Der Einbruch der Passagierzahlen als Folge der Covid-19-Pandemie trifft den öffentlichen Verkehr weiterhin hart. Aus diesem Grund beantragt die KVF-N ihrem Rat, diesen mit einem zweiten Massnahmenpaket zu unterstützen.

Mit dem zweiten Massnahmenpaket zur Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise (21.064) soll die Geltungsdauer der Massnahmen aus dem ersten Massnahmenpaket auf das Jahr 2021 ausgedehnt werden. Die Finanzhilfe soll im regionalen Personenverkehr, im Ortsverkehr, im touristischen Verkehr sowie im Schienengüterverkehr geleistet werden. Nicht eingeschlossen ist der Fernverkehr. Für Diskussionen sorgte die Frage der Geltungsdauer der Massnahmen. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die Beiträge im Rahmen dieses zweiten Massnahmenpaketes bis zum Ende dieses Jahres zugesichert werden sollen, auch für die touristischen Angebote (Art. 28a PBG). Eine Minderheit (13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen) spricht sich aufgrund der anhaltenden Krise für eine Unterstützung bis Ende 2022 aus. Um den Unternehmen einen minimalen Handlungsspielraum beim touristischen Angebot zurückzugeben, sollen diese nur einen Drittel ihrer Reserven einsetzen müssen (ebenfalls Art. 28a PBG), beantragt die Kommission ihrem Rat mit 13 zu 12 Stimmen. Die Minderheit möchte die Regeln im zweiten Jahr nicht ändern und plädiert wie der Bundesrat für den Abzug aller Reserven. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission dem Massnahmenpaket mit 19 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Bei der Änderung des Luftfahrtgesetzes (21.022) existiert eine letzte Differenz zwischen National- und Ständerat. In Artikel 100 Absatz 4 sollen Ärztinnen und Ärzte das Recht erhalten, im Fall von medizinischen Zweifel an der Arbeitstauglichkeit von Besatzungsmitgliedern eine Meldung ans BAZL machen zu können. Nachdem sich der Nationalrat am 3. Juni dafür ausgesprochen hatte, dieses Melderecht zu streichen, hat der Ständerat am 13. September an der Bestimmung festgehalten. Nun beantragt die KVF-N ihrem Rat mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung, an seinem Entscheid festzuhalten. Die Kommission ist der Ansicht, dass mit den regelmässigen fliegerärztlichen Untersuchungen sowie der Möglichkeit der Ärztinnen und Ärzte, sich von der Schweigepflicht entbinden zu lassen, bereits ausreichende Massnahmen zur Flugsicherheit bestehen. Sie befürchtet zudem, dass ein neues Melderecht das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beeinträchtigen würde, was schlimmstenfalls zu einer Verschlechterung der Sicherheit führen könnte. Eine Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass die Entbindung von der Schweigepflicht eine zu grosse Hürde darstellt, bei welcher wertvolle Zeit verloren gehen kann. Sie erachtet das Melderecht als einen wichtigen zusätzlichen Sicherheitsmechanismus und ist der Ansicht, dass die Sicherheit der Passagiere immer oberste Priorität haben soll.

Erneut hat sich die Kommission mit einer Motion für die Schaffung einer nationalen Berufspilotenlizenz (21.3095) befasst. Nachdem bereits die Motion 21.3020 mit gleichlautendem Motionstext von beiden Räten angenommen wurde, beantragt die KVF-N ihrem Rat mit 16 zu 9 Stimmen, auch diese Motion anzunehmen.

Die Kommission hat sich durch Fachpersonen des BAKOM sowie der Steuerverwaltung über die Erhebung der Unternehmensabgaben der Radio- und Fernsehgebühren informieren lassen. In diesem Zusammenhang wurde auch die Parlamentarische Initiative KMU von der Mediensteuer ausnehmen (19.482) beraten. Die KVF-N hatte dieser Initiative am 17. Februar 2020 bereits Folge gegeben. Ihre Schwesterkommission hat diesem Beschluss daraufhin jedoch nicht zugestimmt. Die Kommission begrüsst, dass inzwischen die Tarifstruktur für die Unternehmensabgabe per 2021 verfeinert wurde. Dennoch sieht die Kommission in den Unternehmensabgaben eine ungerechtfertigte Belastung. Insbesondere bei kleineren Unternehmen mit grossen Umsätzen, aber tiefen Margen könne dies zu Härtefällen führen. Die Kommission beantragt daher ihrem Rat mit 14 zu 10 Stimmen, der Initiative Folge zu geben.

Unter Anderem hat sich die Kommission mit der parlamentarischen Initiative Medien in der Bundesverfassung (18.473) befasst. Die Initiative fordert, dass Artikel 93 der Bundesverfassung, welcher heute hauptsächlich Fragen zu Radio und Fernsehen regelt, neu als technologieneutraler Medienartikel formuliert wird. Am 3. September 2019 hatte die KVF-N dem Entscheid ihrer Schwesterkommission auf Folge geben nicht zugestimmt. Nachdem der Ständerat am 15. Dezember 2020 der Initiative Folge gegeben hat, beantragt die KVF-N ihrem Rat nun mit 11 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen, diesem Beschluss nicht zu folgen. Die Kommission erachtet eine Debatte über die zeitgemässe Formulierung von Artikel 93 nicht als notwendig, da das aktuelle Massnahmenpaket zugunsten der Medien der beste Beweis dafür ist, dass sich vielseitige Massnahmen auf Basis der heutigen Verfassungsgrundlage umsetzen lassen.

Des Weiteren fand eine Anhörung des Verbandes der Schweizerischen Motorboot- und Segelschulen (VSMS) zum Thema der Ausbildungsqualität von Segel- und MotorbootfahrerInnen statt.