Die Motion (23.3005) verlangt, Artikel 18 des Kriegsmaterialgesetzes (KMG) so zu ändern, dass der Bundesrat die Nichtwiederausfuhr-Erklärung des Landes, das Schweizer Kriegsmaterial gekauft hat, für aufgehoben erklären kann, wenn sich die Wiederausfuhr auf eine Situation bezieht, welche gemäss Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen im Widerspruch zum völkerrechtlichen Gewaltverbot steht. Die Nichtwiederausfuhr-Erklärung soll auch dann für aufgehoben erklärt werden können, wenn die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit Zweidrittelmehrheit den Verstoss gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot festgestellt hat. Der Bundesrat soll am Verbot der Wiederausfuhr festhalten können, wenn dessen Aufhebung ein überwiegendes aussenpolitisches Interesse der Schweiz entgegensteht.
Auch die parlamentarische Initiative (23.401) hat die Änderung von Artikel 18 KMG zum Ziel. So soll die Nichtwiederausfuhr-Erklärung hinfällig werden, wenn feststeht, dass die Wiederausfuhr des Kriegsmaterials in die Ukraine im Zusammenhang mit dem russisch-ukrainischen Krieg erfolgt. Diese Änderung soll dringlich erklärt werden und bis zum 31. Dezember 2025 in Kraft bleiben.
Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Schweiz ihren Beitrag zur europäischen Sicherheit leisten und dementsprechend der Ukraine stärker unterstützen muss. Ihrer Auffassung nach stehen die beantragten Änderungen im Einklang mit dem Neutralitätsrecht, da sie nicht die direkte Ausfuhr von Kriegsmaterial in Konfliktgebiete erlauben, sondern lediglich die Nichtwiederausfuhr-Erklärungen der Länder betreffen, die Schweizer Kriegsmaterial kaufen. Die Minderheit erachtet die Wiederausfuhr von Schweizer Kriegsmaterial in die Ukraine im Hinblick auf die Neutralität, namentlich in Bezug auf das vom Neutralitätsrecht vorgesehene Gleichbehandlungsprinzip, als problematisch.
Totalrevision des Zollgesetzes
Die SiK-N beantragt mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) damit zu beauftragen, den Entwurf zur Totalrevision des Zollgesetzes gemeinsam mit den Kantonen zu überarbeiten, zu den umstrittenen Punkten konsolidierte Formulierungsvorschläge auszuarbeiten und diese der Kommission zu unterbreiten. Die Kommission möchte so den Bedenken der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) betreffend die Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen dem Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und den Kantonen, die Integration in die Strafprozessordnung, die Verfassungsmässigkeit und den Datenschutz Rechnung tragen. Sie begrüsst, dass die Vorsteherin des EFD eine gemeinsame Arbeitsgruppe EFD/Kantone eingesetzt hat, welche bis Ende März 2023 einen konsolidierten Lösungsvorschlag erarbeiten soll. Die SiK-N möchte diese Vorschläge an ihrer Sitzung vom April 2023 prüfen und wird deshalb die für dieses Geschäft zuständige Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) ersuchen, ihre Arbeiten erst im Mai fortzusetzen. Die Kommission erachtet diesen dichten Zeitplan angesichts der wirtschaftlichen Auswirkungen der Revision als gerechtfertigt.
Die Kommissionsminderheit hätte es bevorzugt, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, da die Vorbehalte der Kantone, aber auch anderer Kreise ihrer Ansicht nach mit rein kosmetischen Anpassungen nicht zufriedenstellend beseitigt werden können. Sie wollte, dass der Entwurf grundlegend überarbeitet und dann erneut in die Vernehmlassung geschickt wird.
Die SiK-N hatte am 10. Oktober 2022 im Zusammenhang mit einem Mitbericht an die WAK‑N beschlossen, eine Subkommission einzusetzen und diese damit zu beauftragen, die sicherheitspolitischen Aspekte der Vorlage zu prüfen. Die KKJPD hat sowohl der SiK-N als auch der Subkommission mitgeteilt, dass sie erhebliche Vorbehalte gegenüber der Vorlage hat. Die SiK-N hat Kenntnis genommen von den Arbeiten ihrer Subkommission.
Beschaffung von Informatikmaterial im Sicherheitsbereich
Die Kommission möchte, dass bei der Beschaffung von Informatikmaterial für Organisationen, die für die Sicherheit der Schweiz von wesentlicher Bedeutung sind, Schweizer Anbietern der Vorzug gegenüber ausländischen Anbietern gegeben wird. Eine entsprechende vom Nationalrat angenommene Motion (21.3354) war vom Ständerat abgeändert worden, da dieser den Schweizer Anbietern im Rahmen der geltenden rechtlichen Bestimmungen den Vorrang geben wollte. Die SiK-N hat hingegen beschlossen, an der ursprünglichen Formulierung festzuhalten, wonach der Bundesrat beauftragt wird, die gesetzlichen Bestimmungen entsprechend zu ändern oder die notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen. Sie beantragt deshalb mit 15 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion in ihrer ursprünglichen Fassung anzunehmen. Die Minderheit beantragt, die Fassung des Ständerates anzunehmen.
Die Kommission hat sich ferner über die Lage in der Ukraine und im Kosovo sowie über die Mehrkosten bei den Informatikprojekten des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) informieren lassen.
Die Kommission hat am 23. und 24. Januar 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrat Mauro Tuena (SVP, ZH) und teils im Beisein von Bundesrätin Viola Amherd, Vorsteherin des VBS, in Bern getagt.