Das Gesetz 15.077 s Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe soll einen Beitrag zu einer qualitativ hochstehenden Gesundheitsversorgung leisten, indem es gesamtschweizerisch einheitliche Anforderungen an die Ausbildungen auf Hochschulstufe in Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie, Optometrie, Hebammengeburtshilfe, Ernährung und Diätetik sowie Osteopathie festlegt. Das Gesetz regelt ausserdem die Ausübung der genannten Berufe in eigener fachlicher Verantwortung.
Die Kommission hat im Vorfeld der Eintretensdebatte und der Detailberatung, die an der nächsten Sitzung erfolgen, Anhörungen durchgeführt. Angehört wurden sowohl die Präsidenten der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und
-direktoren (GDK) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) als auch Vertreterinnen und Vertreter der Ausbildungsinstitutionen, der Organisation der Arbeitswelt und der Berufsverbände.
13.4271 n Mo. Nationalrat (Lohr). Mindestens drei nationale Zentren für Schneesport zugunsten des Breitensports schaffen
Die Kommission hat vollstes Verständnis für das Motionsanliegen und für die Förderung des Schneesports im Rahmen der Breitensportförderung, ist allerdings der Auffassung, dass angesichts der derzeitigen Finanzlage des Bundes die Förderung mehrerer Leistungsportzentren nicht angemessen wäre. Die Kommissionsmitglieder sind zudem der Ansicht, dass das Parlament mit der Annahme der Motion 13.3616 den Bundesrat bereits beauftragt hat, Massnahmen zur Schneesportförderung auszuarbeiten. Vor diesem Hintergrund beantragt die Kommission einstimmig, die Motion abzulehnen.
Die Kommission hat am 21. Januar 2016 unter dem Vorsitz von Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (CVP, TG) in Bern getagt.
Bern, 21. Januar 2016 Parlamentsdienste