichterte Einbürgerung bei jahrzehntelangem Aufenthalt in der Schweiz.

Die Volksinitiative kann in einer der nächsten Sessionen im Ständerat behandelt werden.

Keine Einschränkung der Wohnsitzf​​​risten im Bereich der Einbürgerungen

Die Kommission lehnt die parlamentarische Initiative «Mobilitätshürden abbauen. Einheitlichere Wohnsitzfristen im Bürgerrecht» (26.403) ihrer Schwesterkommission mit 9 zu 3 Stimmen ab. Die Initiative verlangt konkret, die Bedingung der kantonalen und kommunalen Wohnsitzfrist für eine Einbürgerung - von heute zwei bis fünf Jahren - auf zwei bis drei Jahre zu senken. Zudem sollen die Kantone keine zusätzlichen kommunalen Fristen vorschreiben müssen. Die Kommission sieht keinen Handlungsbedarf in diesem Bereich und möchte am Grundsatz des Subsidiaritätsprinzips festhalten und den Spielraum der Kantone und Gemeinden nicht einschränken.

Die Kommission hat am 29./30. Juni 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Heidi Z’graggen (M-E/UR) in Bern getagt.