Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung beschloss die Kommission an ihrer Sitzung vom 2. Februar 2023, eine Subkommission einzusetzen, welche den Auftrag erhielt zu prüfen, wie die Namensführung der Kinder bestmöglich in die vorliegende Revision aufgenommen werden kann. Die von der Subkommission erarbeitete und von der Kommission mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung verabschiedete Vorlage zielt darauf ab, den vielfältigen Bedürfnissen in der Bevölkerung in Bezug auf den Namen Rechnung zu tragen: Nebst den bestehenden Möglichkeiten der Namensführung soll es neu möglich sein, dass sich die Ehegatten oder die eingetragenen Partnerinnen oder Partner unabhängig voneinander entscheiden können, einen Doppelnamen zu tragen. Die Kinder sollen einen Doppelnamen tragen können, der sich aus den Namen der Eltern zusammensetzt, wenn die Eltern das wünschen. Durch eine einfache Erklärung sollen auch bereits verheiratete oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Personen sowie die minderjährigen Kinder verheirateter und unverheirateter Eltern die Möglichkeit erhalten, gestützt auf das Übergangsrecht nachträglich einen Doppelnamen nach neuem Recht zu bilden. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten. Eine weitere Minderheit beantragt, die Vorlage an die Kommission zurückzuweisen, mit dem Auftrag den Doppelnamen der Ehegatten im Entwurf der Kommission nach der «kleinen Lösung» gemäss der Vernehmlassungsvorlage zu regeln, d.h. zum alten Recht vor 2013 zurückzukehren. Für die Erläuterungen der Einzelheiten der neuen Regelung verweist die Kommission auf den erläuternden Bericht, den sie an ihrer Sitzung vom 16./17. November 2023 verabschieden und anschliessend publizieren wird. In einem nächsten Schritt wird die Kommission den verabschiedeten Entwurf und Bericht dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreiten. Der Nationalrat wird die Vorlage voraussichtlich in der Frühjahrssession 2024 zum ersten Mal beraten.
Trennungskinder schützen, ohne die Eltern in die Armut zu stürzen
Die Kommission hat mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der von Nationalrat Philippe Nantermod eingereichten Initiative 22.490 Folge zu geben. Diese verlangt, im Zivilgesetzbuch die Berechnungsmethode des Kinderbetreuungsbeitrags zu regeln. Insbesondere soll eine Obergrenze festgelegt werden, die sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen, aber nicht obhutsberechtigten Elternteils orientiert. Die Kommission möchte auf diese Weise die geltende Rechtsprechung korrigieren, welche in ihren Augen dazu führt, dass einkommensschwache unterhaltspflichtige Elternteil prekarisiert werden und obhutspflichtige Elternteile keinen Anreiz mehr haben, für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Die Minderheit anerkennt, dass dieses sehr komplexe Problem in Angriff genommen werden muss, erinnert aber daran, dass dieser Betreuungsbeitrag befristet ist und dass sich das seit der Revision von 2015 geltende System gerade erst gefestigt hat. Die Kommission anerkennt die Notwendigkeit einer vertieften Abklärung und hat deshalb mit 14 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen ein entsprechendes Postulat (23.4328) angenommen.
Mietrecht bleibt umstritten
Die Kommission hat sich mit verschiedenen Geschäften zum Thema Mietrecht befasst. Sie anerkennt einen gewissen Handlungsbedarf bei der Berechnung der zulässigen Nettorenditen auf Mietobjekten bei sich verändernden Referenzzinssätzen. Entsprechend beantragt sie ihrem Rat mit 17 zu 5 Stimmen die Annahme der Motion Engler 22.4448 «Mehr Rechtssicherheit im Mietrecht», welche den Bundesrat mit der Ausarbeitung entsprechender Regelungen beauftragen möchte. Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen.
Weitere Vorschläge zur Anpassung des Mietrechts lehnt die Kommission hingegen ab. So beantragt sie ihrem Rat mit 13 zu 11 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Imboden 22.486 «Transparenz im Mietwesen verbessern» keine Folge zu geben, welche die landesweite Einführung eines Formulars zur Mitteilung des Anfangsmietzinses fordert. Wie bereits der Ständerat sieht die Kommission auch keinen Handlungsbedarf in der Frage, ob für Mietverträge von über 65-Jährigen spezielle Regeln der Kündigung vorgesehen werden sollten: Sie beantragt ihrem Rat mit 16 zu 8 Stimmen die Ablehnung der Standesinitiative 22.309 des Kantons Genf. Schliesslich beantragt sie ihrem Rat mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, auch der parlamentarischen Initiative Hurni 23.423 keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass sich der Staat am Schaden beteiligen soll, der den Parteien aufgrund behördlicher Verfügungen entsteht, wenn eine Mietsache nicht mehr zum vorausgesetzten Gebrauch zur Verfügung steht. Zu allen drei Initiativen gibt es jeweils eine Minderheit, die beantragt, Folge zu geben.
Weitere Beschlüsse
- Wie der Ständerat, spricht sich auch die Kommission für den Beitritt der Schweiz zum Haager Gerichtsstandübereinkommen vom 30. Juni 2005 aus und beantragt ihrem Rat einstimmig, den entsprechenden Bundesbeschluss (23.045) gutzuheissen. Das Übereinkommen hat zum Ziel die Rechtssicherheit für internationale Handelsbeziehungen zu fördern, indem einheitliche Vorschriften zur Zuständigkeit der Gerichte in Zivil- und Handelsangelegenheiten festgelegt werden. Mit der Vorlage des Bundesrates wird eine Motion der RK-S umgesetzt (21.3455).
- Einstimmig hat die Kommission eine Kommissionsinitiative (23.472) beschlossen, welche vorsieht, dass kantonale und kommunale Solidaritätsbeiträge für Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen steuer- und sozialhilferechtlich gleich behandelt werden wie der Solidaritätsbeitrag des Bundes. Der Beschluss bedarf noch der Zustimmung der Schwesterkommission.
- Um Klarheit zu schaffen, beantragt die Kommission mit 18 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Rückweisungsbeschluss des Ständerates zuzustimmen, damit der Bundesrat die direkt oder indirekt anwendbaren Bestimmungen des Übereinkommens Nr. 190 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) präzisiert. Dazu wird der Bundesrat damit beauftragt, ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren zu dieser Vorlage (22.045) durchzuführen.
- Die Kommission hat der parlamentarischen Initiative Steinemann 22.478 «Die Polizei vor Racheanzeigen und rechtlichen Schikanen schützen» mit 13 zu 12 Stimmen Folge gegeben.
Die Kommission tagte am 26./27. Oktober 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christa Markwalder (FDP, BE) in Bern.