Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates hat sich mit der Mitwirkung des Parlaments während dem Einsitz der Schweiz im UNO-Sicherheitsrat eingehend auseinandergesetzt. Sie wird diesen Einbezug an ihren Sitzungen im 2021 weiter vertiefen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Sicherheits- und Wirtschaftspolitik. Weiter thematisierte die Kommission die Wahrung des Mitsprache- und Entscheidungsrecht von Parlament, Volk und Kantonen bei der Umsetzung des Rahmenabkommens.

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) hat den Bericht des Bundesrates in Erfüllung ihres Postulates 19.3967 «Schweizer Sitz im UNO-Sicherheitsrat. Einbezug des Parlamentes» vom 19. August 2019 zum ersten Mal beraten. Sie hat sich mit den vom Bundesrat vorgeschlagenen Optionen auseinandergesetzt und die damit zusammenhängenden Modalitäten und Abläufe der vom UNO-Sicherheitsrat gefällten Entscheide eruiert, wobei sie ihr Augenmerk insbesondere auf die neuen Sanktionsregimes (Art. 41, Kapitel VII der UNO-Charta) und militärische Durchsetzungsmassnahmen (Art. 42, Kapitel VII der UNO-Charta) richtete. Die Kommission hat festgestellt, dass Entscheide des UNO-Sicherheitsrat gestützt auf Kapitel VII völkerrechtlichen Charakter haben und somit bindend für die Schweiz sind. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des EDA, gebeten, einen Zusatzbericht zu den Modalitäten und dem Zeitablauf solcher Entscheide anhand von drei Beispielen (Koreakrieg, 1. Golfkrieg und Libyen-Krieg) aufzuzeigen. Ferner hat die Kommission entschieden, den Bericht an einer nächsten Sitzung mit Bundesrätin Viola Amherd, Vorsteherin des VBS, unter dem Gesichtspunkt der Sicherheitspolitik und mit Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, im Lichte der Wirtschaftspolitik, weiter zu erörtern.

Institutionelles Rahmenabkommen und Freihandelsabkommen mit der Türkei

Die APK-S hat die Motion 19.3170 «Gesetzliche Grundlage zur Wahrung des Mitsprache- und Entscheidungsrechts von Parlament, Volk und Kantonen bei der Umsetzung des Rahmenabkommens» einstimmig angenommen. Gleichzeitig hat sie den Antrag ihrer Schwesterkommission vom 19. Oktober, für die Einsetzung einer gemeinsamen Subkommission, welche die Erarbeitung konkreter, auf das Abkommen abgestimmter Mitwirkungsrechte angehen soll, mit 9 zu 2 Stimmen abgelehnt. Die Kommissionsmehrheit bevorzugt den Weg mittels Motion 19.3170 und hegt insbesondere staatspolitische Bedenken im Zusammenhang mit einer gemeinsamen Subkommission.

Die Kommission befasste sich ferner mit dem Entscheid des Bundesrates die Notifikation zur Ratifikation des modernisierten Freihandels- und Landwirtschafsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und der Türkei einzuleiten. An ihrer Sitzung vom 13. Januar 2020 hatte sich die Kommission bereits mit dieser Frage befasst. Einzelne Stimmen aus der Kommission kritisierten den bundesrätlichen Entscheid, diesen formellen Akt der Notifikation zum jetzigen Zeitpunkt einzuleiten. Da die Räte dieses Abkommen im Jahre 2019 in der Schlussabstimmung angenommen haben, hat sich die Kommission entschieden, dem Bundesrat per Brief mitzuteilen den Vollzug der Notifikation zum jetzigen Zeitpunkt mit hoher Sensibilität anzugehen.