Generaldebatte
Laurent Wehrli, der für die Schweiz das Wort ergriff, erinnerte an den Rahmen und die Ziele des humanitären Völkerrechts und wies in diesem Zusammenhang auf die Rolle der Genfer Abkommen und von deren Zusatzprotokollen als rechtliche Grundlage hin. Er hob die Notwendigkeit hervor, Zivilpersonen zu schützen, einen raschen und uneingeschränkten humanitären Zugang sicherzustellen, die humanitären Grundsätze und die Prinzipien der Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit einzuhalten sowie die Sicherheit des humanitären Personals zu gewährleisten. Im Weiteren verwies er auf die Bedeutung einer vorhersehbaren (stabilen und dauerhaften) finanziellen Unterstützung von humanitären Organisationen wie der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie der Agenturen der Vereinten Nationen. Er betonte ausserdem, dass es den Parlamenten obliegt, die Verpflichtungen des humanitären Völkerrechts in ihr nationales Recht zu übertragen, einen Mechanismus zur Sanktionierung von Rechtsverletzungen vorzusehen und die Beschlüsse über die Anwendung von Gewalt, über den Waffenhandel oder über Friedensmissionen parlamentarisch zu kontrollieren. Die inhaltlichen Elemente der Redebeiträge aus der Generaldebatte wurden in die von der Versammlung verabschiedete Erklärung von Genf (E/F) aufgenommen.
Zusätzlich zu dieser Erklärung verabschiedete die Versammlung zwei Resolutionen (siehe unten).
Dringlichkeitsdebatte
Im Zusammenhang mit der Dringlichkeitsdebatte verabschiedete die Versammlung eine Resolution über das parlamentarische Engagement gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, gegen Cyberkriminalität sowie gegen hybride Bedrohungen für die Demokratie und die menschliche Sicherheit (E/F). Mit der Resolution werden die Parlamente angesichts der Verflechtungen von organisierter Kriminalität, Schmuggel und Cyberbedrohungen sowie der sich daraus ergebenden Gefahren für die demokratischen Institutionen und die menschliche Sicherheit aufgefordert, ihr nationales Recht anzupassen und zu harmonisieren, die parlamentarische Kontrolle zu stärken und für die Einhaltung der rechtsstaatlichen, menschenrechtlichen und humanitären Grundsätze einzutreten. Es wird aufgerufen, der Verwicklung staatlicher und nichtstaatlicher Akteure in die Cyberkriminalität vorzubeugen, die Nötigung zum Zwecke des digitalen Betrugs zu bekämpfen, die Parlamentsmitglieder zu schützen, gemeinsame Cybersicherheitsstandards zu definieren, einen rechtlichen Rahmen für Online-Plattformen, Krypto-Vermögenswerte und grenzüberschreitende Finanzflüsse festzulegen sowie mit dem Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung, Interpol und den regionalen Organisationen zusammenzuarbeiten. Die Resolution begrüsst opferzentrierte Ansätze, anerkennt, dass gewisse Formen der organisierten Kriminalität ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen können, und verlangt ein Monitoring durch die zuständigen IPU-Organe.
Urheber der Initiative war Polen, das diese an einem Treffen des Leitungsgremiums der Gruppe «Zwölf Plus» im September 2025 in Warschau angekündigt hatte. Übergeordnetes Thema der Resolution waren der hybride Krieg und die Cyberkriminalität. Thailand und die GRULAC, die ähnliche Anträge eingereicht hatten, schlossen sich der polnischen Initiative an und wirkten an der Ausarbeitung eines gemeinsamen Textes mit, der die Schwerpunkte aller und auf Wunsch der Gruppe »Zwölf Plus» auch die Geschlechterperspektive berücksichtigt. Die gemeinsame Fassung wurde letztlich von Thailand, Argentinien, Chile, Polen und Schweden eingereicht und von den drei geopolitischen Gruppen unterstützt.
Südafrika reichte im Namen der afrikanischen Gruppe den Antrag ein, einen weltweiten Aufruf zu parlamentarischer Solidarität und zu koordinierter Hilfe für Madagaskar zum Thema der Dringlichkeitsdebatte zu machen. Dieser Antrag erhielt ebenfalls eine Zweidrittelmehrheit, blieb aber dennoch ohne Erfolg, da er insgesamt weniger Stimmen auf sich vereinte. Trotzdem wurde zum Abschluss der Versammlung eine Erklärung der IPU-Verantwortlichen zu Madagaskar veröffentlicht.
Ständige Kommissionen
Auf Antrag der Kommission für Demokratie und Menschenrechte verabschiedete die Versammlung eine Resolution über die Anerkennung und Unterstützung der Opfer illegaler internationaler Adoptionen sowie über die Unterbindung dieser Praxis (E/F). Die Resolution verweist auf die einschlägigen internationalen Normen und Instrumente, namentlich auf das Übereinkommen über die Rechte des Kindes und das Haager Übereinkommen von 1993. Im Weiteren werden die Verpflichtungen der Staaten in Sachen Prävention, Strafverfolgung und Entschädigung sowie die Rolle der Parlamente bei der Rechtsetzung, Untersuchung und Stärkung der Kooperationsmechanismen unterstrichen. Bei der Beratung dieser Resolution traten die Spannungen zwischen den Delegationen aus Russland und der Ukraine zutage, insbesondere als die Rolle Russlands und die Zahl der Kinder, die aus besetzten ukrainischen Gebieten nach Russland verschleppt wurden, zur Sprache kamen.
Die Kommission legte ausserdem das Thema der kommenden Resolution fest: «Eine inklusive gesellschaftliche Entwicklung für alle – parlamentarische Strategien zur Förderung der Rechte und der Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen». Christian Lohr wurde zum Mitberichterstatter ernannt. Eine vorbereitende erste Diskussion soll an der 152. Versammlung stattfinden und die Verabschiedung ist für die 153. Versammlung angedacht.
Die Kommission für Angelegenheiten der Vereinten Nationen verabschiedete eine Motion, mit welcher empfohlen wird, bei der nächsten Wahl eine Frau an die Spitze des Generalsekretariats der Organisation der Vereinten Nationen (UNO) zu wählen (E/F). Gestützt auf die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten in Sachen Geschlechtertransparenz und Gleichstellung von Mann und Frau werden die Parlamente mit dieser Motion aufgefordert, dieses Thema in ihre zuständigen Kommissionen zu bringen und das Gespräch mit ihren Regierungen zu suchen, um hochqualifizierte Kandidatinnen zu finden.
Taskforce für eine friedliche Lösung des Kriegs in der Ukraine
Die Taskforce für eine friedliche Lösung des Kriegs in der Ukraine kam am 20. Oktober 2025 zu ihrer 15. Sitzung zusammen. An dieser Sitzung wurden die Gespräche zwischen den Delegationen der Ukraine und der Russischen Föderation über die von ihren Eltern oder Verwandten getrennten Kinder auf der Grundlage von Dossiers, die von der Ukraine 2024 übermittelt und 2025 um zusätzliche Nachweise der familiären Verbindungen ergänzt worden waren, fortgesetzt. Diese Fälle wurden der russischen Delegation kommuniziert, die eine formelle Antwort vorlegte. Es wurde mitgeteilt, dass ein Kind mit seiner Familie vereint werden konnte. Die Mitglieder brachten ihre Sorge über die zunehmenden humanitären Folgen des Konflikts – namentlich für ältere Personen, Menschen mit Behinderungen und Vertriebene – zum Ausdruck und wiesen darauf hin, dass die Angriffe auf die Energieinfrastruktur angesichts des herannahenden Winters die Verletzlichkeit der Zivilbevölkerung weiter verstärken. Die Taskforce nahm den Antrag an, ihre nächste Sitzung im April 2026 in der Türkei abzuhalten, und wählte Stéphanie D’Hose (Belgien) zur Vizepräsidentin. Die russische Delegation kritisierte, dass die Kommission für Demokratie und Menschenrechte einen Antrag angenommen hatte, der die Verschleppung Tausender ukrainischer Kinder nach Russland verurteilt, und forderte die Taskforce zur Stellungnahme auf. Das Präsidium der Taskforce wies darauf hin, dass deren Auftrag darin besteht, den Dialog zu fördern, und es nicht ihre Aufgabe ist, in das Resolutionsverfahren einzugreifen.
Im Übrigen wurde an dieser 151. Versammlung das Parlament von Brunei Darussalam als 182. Mitgliedsparlament in die IPU aufgenommen, was die Universalität der Organisation weiter verstärkt.
Der Schweizer Delegation bei der IPU gehörten neben ihrem Präsidenten Nationalrat Thomas Hurter (SVP, SH), Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle (SP, GE), die Nationalräte Christian Lohr (Die Mitte, TG) und Laurent Wehrli (FDP, VD) sowie Ständerätin Isabelle Chassot (Mitte, FR) und die Ständeräte Andrea Caroni (FDP, AR) und Daniel Jositsch (SP, ZH) an.
Die Schweizer Delegation an der 152. Versammlung der IPU

Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle bei der Sitzung des Komitees für Menschenrechte von Parlamentariern

Nationalrat Laurent Wehrli während der 152. Versammlung

Ständerätin Isabelle Chassot während der 152. Versammlung
Nationalrat Christian Lohr an der Sitzung der Kommission für Demokratie und Menschenrechte