Die gegen den Oberfeldarzt der Armee eingeleiteten Verfahren warfen in den GPK seit längerem Fragen auf. Die GPK haben daher heute den Vorsteher des VBS angehört und sich dabei auch über die am vergangenen Freitag bekannt gewordenen neuen Erkenntnisse (Administrativuntersuchung bestätigte Unschuld des Oberfeldarztes) informieren lassen. Die zuständige Subkommission EDA/VBS der GPK-N wurde beauftragt, weitere Abklärungen zu treffen, insbesondere zu den Vorgängen auf Stufe Departement.

​Am vergangenen Freitag wurde bekannt, dass die Untersuchungen des VBS rund um den freigestellten Oberfeldarzt der Armee abgeschlossen sind. Die gegen diesen erhobenen Vorwürfe stellten sich als weder (militär-)strafrechtlich noch als arbeits- und disziplinarrechtlich relevant heraus. Begonnen hatte der Fall damit, dass das VBS am 9. Dezember 2016 den Oberfeldarzt aufgrund einer seit Mai 2016 im Bereich Verteidigung laufenden Disziplinaruntersuchung freistellte und gleichzeitig eine Strafanzeige gegen ihn wegen Verdachts auf strafbare Handlungen gegen das Vermögen sowie strafbare Handlungen gegen die Amts- und Berufspflichten bei der Bundesanwaltschaft einreichte. Das VBS veröffentlichte hierzu eine Medienmitteilung (mit Verweis auf die Unschuldsvermutung). Die Bundesanwaltschaft hatte ihrerseits daraufhin aber kein Strafverfahren eröffnet, sondern die Akten Mitte Dezember 2016 an die Militärjustiz zwecks Überprüfung der Zuständigkeit weitergeleitet.

Am 23. Januar 2017 beauftragte der Vorsteher des VBS einen externen Experten mit einer Administrativuntersuchung. Diese sollte klären, welche konkreten Vorwürfe gegen den Oberfeldarzt der Armee erhoben werden und wie es zu dessen vorläufiger Freistellung kam.

Aufgrund der langen Verfahrensdauer und im Interesse einer raschen Klärung des Sachverhalts erkundigten sich die GPK bereits im Mai 2017 und danach erneut Mitte Juli 2017 nach dem Stand der Abklärungen der Militärjustiz und des VBS. Dabei warfen sie auch verschiedene Fragen zum Vorgehen des VBS auf.

Die erhaltenen Informationen erachtete die in dieser Angelegenheit federführende GPK-N als nicht zufriedenstellend: So führte das Oberauditorat am 10. August 2017 aus, dass die Frage nach einer allfälligen Zuständigkeit der Militärjustiz aufgrund der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen bisher nicht geklärt werden konnte. Hierzu seien die Ergebnisse der Administrativuntersuchung nötig. Seitens des VBS erhielt die GPK-N die Information, dass der Schlussbericht voraussichtlich bis Ende August bzw. Anfang September 2017 vorliegen werde. Am vergangenen Freitag wurde bekannt, dass dieser Bericht nun vorliegt und aufzeigt, dass die erhobenen Vorwürfe weder arbeits- noch disziplinarrechtlich relevant sind. In der Folge gab auch die Militärjustiz bekannt, dass sie kein strafrechtlich relevantes Verhalten erkennen kann, das unter ihre Zuständigkeit fallen würde.

Die GPK haben sich im Rahmen ihrer bereits früher geplanten Anhörung des Vorstehers VBS zum Fall Oberfeldarzt über diese neuen Erkenntnisse informieren lassen und dabei die Verfahren und deren Dauer kritisch hinterfragt.

Für die GPK bleiben auch nach dieser Anhörung verschiedene Fragen offen, insbesondere zu den Vorgängen auf Stufe Departement. Als für die Geschäftsführung und somit in solchen Angelegenheiten zuständige Kommissionen werden sie die Angelegenheit daher weiter vertiefen. Die federführende GPK-N hat dazu ihre Subkommission EDA/VBS mit weiteren Abklärungen beauftragt. Diese soll u.a. die Berichte der internen Disziplinaruntersuchung sowie der externen Administrativuntersuchung analysieren und auf dieser Basis die Vorgänge im Departement und die Rolle der verschiedenen involvierten Stellen und Personen im VBS bewerten.

Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte haben am 25. September 2017 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Stöckli (SP, BE) und Nationalrat Alfred Heer (SVP, ZH) in Bern getagt.