14.096 s Förderung der Kultur in den Jahren 2016-2020
Die Kulturkommission des Ständerates hat Anhörungen zur Kulturbotschaft 2016-2020 durchgeführt. Hearingsteilnehmende waren Mitglieder der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), des Schweizerischen Städte- und Gemeindeverbands, Vertreterinnen und Vertreter des Dachverbandes Suisseculture, der Filmbranche, des Komitees „jugend + musik“, des Schweizer Heimatschutzes, des Verbandes der Museen sowie des Vereins Cultura.
Die Botschaft wurde nicht nur als Finanzierungsvorlage, sondern insbesondere auch für ihre strategische Ausrichtung in der Kulturpolitik von der Kommission gelobt. Von den Kommissionsmitgliedern wurde die Formulierung der drei Handlungsachsen „kulturelle Teilhabe“, „gesellschaftlicher Zusammenhalt“ sowie „Kreation und Innovation“ positiv hervorgehoben. Ausserdem wurde die Koordinationsfunktion des Bundes begrüsst, die zu einer ausgewogenen „Nationalen Kulturpolitik“ führen soll. Die Kommission hält fest, dass die Förderung der Kultur zum gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes beiträgt und auch einen grossen Wert für die Wirtschaft hat.
Die Kommission hat aus all diesen Gründen den einstimmigen Beschluss gefasst, auf die zwei Gesetzesänderungen und die 8 Bundesbeschlüsse einzutreten. Ausserdem hat sie das Bundesgesetz über die Filmproduktion und Filmkultur beraten. Dabei wurden Massnahmen unterstützt, um die Schweiz als Filmstandort zu stärken. Die Kommission hat auch begonnen, das Bundesgesetz über die Kulturförderung zu beraten. Dabei hat sie dem Vorschlag zugestimmt, das Schweizerschulengesetz in die Kulturförderung einzufügen. Die abschliessende Beratung zum Kulturförderungsgesetz und zu den Bundesbeschlüssen wird an der nächsten Sitzung fortgeführt.
13.449 n Pa.Iv. Rusconi. Haltung und Produktion bei importiertem Fleisch und Fisch deklarieren
Die parlamentarische Initiative 13.449 von Nationalrat Pierre Rusconi (TI, SVP) will das Tierschutzgesetz dahingehend ändern, dass eine Deklarationspflicht für alle Produkte aus getöteten Tieren eingeführt wird, die aus dem Ausland importiert, für den menschlichen Konsum bestimmt und nicht gemäss den Standards des Schweizerischen Tierschutzgesetzes produziert worden sind.
Trotz Sympathien für diese Initiative hat die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen und bei 2 Enthaltungen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben und das Geschäft an die Nationalratskommission zurückzuweisen, weil sie die Umsetzung und Kontrolle des Anliegens im Ausland als schwierig erachtet. Den Produzenten steht bereits heute die Möglichkeit der freiwilligen Deklarationspflicht offen, so garantiert die jetzige Lage bereits einen hohen Schutz für die Konsumenten.
14.4001 n Mo. Nationalrat (WBK-NR). Kulturgüterraub in Syrien und Irak
Die WBK-S unterstützt inhaltlich und formell eine Motion ihrer Schwesterkommission zum Kulturgüterraub in Syrien und Irak. Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Syrienverordnung (SR 946.231.172.7) explizit um ein Handelsverbot von Kulturgütern zu ergänzen sowie, in Anwendung von Art. 12 des Kulturgüterschutzgesetzes, einen Bergungsort für akut gefährdete Kulturgüter einzurichten. Tatsächlich verfügt die Schweiz als weltweit einziger Staat über die gesetzlichen Grundlagen, um im Ausland akut gefährdete Kulturgüter vorübergehend aufzubewahren. Der Bundesrat hat kürzlich die Syrienverordnung bereits angepasst (vgl. Medienmitteilung des Bundesrats vom 17. Dezember 2014) und einen möglichen Bergungsort evaluiert. Dieser steht gemäss seinen Angaben innert nützlicher Frist zur Verfügung. Die Kommission begrüsst ausdrücklich die bereits umgesetzten Massnahmen des Bundesrates. Im Sinne einer formellen Unterstützung überweist sie die Motion mit Stichentscheid der Präsidentin (bei 5 zu 5 Stimmen und 1 Enthaltung). Das Geschäft geht nun in den Ständerat.
14.306 s Kt.Iv. SO. Verlängerung der Anstossfinanzierung von familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen durch den Bund
Die WBK-S hat ohne Gegenantrag beschlossen, der solothurnischen Kantonsinitiative zur Verlängerung der Anstossfinanzierung von familienergänzenden Kinderbetreuungsplätzen durch den Bund keine Folge zu geben. Die eidgenössischen Räte haben in der vergangenen Herbstsession die Geltungsdauer des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung auf der Grundlage einer parlamentarischen Initiative (13.451) bereits bis 2019 verlängert, womit zugleich auch das Anliegen der Kantonsinitiative erfüllt worden sei. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.
Die Kommission tagte am 22. / 23. Januar 2015 in Bern unter dem Vorsitz von Ständerätin Géraldine Savary (SP/VD) und teilweise im Beisein von Bundesrat Alain Berset.
Bern, 23. Januar 2015 Parlamentsdienste