Landesversorgung
​Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates hat nach Vornahme einiger Änderungen ihre Beratungen zum Gesetzesentwurf abgeschlossen. In ihren Augen wird mit dieser Revision die Reaktionsfähigkeit des Versorgungssystems erhöht, wodurch schwere Mangellagen besser bekämpft werden können. Sie spricht sich dafür aus, dass Unternehmen, die für die Landesversorgung von besonderer Bedeutung sind, verpflichtet werden können, bestimmte Massnahmen zu ergreifen.

​Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) beantragt mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, Saat- und Pflanzgut in die Liste der lebenswichtigen Güter aufzunehmen. Sie ist der Ansicht, dass es sich dabei um Grundgüter handelt, die im Gesetz ausdrücklich genannt werden müssen. Mit Stichentscheid des Präsidenten hat sich die Kommission dafür ausgesprochen, dass in Fragen der wirtschaftlichen Landesversorgung der Bundesrat für die verwaltungsinterne Koordination der Departemente sorgt und das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) als federführendes Departement bezeichnet wird. Die Kommission spricht sich ausserdem dafür aus, dass Pflichtlagerunternehmen zur Beteiligung am Garantiefonds verpflichtet werden können sowie dass Branchenvereinbarungen unter bestimmten Voraussetzungen für allgemeinverbindlich erklärt werden können. Sie hat hingegen mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag abgelehnt, wonach das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung mit den Pflichtlagerorganisationen Leistungsvereinbarungen abschliessen sollte. Sie ist der Ansicht, dass sich der Bund nicht in die Beziehungen zwischen den mit der Lagerhaltung beauftragten Organisationen und Unternehmen einmischen, sondern bei seiner Aufsichtsfunktion bleiben sollte. Neben einigen weiteren kleineren Änderungen beantragt die SiK-S schliesslich einstimmig, ausdrücklich im Gesetz zu verankern, dass es dem Bundesrat obliegt, die erforderlichen Massnahmen zu treffen, um ausreichende Transport-, Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten zu sichern, die Transport-, Informations- und Kommunikationswege offenzuhalten sowie Lagerräumen bereitzustellen.

Im Rahmen ihrer Arbeiten befasste sich die SiK-S auch mit der Motion Bourgeois (12.3078), welche vom Bundesrat verlangt, die Pflichtlagerhaltung von Getreide, Eiweisspflanzen, Zucker, Speisefetten und Speiseölen auf ihre Effizienz zu prüfen sowie die Finanzierung der Lagerung der genannten Güter zu aktualisieren, um eine Benachteiligung der Nahrungsmittelindustrie zu vermeiden. Die Kommission lehnte die Motion mit 6 zu 2 Stimmen bei 0 Enthaltungen ab, da sie im Lichte der Gesetzesrevision die Bedenken der Agrar- und Nahrungsmittelbetriebe für ungerechtfertigt hält und es ja gerade die Aufgabe der Landesversorgungspolitik sei, die Zweckmässigkeit und Effizienz der Pflichtlagerhaltung zu überprüfen.

Die Kommission trat im November 2014 auf diese Vorlage (14.067) ein, bevor sie beim WBF ausführliche Informationen zu mehreren Punkten einholte. Zuvor hatte sie die Vertreter verschiedener von dieser Revision betroffener Kreise angehört. Das Geschäft wird in der Frühjahrssession behandelt.

Schliesslich beantragt die SiK-S einstimmig die Annahme der Motionen 13.3792 und 14.3590. Die erste beauftragt den Bundesrat, darauf hinzuarbeiten, dass im Nahen und Mittleren Osten eine von Atomwaffen und anderen Massenvernichtungswaffen freie Zone errichtet wird, die zweite beauftragt den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass Angehörige des Zivilschutzes während ihrer ganzen aktiven Zeit Anspruch auf eine Reduktion der Wehrpflichtersatzabgabe haben.

Die Kommission hat am 12. Februar 2015 unter dem Vorsitz von Ständerat Alex Kuprecht (SVP, SZ) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des WBF, Bundesrat Johann Schneider-Ammann, in Bern getagt.

 

Bern, 13. Februar 2015 Parlamentsdienste