Der KVF-N wurden vom Büro des Nationalrates im Bundesbeschluss 1 die Protokolle zum Land- (Art. 1 Abs. 1 Bst. e - g) und Luftverkehr (Art. 1 Abs. 1. Bst. h - j) sowie die innerstaatliche Umsetzung im Eisenbahn-, Personenbeförderungs- und Luftfahrtgesetz in Anhang 6 (Erlasse 6 – 8) zum erweiterten Mitbericht zugewiesen. Sie führte dazu Anhörungen durch. Neben einer Vertretung der Kantone (Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV) und Konferenz der Kantonsregierungen (KdK)) hörte sie zum Landverkehr den Verband öffentlicher Verkehr (VöV), die SBB, den Verband verladender Wirtschaft (VAP), die Schweizerischen Trassenvergabestelle (TVS), FlixTrain sowie die Gewerkschaft des Verkehrspersonals (SEV) an. Zum Luftverkehr hörte die Kommission die Swiss, AEROSUISSE und die Cabin Crew Union (kapers) an.
Die Kommission hat im Anschluss an die Anhörung die Beratung aufgenommen und verschiedene Prüfaufträge an die Verwaltung gerichtet. Sie wird die Beratung an ihrer nächsten Sitzung vom 17. und 18. November fortsetzen.