Mit 18 zu 7 Stimmen beschloss die Kommission, auf die umfangreiche Vorlage einzutreten (13.074). Im Vorfeld dieses Entscheides hörte sie die Kantone, das Komitee zur Atomausstiegsinitiative, zahlreiche Vertretungen aus der Strombranche, von Wirtschafts-, Energie-, Verkehrs- und Umweltverbänden sowie aus der Wissenschaft an. Dabei konnte die Kommission feststellen, dass die Stossrichtung der Vorlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien und eine verbesserte Energieeffizienz grundsätzlich von allen Anhörungsteilnehmenden mitgetragen wird, allerdings unterschiedliche Vorstellungen über deren konkrete Ausgestaltung bestehen. Die angehörten Kreise sind aber bereit, die Arbeiten im Rahmen der Beratungen zur Energiestrategie 2050 konstruktiv zu unterstützen. Die Kommission wird die Aufgabe, Lösungen und Massnahmen für die Energiewende zu finden, die von Wirtschaft und Gesellschaft gleichermassen getragen werden, Anfang 2014 in Angriff nehmen. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Kostentragungspflicht für Ausgleichsenergie
Die Kommission stimmte einstimmig einem Entwurf zu, welcher die Anlastung der Kosten für die Ausgleichsenergie im Stromversorgungsgesetz verankern soll (13.467). Die Kommission befand Handlungsbedarf und reichte eine Kommissionsinitiative ein, nachdem die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes in jüngster Vergangenheit zu einer rechtlichen Unsicherheit geführt hatte. Der Entwurf stellt sicher, dass das bewährte, von der Branche unbestrittene System weitergeführt und dadurch die Stromversorgungssicherheit in der Schweiz gewährleistet werden können. Die Vorlage geht demnächst in die Vernehmlassung.
Die Kommission tagte am 4. und 5. November 2013 unter dem Vorsitz von Nationalrat Eric Nussbaumer (S/BL) und teils in Anwesenheit von Bundesrätin Doris Leuthard in Bern.
Bern, 5. November 2013 Parlamentsdienste