Die Kommission schlägt vor, eine neue Strafbestimmung im Strafgesetzbuch einzuführen, die die sexuelle Kommunikation zwischen einer erwachsenen Person und einem Kind unter 16 Jahren ausdrücklich unter Strafe stellt, sofern die Kommunikation mit dem Ziel der sexuellen Erregung der erwachsenen Person erfolgt und die ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes gefährden kann.
Mit der Vorlage setzt die Kommission die parlamentarische Initiative 18.434 «Cybergrooming mit Minderjährigen endlich unter Strafe stellen» um. Dank der gewählten technologieneutralen Formulierung soll der Schutz jedoch nicht auf das sogenannte Grooming im Internet beschränkt sein, sondern sämtliche Formen entsprechender Kommunikation umfassen, unabhängig vom verwendeten Kommunikationsmittel. Mit der Vorlage trägt die Kommission dem Bedürfnis Rechnung, Kinder vor sexuellen Übergriffen wirksamer zu schützen und bestehende Schutzlücken zu schliessen.
Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 29. Oktober 2026. Die Parlamentsdienste werden bei der Durchführung der Vernehmlassung vom Bundesamt für Justiz unterstützt. Die Stellungnahmen sind unter folgender E-Mail-Adresse einzureichen (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version):
info.strafrecht@bj.admin.ch
Die Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website der Bundesversammlung und jener der Bundesverwaltung abgerufen werden.