Die Finanzkommission des Ständerates (FK-S) hat in einem schwierigen Finanzumfeld die allgemeine Aussprache über den Voranschlag 2024 des Bundes geführt. Zudem hat sie die Vorlage des Bundesrates über die zivilen Immobilien des Bundes für 2023 vorberaten.

Immobilienbotschaft zivil 2023 (23.​040 s)

Die Mehrheit der Finanzkommission beantragt, die Verpflichtungskredite zu genehmigen, die der Bundesrat mit seiner Botschaft zu den zivilen Immobilien des Bundes für 2023 beantragt. Diskutiert wurden in erster Linie die Kosten des Projekts für den Neubau der Kanzlei und der Residenz der Schweizer Vertretung in Yaoundé (Kamerun). Zudem wurde ein Antrag auf Streichung des Kredits für das Projekt der zweigeschossigen unterirdischen Erweiterung der Ebene, die verschiedene Gebäude auf dem Campus Süd in Liebefeld verbinden soll (21,1 Mio. Franken), mit 5 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Die Befürworterinnen und Befürworter des Antrags stellen eine künftige Investition in den Standort Liebefeld zwar nicht infrage, sind aber der Auffassung, dass vor dem Beginn kostspieliger Arbeiten eingehendere Überlegungen über die Erfordernisse und die Nutzung des Standorts Liebefeld angestellt werden sollten. Der Ständerat berät das Geschäft in der kommenden Herbstsession.

Voranschlag 2024 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan 2025–2027 (23.​041 sn)

Nach der materiellen Verabschiedung des Voranschlags 2024 des Bundes durch den Bundesrat nahm die Finanzkommission Ende Juni ihre Arbeiten zum Voranschlag auf, indem sie Kenntnis nahm von den wichtigsten Zahlen des Voranschlags 2024 und des integrierten Aufgaben- und Finanzplans 2025–2027 des Bundes. Sie verlangte damals zusätzliche Berichte über die Entwicklung bestimmter Ausgaben. Diese Berichte wird sie im Hinblick auf die Beratung des Voranschlags durch die Subkommissionen im Laufe des Oktobers erhalten.

An ihrer Sitzung vom 28. August 2023 hat sie die Beratung des Geschäfts mit einer allgemeinen Aussprache fortgesetzt. Den Sitzungsauftakt machte wie üblich ein Gespräch mit dem Vorsitzenden des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Diskutiert wurden in erster Linie die Konjunkturaussichten und das Wachstum in der Schweiz und im Ausland für das kommende Jahr sowie die Inflation und die damit verbundenen Risiken für die Schweizer Wirtschaft.

Anschliessend hat sich die FK-S von der Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) die erste Hochrechnung 2023 vorstellen lassen. Diese weist ein ordentliches Finanzierungsdefizit von 0,6 Milliarden Franken auf, während im Voranschlag noch mit einem Defizit von 0,7 Milliarden Franken gerechnet wurde. Hinzu kommt ein erwartetes ausserordentliches Finanzierungsdefizit von 0,9 Milliarden Franken (anstatt der ursprünglich veranschlagten 4,1 Mrd. Franken). Der Finanzierungssaldo insgesamt sinkt somit von -4,8 auf -1,5 Milliarden Franken und verbessert sich damit um 3,3 Milliarden Franken.

Die Vorsteherin des EFD hat anschliessend auf verschiedene Posten des Voranschlags 2024 hingewiesen und diese erläutert. Dieser sieht in der Erfolgsrechnung einen Verlust von 291 Millionen Franken vor. Dank Bereinigungsmassnahmen im Umfang von rund 2 Milliarden Franken werden die Vorgaben der Schuldenbremse dennoch eingehalten. Es werden jedoch erneut ausserordentliche Ausgaben beantragt, und zwar in Höhe von 6,4 Milliarden Franken. Diese Mittel dienen hauptsächlich der Finanzierung des Rettungsschirms für die Axpo Holding AG (4 Mrd.), der einmaligen Kapitaleinlage für die SBB (1,2 Mrd.) und der Beiträge an die Kantone für Personen aus der Ukraine (1,2 Mrd.).

Der Voranschlag bleibt aufgrund von Faktoren wie der Inflation, den Auswirkungen des Ukrainekriegs, dem Rezessionsrisiko in einigen Ländern und der drohenden Energiekrise mit Unsicherheit behaftet. Darüber hinaus sind für die Finanzplanjahre Bereinigungsmassnahmen im Umfang von bis zu 1,2 Milliarden Franken erforderlich. Angesichts der trüben Aussichten begrüsst die FK-S die bereits ergriffenen Massnahmen. Ein Teil der Kommission ist jedoch der Ansicht, dass gezielte Kürzungen den linearen Kürzungen vorzuziehen gewesen wären, um dem politischen Willen und den politischen Prioritäten Rechnung zu tragen, die das Parlament für bestimmte Aufgabenbereiche zum Ausdruck gebracht hat. Zudem hat die Entwicklung der Personalkosten für Diskussionen in der Kommission gesorgt.

Die zuständigen Subkommissionen werden im Oktober mit der Detailberatung zum Voranschlag 2024 beginnen und der FK-S im Hinblick auf deren Sitzung vom 13. und 14. November 2023 Anträge stellen. Die Räte beraten den Voranschlag in der Wintersession.

Weitere Geschäfte

Ferner hat die Kommission Kenntnis genommen vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung des von Ständerat Benedikt Würth eingereichten Postulats 20.​4257 («Demografischer Wandel und Zusammenhalt der Schweiz»). Der Bundesrat liefert darin eine ausführliche Analyse der langfristigen Finanzperspektiven in den beiden Kantonen Genf und Graubünden, die grosse demografische und wirtschaftliche Unterschiede aufweisen. Nachdem die Kommission die Eidgenössische Finanzverwaltung angehört und Fragen zu den Perspektiven gestellt hatte, ist sie wie der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass keine Änderungen am aktuellen System des Finanzausgleichs notwendig sind.

Die Kommission hat am 28. August 2023 unter dem Vorsitz von Ständerätin Johanna Gapany (RL, FR) und teils in Anwesenheit der Vorsteherin des EFD, des Vorsitzenden des Direktoriums der SNB, Thomas Jordan, sowie von Vertreterinnen und Vertretern des EFD in Bern getagt.