Die Kommission hat ihre Arbeiten zu einer Aufsichtseingabe des Schweizerischen Gewerbeverbands und gewisser Inlandbanken betreffend die Einhaltung des Legalitätsprinzips durch die FINMA abgeschlossen. Sie erkennt keinen weiteren Handlungsbedarf seitens der parlamentarischen Oberaufsicht.

​Im Rahmen einer Aufsichtseingabe des Schweizerischen Gewerbeverbands (sgv) und gewisser Inlandbanken hat sich die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) mit der Regulierungstätigkeit der FINMA befasst. Im Vordergrund standen die Vorwürfe, die FINMA würde das Legalitäts- und das Verhältnismässigkeitsprinzip nicht einhalten.

Die zuständige Subkommission EFD/WBF der GPK-S hat zu dieser Angelegenheit mehrere Sitzungen durchgeführt und dabei den Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) sowie Vertretungen des sgv, gewisser Inlandbanken, der Bankiervereinigung und der FINMA angehört. Die Kommission ist heute aufgrund der Abklärungen ihrer Subkommission zum Schluss gekommen, dass die Voraussetzungen für weitere Abklärungen der GPK-S nicht gegeben sind. Die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte werden bei Einheiten, welche von Gesetzes wegen unabhängig sind, nur dann tätig, wenn qualifizierte und konkrete Hinweise bestehen, dass diese grundlegend in ihrem ordnungsgemässen Funktionieren bedroht sind.

Solche Hinweise liegen nach Auffassung der Kommission im vorliegenden Fall nicht vor: So hat sich der Verdacht der behaupteten systematischen Verletzung des Legalitätsprinzips durch die FINMA nicht erhärtet. Gegen Entscheide der FINMA können Betroffene zudem den Rechtsweg beschreiten. Die Rechtsprechung spricht deutlich gegen die genannten Vorwürfe an die FINMA. Weiter sind die FINMA und das EFD bezüglich der vorgebrachten Kritikpunkte sensibilisiert und auch bestrebt, Lösungen zu finden. Sie haben den Dialog mit den Betroffenen intensiviert sowie erste Massnahmen umgesetzt (runder Tisch, Kleinbankensymposium). Schliesslich sind auch diverse Bestrebungen auf politischer Ebene im Gang: Im Rahmen der weiteren Arbeiten aufgrund entsprechender parlamentarischer Vorstösse wird letztlich der Gesetzgeber zu entscheiden haben, wie weit die Regulierungstätigkeit der FINMA in Zukunft gehen soll. Aus all diesen Gründen hat die Kommission beschlossen, ihre Befassung mit der Aufsichtseingabe abzuschliessen. Sie erkennt keinen weiteren Handlungsbedarf seitens der parlamentarischen Oberaufsicht.

Die GPK-S hat am 3. Juli 2018 unter dem Vorsitz von Ständerätin Anne Seydoux-Christe (CVP, JU) in Bern getagt.