Die Kommission ist mit 18 zu 6 Stimmen auf den Entwurf des Bundesrates für ein Gesetz zur Umsetzung der Empfehlungen 2012 der Groupe d’action financière (GAFI) eingetreten ( 13.106 ). Mit 16 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung lehnte sie einen Antrag ab, der verlangte, den Entwurf an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, einen neuen Entwurf vorzulegen, der auf die zu erreichenden Ziele ausgerichtet ist und sich einzig auf die Empfehlungen der GAFI (ohne Steuerbereich) beschränkt. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten; eine andere Minderheit beantragt, sie an den Bundesrat zurückzuweisen. Viele Kommissionsmitglieder sind eher geteilter Ansicht, was den Bundesratsentwurf angeht. In der Detailberatung wird die Kommission darauf achten, ihrem Rat nur die zur Umsetzung der GAFI-Empfehlungen tatsächlich erforderlichen Änderungen des geltenden Rechts zu beantragen.
Der Entwurf enthält insbesondere die folgenden fünf Neuerungen gegenüber dem geltenden Recht:
- Verbesserung der Transparenz bei den juristischen Personen und den Inhaberaktien;
- Verschärfung der Pflichten der Finanzintermediäre;
- Ausdehnung des Begriffs der politisch exponierten Personen (PEP);
- Einführung einer Vortat für schwere Fälle im Bereich der direkten Steuern;
- obligatorischer Beizug eines Finanzintermediärs für Barzahlungen über 100'000 Franken.
Nachrichtendienstgesetz
Die Kommission hat sich mit der Vorlage des Bundesrates zum Nachrichtendienstgesetz (14.022) befasst und äussert sich in einem Mitbericht zu Handen der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates (SiK-N). Mit 10 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat sie einen Antrag angenommen, der die Streichung von Art. 66 NDG (Ausnahme vom Öffentlichkeitsprinzip) beinhaltet. Das Instrumentarium des Öffentlichkeitsgesetzes weist Ausnahmebedingungen auf, die dem erhöhten Schutzbedarf der sensiblen nachrichtendienstlichen Tätigkeit Rechnung tragen.
Des Weiteren empfiehlt sie der SiK-N, die Aufsichtsmechanismen konkreter und besser überprüfbar auszugestalten. Ebenfalls ist sie der Ansicht, dass besonderes Augenmerk auf die Frage der Archivierung gesammelter Daten gelegt werden muss. Sie betont ausserdem die Wichtigkeit der verfassungsmässigen Grundlage und regt die SiK-N dazu an, diese Frage nochmals zu überprüfen.
Kindesunterhalt
Die Kommission hat mit der Detailberatung der Kindesunterhalts-Vorlage (13.101) begonnen und wird sie an ihrer nächsten Sitzung fortsetzen.
Stillschweigende Verlängerung von Dienstleistungsverträgen
Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative 13.426 mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge gegeben. Diese verlangt, dass Dienstleistungsanbieter, die eine stillschweigende Fortführung eines abgeschlossenen Dienstleistungsvertrages vereinbaren, ihre Kunden von der Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten, mindestens einen Monat vor Ablauf der Kündigungsfrist informieren.
Die Kommission hat am 10. und 11. April 2014 unter dem Vorsitz von Nationalrat Alec von Graffenried (G, BE) in Bern getagt.
Bern, 11. April 2014 Parlamentsdienste