Mit der Revision sollen die Rechte und
Interessen der Kulturschaffenden und der Kulturwirtschaft gestärkt und illegale
Piraterie-Angebote im Internet bekämpft werden. Ausserdem soll das Urheberrecht
an die technologischen Entwicklungen angepasst und zugunsten der Forschung und
der Bibliotheken die Chancen der Digitalisierung genutzt werden. Die Kommission
hat sich in der Detailberatung eng an den Entwurf des Bundesrates gehalten und
damit den von der Arbeitsgruppe AGUR12 II erarbeiteten Kompromiss gestützt.
Ein wesentlicher Teil der Diskussion drehte
sich um das zeitversetzte Fernsehen. Die Kommission betont, dass Replay-TV
möglich bleiben soll. Sie ist aber der Meinung, dass die Finanzierung der
Sendeunternehmen über die Werbung sowohl ein medienrechtliches wie auch ein
urheberrechtliches Problem darstellt. Sie spricht sich deshalb mit 12 zu 9
Stimmen bei 3 Enthaltungen für einen neuen Artikel im Urheberrechtsgesetz aus,
wonach die Sendeunternehmen direkt mit den Kabelunternehmen über die
Möglichkeit zum Überspringen von Werbung verhandeln können. Eine Minderheit
will auf diesen Zusatz verzichten, da die Finanzierung der Sendeunternehmen
über die Werbung eine gesamtheitliche Betrachtung und vertiefte Untersuchungen
der Faktenlage voraussetze.
Die Kommission befürwortet des Weiteren den
Lichtbildschutz auch bei Fotografien ohne individuellen Charakter. Sie lehnt
mit 17 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen einen Antrag der Kommission für Wissenschaft,
Bildung und Kultur des Nationalrates ab, welcher die Streichung des im Entwurf
vorgesehenen Lichtbildschutzes beantragt. Im Gegensatz zum Entwurf will die
Kommission allerdings die systematische Eingliederung der entsprechenden
Regelung im Gesetz ändern (23/0/1).
Zudem hat die Kommission Fragen zur
Filmmusik und zu journalistischen Werken diskutiert. Sie beantragt ihrem Rat,
die Urheber von in audiovisuellen Werken enthaltener Musik nicht explizit von
den Urhebern übriger Werke zu unterscheiden und keine Ungleichbehandlung
einzuführen. Eine Minderheit möchte die jetzige Praxis im Gesetz festhalten.
Eine weitere Minderheit fordert eine eigene Regelung für das Zugänglichmachen
von journalistischen Werken auf Abruf. Die Kommission lehnt diesen Ansatz
aufgrund der problematischen Umsetzung ab.
Mit 16 zu 7 Stimmen unterstützt die
Kommission einen Antrag, welcher die Verwendung öffentlicher Werke auch in
privaten Räumlichkeiten von Hotels, Ferienwohnungen, Spitälern und Gefängnissen
als Eigengebrauch definiert und deshalb die bisher erforderliche Vergütung
streichen will. Gleichzeitig gab die Kommission einer gleichlautenden
parlamentarischen Initiative Nantermod 16.493 mit 15 zu 7 Stimmen Folge. Eine
Minderheit lehnt den Antrag ab.
Letztlich beantragt die Kommission dem
Nationalrat beim Bundesbeschluss über die Genehmigung des Vertrags von
Marrakesch mit 16 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Korrektur, damit der
erleichterte Zugang zu veröffentlichten Werken nicht nur für Menschen mit
körperlichen, sondern auch für Menschen mit geistigen Behinderungen ermöglicht
wird.
Weitere Geschäfte:
- Die Kommission hat einstimmig eine Motion ihrer Schwesterkommission (18.3379) angenommen, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine gesetzliche Grundlage zu unterbreiten, welche die Sozialen Netzwerke verpflichtet, in der Schweiz über eine Vertretung oder ein Zustelldomizil zu verfügen. Ausserdem soll der Bundesrat auf internationaler Ebene darauf hinwirken, dass der Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf Daten im Ausland verbessert wird.
- Die Kommission hat sich mit 13 zu 7 Stimmen für die Ablehnung der Motion Rieder (17.3863) ausgesprochen, welche für Landfriedensbruch (Artikel 260 StGB) zwingend eine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe fordert. Sie erachtet es als unverhältnismässig, wenn die blosse Teilnahme an einer Veranstaltung, an der Gewalttätigkeiten begangen werden, strenger bestraft würde als beispielsweise die Begehung einer einfachen Körperverletzung.
- Die Kommission hat mit 13 zu 7 Stimmen eine Motion ihrer Schwesterkommission (18.3383) angenommen, die den Bundesrat beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für einen Schweizer Trust zu schaffen. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.
- Betreffend die Revision des Bundesgesetzes über die Enteignung (18.057) hat die Kommission entschieden, vor dem Beschluss über das Eintreten Anhörungen durchzuführen.
- Schliesslich beantragt die Kommission einstimmig, dem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls zur Änderung des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen (18.048) zuzustimmen. Die Vorlage sieht namentlich vor, die Möglichkeit einer Überstellung auf Personen auszudehnen, die auf legale Weise in ihren Heimatstaat zurückgekehrt sind oder die einer Überstellung nicht zustimmen. Die Kommission begrüsst diese neuen Bestimmungen, die verhindern sollen, dass verurteile Personen straflos bleiben.
Die Kommission tagte am 25./26. Oktober
2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Pirmin Schwander (SVP/SZ) in Bern.