Die Kommission will den Schutz in der Schweiz lebender Gemeinschaften vor ausländischen Beeinflussungsaktivitäten verstärken und hat zu diesem Zweck eine Motion eingereicht.

Die APK-N sieht in ausländischen Beeinflussungsaktivitäten und transnationaler Repression gegenüber verfolgten Gemeinschaften in der Schweiz ein Problem für die Souveränität sowie ein Radikalisierungsrisiko. Die Kommission hat daher mit 23 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, den Bundesrat mittels der Motion 25.3419 «Schutz verfolgter Gemeinschaften vor Beeinflussungsaktivitäten fremder Staaten» zu beauftragen, die Massnahmen zum Schutz in der Schweiz lebender Gemeinschaften vor ausländischen Beeinflussungsaktivitäten zu verstärken. Sollten in diesem Zusammenhang gesetzliche Anpassungen erforderlich sein, wird der Bundesrat von der APK-N aufgefordert, diese dem Parlament zu unterbreiten. Die APK-N hat zudem den Bericht des Bundesrates vom 12. Februar 2025 zur Situation von tibetischen und uigurischen Personen in der Schweiz (20.4333) zur Kenntnis genommen.

Europapolitik

Die APK-N hat sich mit den laufenden Arbeiten im Hinblick auf einen formellen Abschluss der Verhandlungen über das Paket von Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) sowie mit den nächsten internen und externen Schritten befasst. Diskutiert wurde auch das kürzlich vom Bundesrat verabschiedete Massnahmenpaket zur Sicherung des Lohnschutzes und die im neuen Abkommen mit der EU vorgesehene Schutzklausel gegen Zuwanderung.

In einem zweiten Schritt hat die Kommission Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats22.3872 («Unterschiede zwischen dem Schweizer und dem EU-Recht im Bereich des Arbeitnehmerschutzes»). Im Zusammenhang damit hat sie mit 17 zu 8 Stimmen einen Antrag auf eine Motion abgelehnt, die den Bundesrat beauftragt hätte, die EU-Richtlinie 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in das Schweizer Recht zu übernehmen.

Die APK-N hat ferner die Beratung der Motion 24.3898 («Vertrauen schaffen in die Fortführung der bilateralen Beziehungen mit der EU») auf eine spätere Sitzung verschoben, da sie verschiedene Abklärungen verlangt hat.

Weitere Beschlüsse und Themen

Die Kommission ist gestützt auf Artikel 152 Absatz 3 des Parlamentsgesetzes (ParlG) zum Mandat für Verhandlungen zur Errichtung eines Vergabeorgans für die Schaffung einer Entschädigungskommission für die Ukraine konsultiert worden. Sie hat sich mit den Prioritäten des Bundesrates für die Teilnahme an den Verhandlungen über eine Entschädigungskommission befasst und dieses Mandat mit 16 zu 9 Stimmen gutgeheissen. Die Kommissionsmehrheit erachtet es als wichtig, dass die Schweiz bei der Schaffung dieses internationalen Mechanismus mitwirkt. Die Minderheit lehnt das Mandat ab, weil die Beteiligung an diesem Organ in ihren Augen die Neutralität der Schweiz verletzen würde.
Mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung hat sich die Kommission für den Vorschlag des Bundesrates ausgesprochen, der eine aufgeschobene – d. h. keine rasche Gründung – des Mechanismus vorsieht, um unnötige Kosten sowie aufgrund fehlender Mittel unerfüllbare Erwartungen zu vermeiden. Ein zweiter Antrag, wonach die Schweiz sich in den Verhandlungen dafür einsetzen sollte, dass die durch die Sanktionen eingefrorenen staatlichen (u. a. Zentralbankgelder) oder staatsnahen Gelder (u. a. Vermögen von Staatsbetrieben) rechtmässig an das angegriffene Land überwiesen werden, wurde mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Die APK-N hat sich im Rahmen eines Mitberichts an die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) mit dem Geschäft 25.030 («Abkommen über Klimawandel, Handel und Nachhaltigkeit. Genehmigung») befasst. Sie beantragt der UREK-N mit 15 zu 9 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und das Abkommen zu genehmigen.

Die Kommission hat sich zudem mit den Budgetkürzungen der neuen US-Regierung befasst, die den Betrieb und die Arbeit der US-Behörde für internationale Entwicklung (USAID) sowie verschiedene internationale Organisationen und NGO betreffen. Die APK-N ist besorgt über diesen Kurswechsel in der internationalen Zusammenarbeit (IZA), da dieser mehrere Projekte von Schweizer Organisationen, die mit USAID zusammenarbeiten, gefährdet. Sie hat deshalb mit 14 zu 1 Stimmen bei 10 Enthaltungen das Postulat 25.3418(«Auswirkungen der Einstellung der Arbeit von USAID auf die Schweizer IZA») angenommen, das den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie sich die Einstellung der Arbeit von USAID auf die IZA der Schweiz sowie auf die Projekte, an denen die Schweiz beteiligt ist und aus denen die USA ausgestiegen sind, auswirkt. Die Kommission wird sich auch weiterhin regelmässig über die Dynamik und die Entwicklungen im Bereich der IZA informieren.

Im Bereich der Aussenwirtschaftspolitik hat sich die Kommission von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), über den Stand der Verhandlungen über die bilateralen Investitionsschutzabkommen – namentlich mit Indien und Saudi-Arabien – informieren lassen. Thematisiert wurden zudem die Beschränkung der US-Exporte von KI-Computerchips in die Schweiz sowie die neue Zollpolitik der USA. Darüber hinaus wurde die Kommission über den Stand der laufenden Verhandlungen über Freihandelsabkommen informiert.

Angesichts der internationalen Aktualität hat sich die Kommission über die jüngsten Entwicklungen in der Türkei, insbesondere über die Verhaftung des Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem Imamoglu, orientieren lassen.

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