Die GPK analysierten die Spruchkörperbildung bei den eidgenössischen Gerichten. Im heute veröffentlichten Bericht haben die GPK den aktuellen Stand der Umsetzung ihrer 2021 ausgesprochenen Empfehlungen beurteilt. Aus Sicht der GPK haben die eidgenössischen Gerichte bedeutsame Fortschritte hinsichtlich Transparenz und Objektivierung bei der Spruchkörperbildung erzielt. Bei einzelnen Empfehlungen besteht für die GPK allerdings weiterhin Verbesserungspotenzial.

In ihrem Bericht vom 22. Juni 2021 haben die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK), gestützt auf die Ergebnisse einer Evaluation der Parlamentarischen Verwaltungskontrolle (PVK), elf Empfehlungen an die eidgenössischen Gerichte ausgesprochen, namentlich an das Bundesgericht (BGer), das Bundesverwaltungsgericht (BVGer), das Bundesstrafgericht (BStGer) und das Bundespatentgericht (BPatGer). Zwischenzeitlich fanden weitere Austausche zwischen den zuständigen Subkommissionen Gerichte/BA der GPK und den jeweiligen Gerichten zum Umsetzungsstand ihrer Empfehlungen statt. Auf dieser Basis haben die GPK eine aktuelle Beurteilung vorgenommen, die sie mit vorliegendem Bericht​ zuhanden des Bundesgerichtes heute publiziert haben.

Verbesserungen durch Reglementsanpass​ungen und weitere Massnamen

Mit dem Begriff der Spruchkörperbildung ist das Verfahren zur Festlegung der Richterinnen und Richter gemeint, welche einen bestimmten Fall zu beurteilen haben. Diesem Verfahren kommt eine zentrale rechtsstaatliche Bedeutung zu. Nach Ansicht der GPK ist die Spruchkörperbildung bezüglich Transparenz und Objektivierung deutlich verbessert worden. Die GPK begrüssen die präzisierten Reglemente, welche das Verfahren der Spruchkörperbildung detaillierter festhalten. Weiter ist die Aufnahme einer einheitlichen Berichterstattung aller eidgenössischen Gerichte über die Spruchkörperbildung und -anpassung in deren Geschäftsbericht geplant. Ausserdem würdigen die GPK positiv, dass das BGer die gestaffelte Spruchkörperbildung eingeführt hat und das BVGer dies ebenfalls plant. Bei diesem Verfahren wird der Spruchkörper erst vervollständigt, nachdem der Instruktionsrichter oder die Instruktionsrichterin als erstes Mitglied den Urteilsentwurf verfasst hat. Damit soll sichergestellt werden, dass der Urteilsentwurf nicht mit Bedacht auf die anderen Mitglieder des Spruchkörpers erstellt wird.

GPK sieht weiterhin Verbess​erungspotenzial

Bei einzelnen Empfehlungen benötigen die GPK noch weitere Informationen, um eine abschliessende Bewertung vornehmen zu können. Punktuell können sie gewisse Begründungen der Gerichte zur Nichtumsetzung eines Teils der Empfehlungen nicht nachvollziehen und erachten die entsprechenden Empfehlungen weiterhin als nicht erfüllt. Für die GPK stehen folgende Aspekte im Vordergrund:

Die GPK erachten es als zentral, dass die Kernelemente der Spruchkörperbildung in den Reglementen festgehalten sind, was aus Sicht der GPK noch nicht durchgehend umgesetzt ist. So sind die GPK, im Gegensatz zum BStGer, nach wie vor der Ansicht, dass das BStGer den Zeitpunkt der Spruchkörperbildung im Reglement transparent festhalten sollte. Auch erwarten sie vom BGer sowie vom BStGer eine Reglementsanpassung, um die Praxis der Kommunikation der Spruchkörperzusammensetzung verbindlich vorzugeben.

Der Einsatz von Informatikprogrammen kann die Spruchkörperbildung objektivieren. Der Empfehlung folgend prüfte das BGer, die Instruktionsrichterinnen und ‑richter durch ein Informatikprogramm zuzuteilen. Die GPK laden das BGer ein, ihre aus der Überprüfung resultierenden Gründe zur Nichtumsetzung noch vertiefter auszuführen.

Die Spruchkörperbildung erfolgt nach Kriterien, wie zum Beispiel die Sprache oder spezifische Fachkenntnisse, die eine unterschiedliche Bedeutung aufweisen. Das BGer, das BStGer sowie das BPatGer lehnen eine explizite Gewichtung beziehungsweise Priorisierung der angewandten Kriterien ab. Die GPK erwarten diesbezüglich von den Gerichten eine Stellungnahme bzw. eine genaue Begründung.

In Bezug auf die Kommunikation der Zusammensetzung des Spruchkörpers erwarten die GPK eine aktive Mitteilung an die Verfahrensbeteiligten. Die GPK stellen diesbezüglich weiterhin Handlungsbedarf fest, da aus ihrer Sicht die Empfehlung von den verschiedenen Gerichten nicht erfüllt oder nur teilweise erfüllt ist.

Die GPK haben beschlossen, den Bericht zu veröffentlichen. Die GPK-N hat am 16. Februar 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrat Erich Hess (SVP, BE), die GPK-S am 23. Februar 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Charles Juillard (Die Mitte, JU) jeweils in Bern getagt.