Der Nationalrat hat in der Wintersession 2025 entschieden, die parlamentarische Initiative Suter 20.445, «Neuer Straftatbestand Cybermobbing», nicht abzuschreiben und gewünscht, dass die Kommission zu einem Vorentwurf eine Vernehmlassung durchführt. An ihrer Sitzung vom 8. Mai 2026 hat die Kommission einen Vorentwurf verabschiedet, der das sogenannte Mobbing unter Strafe stellt. Mobbing bezeichnet das wiederholte und über längere Zeit andauernde Demütigen, Bedrohen, Schikanieren oder Belästigen einer Person, um diese herabzusetzen oder auszugrenzen. Es werden sowohl analoge als auch digitale Handlungen erfasst, wobei sich die Verwendung elektronischer Mittel straferhöhend auswirken kann.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 17. September 2026. Die Parlamentsdienste werden bei der Durchführung der Vernehmlassung vom Bundesamt für Justiz unterstützt. Die Stellungnahmen sind unter folgender E-Mail-Adresse einzureichen (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version):
info.strafrecht@bj.admin.ch
Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website der Bundesversammlung und jener der Bundesverwaltung abgerufen werden.