Die Kommission sieht bezüglich der
Transparenz der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und
Abstimmungskampagnen Handlungsbedarf. Hingegen bevorzugt sie eine Lösung auf
Gesetzesebene detaillierten Regelungen auf Verfassungsstufe, wie dies mit der
Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative),
18.070» vorgeschlagen wird. Sie hat deshalb mit 8 zu 3 Stimmen bei 2
Enthaltungen die Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative beschlossen (19.400 s
Pa.Iv. SPK-SR. Mehr Transparenz in der Politikfinanzierung). Die Kommission
wird im Frühling über den konkreten Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen
beschliessen und einen Vorentwurf in die Vernehmlassung geben.
Die Kommission will auch die Aufnahme eines
Verbots der Annahme von Spenden aus dem Ausland in diese Gesetzgebung prüfen.
Damit nimmt sie das Anliegen der parlamentarischen Initiative von Ständerat
Jean-René Fournier (VS) auf (18.423 s Pa.Iv. Keine fremden Eingriffe in die
Schweizer Politik!). Die Kommission hat dieser Initiative mit 9 zu 2 Stimmen
bei 1 Enthaltung Folge gegeben.
Stimmt die Kommission des Nationalrates der
Initiative der Ständeratskommission zu, dann kann diese die gesetzlichen
Grundlagen für Transparenzregelungen betreffend die Politikfinanzierung
ausarbeiten.
Die Kommissionsminderheit spricht sich
gegen dieses Gesetzgebungsprojekt aus. Es würden sich zu viele offene Fragen
stellen, auf die eine adäquate gesetzgeberische Antwort kaum gefunden werden
könne.
Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes
Im Rahmen des
Schengen-Assoziierungsabkommen hat sich die Schweiz gegenüber der EU
grundsätzlich zur Übernahme und zur Umsetzung aller Weiterentwicklungen des
Schengen-Besitzstandes verpflichtet. Die SPK spricht sich mit 9 zu 0 Stimmen
bei einer Enthaltung für die Übernahme der Rechtsgrundlagen zur Errichtung und
Nutzung eines Einreise- und Ausreisesystems (EES) und der dafür notwendigen
Anpassungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes aus. Das EES dient der
elektronischen Erfassung der Ein- und Ausreisen von Drittstaatenangehörigen,
die für einen kurzen Aufenthalt in den Schengen-Raum einreisen, und der
Erfassung von Einreiseverweigerungen.
Offenlegung der Staatsangehörigkeiten von Mitgliedern des
Parlaments
Nachdem die SPK des Nationalrates sich mit
15 zu 7 Stimmen dafür ausgesprochen hatte, dass Mitglieder der Bundesversammlung
ihre Staatsangehörigkeiten offenlegen müssen, stimmt nun auch die Kommission
des Ständerates mit 6 zu 2 Stimmen bei einer Enthaltung der entsprechenden
parlamentarischen Initiative zu (18.406 n Pa.Iv. Chiesa. Transparenz bei der
Bekanntgabe der Staatsangehörigkeiten). Diese zusätzliche Offenlegungspflicht
stellt nach Ansicht der Kommission ein weiteres Element zur Erhöhung der
Transparenz für die Wählerinnen und Wähler dar. Die Kommissionsminderheit sieht
den Mehrwert dieser Information nicht.
Somit kann die SPK des Nationalrates die
nötige Ergänzung des Parlamentsrechts ausarbeiten.
Die Kommission tagte am 21. Januar 2019
unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin Ständerätin Pascale Bruderer Wyss (S/AG)
und teilweise ihres alt Präsidenten Ständerat Peter Föhn (V, SZ) in Bern.