Die Gerichtskommission hat Anhörungen durchgeführt und eine erste Diskussion zur Wiederwahl der Richterinnen und Richter des Bundesgerichtes für die Amtsperiode 2027–2032 geführt. Sie hat sich dabei für die Verschiebung der Gesamterneuerung des Bundesgerichts auf die Wintersession 2026 ausgesprochen.

Die Gerichtskommission ist zuständig für die Vorbereitung der Gesamterneuerung des Bundesgerichts. Am 31. Dezember 2026 endet die Amtsperiode der aktuellen Richterinnen und Richter. Im Rahmen ihrer Arbeiten hat die Kommission Kenntnis genommen vom Bericht, den das Bundesgericht bei einem unabhängigen Expertengremium in Auftrag gegeben hatte, um den Sachverhalt hinsichtlich der Beziehung zwischen Bundesrichter Yves Donzallaz und Bundesrichterin Beatrice van de Graaf, die sich beide zur Wiederwahl stellen, abzuklären. Die Kommission hat an ihrer heutigen Sitzung die Betroffenen, die Autoren des Expertenberichts sowie den Präsidenten des Bundesgerichts angehört. Anschliessend hat sie eine erste interne Diskussion geführt und beschlossen, die Gesamterneuerung des Bundesgerichts auf die Wintersession 2026 zu verschieben.

Die Kommission möchte damit einerseits mehr Zeit für weitere Abklärungen gewinnen. Andererseits möchte sie sich die Möglichkeit offenhalten, ihren Wahlvorschlag zuhanden der Bundesversammlung allenfalls in Kenntnis der Entscheide des Bundesgerichts über die nach Bekanntgabe der Beziehung beim Bundesgericht eingegangenen Revisionsgesuche zu verabschieden.