Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, das Änderungsprotokoll zum Niederlassungsabkommen zwischen der Schweiz und Iran (25.100) zu genehmigen.

Nach geltendem Recht unterstehen iranische Staatsangehörige in der Schweiz in bestimmten Bereichen des Personen-, Familien- und Erbrechts aufgrund eines bilateralen Abkommens der Schweiz mit dem damaligen Kaiserreich Persien aus dem Jahr 1934 dem iranischen Recht. Diese Sonderregelung führt in der Praxis regelmässig zu Schwierigkeiten, da iranisches Recht teilweise erheblich von den Grundsätzen der schweizerischen Rechtsordnung abweicht und für die Gerichte nur mit erheblichem Aufwand zugänglich ist.

Mit dem Änderungsprotokoll wird diese Ausnahme aufgehoben. Künftig gelten für iranische Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz die allgemeinen Regeln des internationalen Privatrechts. Anstelle des bisherigen iranischen Rechts gilt künftig in den zentralen Bereichen des Privatrechts – darunter das Personen-, Ehe-, Unterhalts-, Scheidungs-, Abstammungs-, Güter- und Erbrecht – grundsätzlich schweizerisches Recht. Die Kommission ist der Auffassung, dass die vorgeschlagene Anpassung zu mehr Rechtssicherheit beiträgt, die Verfahren vereinfacht und den Gerichten die Rechtsanwendung erleichtert.

Automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung

Die Kommission hat die Standesinitiative des Kantons Luzern (25.312) und die parlamentarische Initiative Steinemann (24.471) vorgeprüft. Die Initiativen verlangen die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung durch die Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen. Mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission den Anliegen der beiden Initiativen zugestimmt. Sie sieht einen entsprechenden Handlungsbedarf und geht davon aus, dass die Schwesterkommission ihre Arbeiten mit der angekündigten Vorlage zur Teilrevision der Bundesverfassung und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) koordinieren wird und auch dem Grundrechtsschutz gebührend Rechnung tragen wird

Rückkommen auf die Unverjährbarkeit des Mordes

Die Kommission hat mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, auf die Frage der Unverjährbarkeit des Mordes zurückzukommen und die entsprechende Bestimmung aus ihrem Entwurf zur Umsetzung der Standesinitiative 19.300 «Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher» zu streichen. Nach Auffassung der Kommission kann dem Anliegen der Standesinitiative und den Interessen der Opfer auch Rechnung getragen werden, indem man die Frist der Verfolgungsverjährung für vorsätzliche Tötung sowie weitere Straftatbestände von 15 auf 30 Jahre erhöht und damit an jene für Mord angeglichen wird. Eine Minderheit möchte an der Unverjährbarkeit des Mordes festhalten. Da beide Räte dieser Frage bereits zugestimmt haben, steht der Rückkommensbeschluss der Kommission unter dem Vorbehalt der Zustimmung ihrer Schwesterkommission (Art. 89 Abs. 3 ParlG).

Wirksamere Verfolgung schwerer Amtsgeheimnisverletzungen ermöglichen

Diverse Indiskretionen im Zusammenhang mit den Covid-19-Geschäften des Bundesrates waren sowohl Gegenstand einer Inspektion der Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte (vgl. Bericht vom 17. November 2023) als auch einer Strafuntersuchung gegen den damaligen Kommunikationschef des Eidgenössischen Departements des Innern. Im Urteil vom 31. Januar 2025 hielt das Bundesgericht fest, dass im schweizerischen Recht der journalistische Quellenschutz sehr breit ausgestaltet ist und gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer wirksamen Strafverfolgung überwiegt (BGE 151 IV 153). Die Kommission hat sich an zwei Sitzungen mit der Frage der Tragweite des journalistischen Quellenschutzes befasst und dazu auch Anhörungen durchgeführt (vgl. auch ihre Medienmitteilung vom 16. Mai 2025). Nach Kenntnisnahme einer Aktennotiz des Bundesamts für Justiz bejaht die Kommission einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und hat mit 7 zu 4 Stimmen eine entsprechende Motion (26.4051) verabschiedet. Diese fordert eine Beschränkung des Quellen- und Beschlagnahmeschutz auf die zur Wahrung der Medienfreiheit unmittelbar erforderlichen Medienschaffenden. Gleichzeitig hat sie auch ein Postulat (26.4052) verabschiedet, das den Bundesrat beauftragt, den journalistischen Quellenschutz und dessen Auswirkungen auf die Aufklärung von Amtsgeheimnisverletzungen zu analysieren und Vorschläge für weitere gesetzliche Anpassungen zu unterbreiten, dies stets unter Wahrung der grundrechtlich geschützten Medienfreiheit.

Aufnahme der Beratung zur Revision des bäuerlichen Bodenrechts

Die Kommission hat die Beratung zur Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (25.079) aufgenommen und ist ohne Gegenantrag darauf eingetreten. Mit der Vorlage soll das Prinzip der Selbstbewirtschaftung, die Position der Ehegatten und das Unternehmertum in der Landwirtschaft gestärkt werden. Während die Kommission diese Anliegen grundsätzlich unterstützt, sieht sie noch weiteren Abklärungsbedarf und hat der Verwaltung dazu Aufträge erteilt. Sie wird die Beratung der Vorlage an einer ihrer nächsten Sitzungen fortführen.

Neue Lohnbestimmungen für die von der Bundesversammlung gewählten Personen

Die Kommission hat einstimmig einen Vorentwurf verabschiedet zur Einführung eines eigenen Lohnsystems (26.424) für die Richterinnen und Richter der erstinstanzlichen eidgenössischen Gerichte, für die Bundesanwältin oder den Bundesanwalt, für die stellvertretenden Bundesanwältinnen oder Bundesanwälte sowie für die Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte oder den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten, die alle auf Antrag der Gerichtskommission gewählt werden. Mit diesem Schritt soll verhindern werden, dass infolge der Einführung des neuen Lohnsystems für die Bundesverwaltung per 1. Januar 2027 Mehrkosten und Inkohärenzen entstehen. Das neue, eigenständige System ist von den Lohnklassen des Bundes entkoppelt, führt zu keinen Einkommenseinbussen und gilt nicht für die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts. Die Kommission wird an ihrer Sitzung vom 9. September 2026 von der Stellungnahme des Bundesrates und der betroffenen Institutionen zu ihrem Vorentwurf Kenntnis nehmen.

Weitere Geschäfte

  • Die Kommission hat die Motion Jaccoud 25.4224 («Geschlechtsspezifische Gewalt. Kein Opfer ohne Gerechtigkeit, kein Täter ohne Verurteilung») vorberaten. Die Motion verlangt, dass Frauen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten und Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt sind, die Strafbehörden einschalten können, ohne befürchten zu müssen, aufgrund ihres illegalen Aufenthaltsstatus angezeigt und ausgewiesen zu werden. Die Kommission sieht die Gefahr einer Ungleichbehandlung, da die vorgesehenen Massnahmen nur gewissen Opfern in gewissen Konstellationen zugutekommen. Ein Antrag, wonach der Anwendungsbereich der Motion auf alle Opfer, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, ausgeweitet werden sollte, wurde jedoch mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Kommission hat in der Folge mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, ihrem Rat die Ablehnung der Motion zu beantragen. Die Kommissionsminderheit beantragt die Annahme der Motion.
  • Die Kommission hat die in der Frühjahrssession vom Nationalrat angenommene Motion von ​Falkenstein 25.4310 («Keine automatische Bekanntgabe von Privatadressen von Opfern») vorberaten. Die Motion verlangt, die Strafprozessordnung (StPO) dahingehend zu ändern, dass die Adresse von Opfern nur dann in den Akten aufgeführt werden darf, wenn ein schutzwürdiges Interesse dies rechtfertigt und ein ordnungsgemäss begründeter Antrag vorliegt. Die Kommission beantragt einstimmig, in der Motion «Privatklägerin» beziehungsweise «Privatkläger» durch «Opfer» zu ersetzen, damit Text und Titel der Motion kohärent sind. Die Kommission hat die geänderte Motion einstimmig angenommen.
  • Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 10 zu 3 Stimmen die Ablehnung der Motion Pult 22.3104, welche die Unterstellung des Kunsthandels unter das Geldwäschereigesetz fordert. Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung vom 17. April 2023 im Rahmen von Anhörungen ein erstes Mal ausführlich mit dem Kunsthandel befasst. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Risiken im Kunsthandel durch das bestehende Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei ausreichend erfasst werden. Sie verweist insbesondere auf die jüngst beschlossenen Massnahmen, namentlich die Einführung eines Transparenzregisters sowie die Unterstellung der Beraterinnen und Berater unter das Geldwäschereigesetz.
  • Mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission entschieden, an ihrem Beschluss festzuhalten, der parlamentarischen Initiative Amaudruz 23.433 «Schutz bedeutender Gebäude und Denkmäler vor Vandalismus und anderem politischen Pseudoaktivismus» keine Folge zu geben. Der Ständerat wird voraussichtlich in der Herbstsession definitiv über die Initiative befinden.
  • Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative Müller 25.493 «Erhöhung der Schwelle für den Pflichteintrag ins Handelsregister» mit 9 zu 2 Stimmen Folge gegeben. Diese sieht vor, dass die Schwelle zur Pflicht für die Eintragung von Einzelunternehmen ins Handelsregister im Obligationenrecht auf 300'000.- erhöht wird.

Die Kommission hat am 25./26. Juni 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Andrea Caroni (RL, AR) in Bern getagt.