Die Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) wird vom EDI herausgegeben. Sie enthält Mittel und Gegenstände, die zur Untersuchung oder Behandlung von Krankheiten dienen und die von der versicherten Person selbst oder im Rahmen bestimmter Pflegeleistungen verwendet werden. Die MiGeL umfasst nur jene Produkte, die von der versicherten Person selbst oder im Rahmen bestimmter Pflegeleistungen angewendet werden und deren Kosten von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen werden. Die Vergütung erfolgt dabei bis zum in der Liste festgelegten Höchstvergütungsbetrag (HVB).
2018 veröffentlichte die GPK-S einen
Bericht über die damals noch laufende Revision der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) durch das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) und das BAG. Im Rahmen ihrer Untersuchung überprüfte sie die wiederholt geäusserte Kritik an den zu hohen Preisen, fehlenden regelmässigen Überprüfungen und möglichen Missbräuchen bei der Preisfestsetzung. In ihrem Bericht richtete die Kommission 5 Empfehlungen an den Bundesrat. Mit einem zweiten
Bericht schloss sie 2020 die Inspektion ab und kündigte eine Nachkontrolle an. Diese
Nachkontrolle wurde nun zwischen 2024 und 2026 von der GPK-S durchgeführt.
Die GPK-S nimmt zur Kenntnis, dass die 2018 von ihr identifizierten Probleme durch verschiedene Massnahmen der Bundesbehörden in grossen Teilen gelöst wurden.
Bilanz der Revision und Monitoring der Kostenentwicklung eingeführt
Insbesondere hat das BAG im Nachgang zur Revision der MiGeL eine Bilanz zu den Einsparungen erstellt (Empfehlung 1) und ein Monitoring der Kostenentwicklung etabliert (Empfehlung 2). Die Bilanz belegt, dass die Revision der MiGeL ein klares Einsparungspotential birgt. Mit regelmässig durchgeführten Monitorings kann die Überprüfung der MiGeL-Kosten verstetigt und ein besseres Verständnis von deren Zusammensetzung und Entwicklung gewonnen werden. Die Kommission weist allerdings darauf hin, dass die Bilanz und das Monitoring aussagekräftiger wären, wenn sie auf einer besseren Datengrundlage aufbauen könnten.
Verbesserung der Datenqualität nötig
Nach Auffassung der GPK-S sind die Daten, die dem Bund für die Steuerung und Kostenüberwachung im MiGeL-Bereich zur Verfügung stehen, immer noch nicht detailliert genug (Empfehlung 3), um die Zusammensetzung und Entwicklung der Kosten nachzuvollziehen. Die GPK-S hat deshalb ein Postulat (26.3528) eingereicht, das auf eine Änderung der rechtlichen Grundlagen abzielt. Der Bundesrat soll eine Gesetzesanpassung prüfen, die es dem Bundesamt für Gesundheit ermöglicht, im Bereich der MiGeL über Daten auf Tarifebene, also zu den einzelnen verrechneten Produkttypen, zu verfügen. Nach geltendem Recht ist dies nicht möglich. Würde der Detaillierungsgrad der Daten zur MiGeL auf diese Weise erhöht, so könnte das Bundesamt konkreter prüfen, wie sich die Kosten zusammensetzen und entwickeln und ob bestimmte HVB angepasst werden müssen. Damit würde die Kontrolle der Wirtschaftlichkeit durch das BAG und die Steuerung im MiGeL-Bereich gestärkt. Ebenfalls im Kontext dieser Empfehlung stellt die Kommission ausserdem fest, dass es weiterhin schwierig ist, anhand der vorhandenen Daten bestimmte verrechnete Kosten der MiGeL zuzuordnen.
Bessere Aufsicht über die Abgabestellen und angemessene Überprüfung von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit
Die GPK-S stellt im Übrigen fest, dass die 2018 von ihr festgestellten Mängel bei der Beaufsichtigung der Abgabestellen von MiGeL-Produkten durch die Versicherer weitestgehend behoben wurden. Das System der Aufsicht der Versicherer über die Leistungserbringer kann demnach als angemessen beurteilt werden (Empfehlung 4). Auch die Verfahren für die Überprüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit von Produkten im MiGeL-Bereich wurden optimiert. Insgesamt sind sie aus Sicht der Kommission angemessen gestaltet (Empfehlung 5). Die Kommission begrüsst in diesem Zusammenhang, dass sogenannte Health technology assessments (HTA) auch im MiGeL-Bereich durchgeführt wurden. Sie ist der Auffassung, dass diese einen grossen Mehrwert bringen können, weshalb solche Evaluationen auch in Zukunft gezielt für MiGeL-Produkte eingesetzt werden sollten.
In Anbetracht dieser Befunde hat die Kommission beschlossen, die Nachkontrolle sowie ihre Arbeiten zur Revision der MiGeL abzuschliessen.
Die GPK-S tagte am 18. Mai 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Maya Graf (Grüne, BL) in Bern.