Der Nationalrat hat am 14. Juni 2018 im Rahmen der Aktienrechtsrevision (16.077, Entwurf 2) einen indirekten Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative beschlossen. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ist nun mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung auf diesen indirekten Gegenentwurf eingetreten.

Gleichzeitig hat die Kommission beschlossen, für die Weiterführung der Arbeiten am indirekten Gegenentwurf eine Subkommission einzusetzen. Diese soll in Zusammenarbeit mit der Verwaltung den vom Nationalrat verabschiedeten Text unter Berücksichtigung der am 21. August 2018 von der Kommission durchgeführten Anhörungen prüfen und der Plenarkommission im ersten Quartal 2019 Bericht erstatten.

Revision des Aktienrechts

Die Kommission hat die Detailberatung der Aktienrechtsrevision (16.077, Entwurf 1) weitergeführt. Mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sie entschieden, im Rahmen dieser Vorlage auf die Einführung einer sogenannten «Loyalitätsaktie» zu verzichten, wie sie vom Nationalrat in der Sommersession 2018 beschlossen wurde. Der Nationalrat wollte die Möglichkeit schaffen, dass Aktiengesellschaften gewisse Vorteile vorsehen können für Aktionäre, die während mehr als zwei Jahren mit Stimmrecht eingetragen waren. Die Kommission ist der Ansicht, dass das Konzept der Loyalitätsaktie vor einer allfälligen Einführung vertieft geprüft werden sollte. Sie beantragt ihrem Rat daher mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Postulat, das den Bundesrat mit entsprechenden Abklärungen beauftragen soll (18.4092).

Mit Stichentscheid ihres Präsidenten hat die Kommission entschieden, auf die Einführung des Rechtsinstituts des Kapitalbands zu verzichten und stattdessen jenes der genehmigten Kapitalerhöhung beizubehalten. Mit dem Kapitalband könnte die Generalversammlung den Verwaltungsrat ermächtigen, das Aktienkapital während der Dauer von längstens fünf Jahren innerhalb einer bestimmten Bandbreite zu erhöhen oder herabzusetzen. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, in dieser Frage dem Nationalrat zu folgen.

Zur Frage der Beurkundungspflichten im Aktienrecht wird die Kommission an ihrer nächsten Sitzung Anhörungen durchführen. Es ist vorgesehen, dass die Kommission ihrem Rat im Anschluss daran ihre Anträge für die Wintersession 2018 unterbreiten wird.

Die Kommission hat am 15. / 16. Oktober 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Robert Cramer (G, GE) in Bern getagt.