Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) fordert, dass bestimmte Härtefallgesuche erst nach acht bzw. zehn Jahren Aufenthaltsdauer gestellt werden können. Für vorläufig Aufgenommene würde die jetzige 5-jährige Frist weiterhin gelten. Die Kommission unterstützt somit teilweise das Anliegen der Motion Stark «Fehlanreize in der Asylpolitik reduzieren» (25.3689), macht aber eine Differenzierung bezüglich der Personengruppen.

Die Motion Stark verlangt, dass Gesuche um eine Aufenthaltsbewilligung aus Härtefallgründen nicht bereits nach fünf, sondern frühestens nach zehn Jahren gestellt werden können. Betroffen wären vorläufig Aufgenommene sowie Personen mit Ausweis N oder ohne geregelten Aufenthaltsstatus.

Die Kommission hat sich vertieft mit diesem Anliegen auseinandergesetzt und dazu Anhörungen mit Vertretungen der Kantone, Gemeinden und Städte durchgeführt. Sie teilt die Auffassung, dass die geltenden Fristen für bestimmte Aufenthaltskategorien angepasst werden sollen. Gleichzeitig ist sie der Ansicht, dass die Motion in ihrer ursprünglichen Form zu weit geht und vor allem bei vorläufig Aufgenommenen zu konträren Effekten führen würde. Sie beantragt deshalb folgende Differenzierung bezüglich der Fristen für verschiedene Personengruppen: Sans-Papiers sollen ein Härtefallgesuch frühestens nach zehn Jahren Aufenthalt in der Schweiz einreichen können, Asylsuchende sowie Personen mit einem abgelehnten oder zurückgezogenen Asylgesuch frühestens nach acht Jahren​.

Die bestehende Regelung (fünf Jahre) für vorläufig Aufgenommene erachtet die Kommission hingegen als zielführend. Die Möglichkeit ein Härtefallgesuch zu stellen, stellt für vorläufig Aufgenommene ein wichtiger Anreiz dar, sich rasch zu integrieren. Die Frist für diese Personen zu verlängern, würde ihre Integration erschweren, obwohl sie sich bekanntlich für längere Zeit in der Schweiz aufhalten.

Abschliessend weist die Kommission darauf hin, dass auch nach Ablauf der genannten Fristen kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung besteht.

In einer ersten Abstimmung haben 13 Kommissionsmitglieder für die abgeänderte Version und 12 Stimmen für die ursprüngliche Version der Motion Stark gestimmt. In einer zweiten Abstimmung hat die Kommission die abgeänderte Version mit 14 zu 7 bei 4 Enthaltungen angenommen.

Integration von Personen mit Schutzstatus S

Die von Nationalrat Reto Nause eingereichte parlamentarische Initiative «Integration erleichtern und Fachkräfte gewinnen!» (24.412) fordert, die berufliche Integration von Ukrainerinnen und Ukrainern mit Schutzstatus S zu verbessern, indem diesen nach drei Jahren eine Aufenthaltsbewilligung erteilt wird, sofern sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Nachdem die Kommission im Januar 2025 der Initiative Folge geben hatte, schliesst sie sich nun mit 23 Stimmen bei 2 Enthaltung ihrer Schwesterkommission an und beantragt ihrem Rat, der Initiative keine Folge zu geben. Rund 46 000 Personen mit Schutzstatus S werden im Jahr 2027 die 5-Jahresfrist erreichen. Im Rahmen der Asylstrategie 2027 hat das Staatssekretariat für Migration den Auftrag erhalten, eine klare Regelung für die Aufhebung oder Ablösung des Schutzstatus S und den Übergang zum Status B nach fünf Jahren auszuarbeiten. Die Kommission erachtet es deshalb als unnötig, diese parlamentarische Initiative weiterzuverfolgen, da die Arbeiten bereits begonnen haben und im Frühjahr 2027 eine Lösung präsentiert wird. Die Kommission betont jedoch, dass es wichtig ist, die Integration dieser Personen zu fördern und ihre Erwerbsquote weiterhin zu erhöhen.

Auch Nationalratskommission will ausserordentliche Sessionen wieder ihrem ursprünglichen Zweck zuführen

Die SPK-N stimmt mit ihrer Schwesterkommission des Ständerates überein, dass das Instrument der ausserordentlichen Session in jüngerer Zeit zweckentfremdet wurde, indem in jeder Session ausserordentliche Sessionen durchgeführt werden. Eigentlich sollte das Instrument es der Bundesversammlung ermöglichen, in dringenden Fällen zwischen den Sessionen zusammenzutreten und Beschlüsse zu fassen, falls dies ein Viertel eines Rats verlangt. Die Kommission hat deshalb mit 15 zu 9 Stimmen dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zugestimmt, der parlamentarischen Initiative von Ständerat Zopfi (25.410) Folge zu geben. Danach soll das Vorliegen von gleichlautenden Motionen von Ratsmitgliedern oder Fraktionen in beiden Räten inskünftig nicht mehr ausreichen, um eine ausserordentliche Session verlangen zu können. Als Kompensation will die Kommission mit 22 zu 2 Stimmen das Quorum für das Durchführen einer aktuellen Debatte senken. Dadurch soll es leichter werden, dass der Nationalrat während einer ordentlichen Session eine allgemeine Aussprache zu einem aktuellen Thema führen kann.

Berichterstatterinnen und Berichterstatter im Parlament verdienen ihre Zusatzentschädigung

Berichterstatterinnen und Berichterstatter der parlamentarischen Kommissionen im Rat sollen weiterhin ein zusätzliches halbes Taggeld für ihre Berichterstattung erhalten. Die Kommission spricht sich mit 17 zu 8 bzw. 13 zu 11 Stimmen und 1 Enthaltung gegen zwei parlamentarische Initiativen der Nationalräte Thomas Burgherr und Andreas Glarner (25.432/25.445) aus, welche die Abschaffung dieser Entschädigung fordern, wobei die Initiative von Nationalrat Glarner Ausnahmen vorsieht. Die Vorbereitung einer Berichterstattung im Rat erfordert bisweilen einen erheblichen Aufwand. Mit der Aufhebung der Entschädigung würden die engagiertesten Parlamentsmitglieder bestraft.

Keine zusätzliche rechtliche Verpflichtung für Bundesrat und Verwaltung zu umfassender wahrheitsgetreuer Information gegenüber dem Parlament

Nach Ansicht der Kommission sind die Auskunftspflichten von Bundesrat und Verwaltung gegenüber dem Parlament und seinen Kommissionen im Parlamentsgesetz differenziert und hinreichend geregelt. Eine Ergänzung von Artikel 7 und 150, wonach Bundesrat und Verwaltung ausdrücklich zu umfassender und wahrheitsgetreuer Information gegenüber dem Parlament und seinen Kommissionen verpflichtet werden sollen, wie dies Nationalrat Fabian Molina mit seiner parlamentarischen Initiative (25.474) fordert, wird als überflüssig erachtet. Die Kommission spricht sich mit 14 zu 7 Stimmen gegen die Initiative aus. Die Kommission räumt ein, dass es unbefriedigende Situationen gegeben haben mag. Rechtliche Bestimmungen helfen aber in solchen Situationen kaum weiter. Anstatt neue Regelungen zu schaffen, ist es sinnvoller, die bestehenden umzusetzen.

Weitere migrationspolitische Themen:

Die Kommission hat den Entwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 24.438 von Nationalrat Rutz Gregor «Vorläufige Aufnahme als Ersatzmassnahme für eine nicht durchführbare Aus- oder Wegweisung. Genaue Definition der Unzumutbarkeit» beraten. Ende nächster Woche wird dieser Entwurf zuhanden der Vernehmlassung publiziert.

Die Kommission lehnt die parlamentarische Initiative von Nationalrat Strupler «Gleiche Rechte und Pflichten für alle - kein Doppelbürgerrecht für Eingebürgerte» (25.459) mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Diese verlangt, dass künftig bei Einbürgerungen in der Schweiz keine Doppelbürgerschaft mehr möglich sein soll.

Des Weiteren hat die Kommission sich vom Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement und von Vertreterinnen und Vertretern von Kantonen und Gemeinden über die von Bund, Kantonen und Städten verabschiedete «Asylstrategie 2027» informieren lassen. Eine erste Diskussion hat gezeigt, dass beim aktuellen System Verbesserungsbedarf besteht, insbesondere in Bezug auf die Schwankungstauglichkeit und den Pendenzenabbau, in Bezug auf eine enge und gut koordinierte Zusammenarbeit sowie eine faire Lastenverteilung der Staatsebenen. Die Kommission wird die Diskussion fortführen.

Die Kommission tagte am 26./27. Februar 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Nina Schläfli (S, TG) in Bern.