Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat die Detailberatung der Revision des Erwachsenenschutzrechts (25.096) abgeschlossen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.

Mit der vorliegenden Revision soll das seit 2013 geltende Erwachsenenschutzrecht in ausgewählten Bereichen optimiert werden. Im Vordergrund stehen gezielte Massnahmen zur Stärkung der Selbstbestimmung sowie zur Förderung der familiären Solidarität, insbesondere durch eine verstärkte Einbindung nahestehender Personen.

Die Kommission unterstützt grundsätzlich die Stossrichtung des bundesrätlichen Entwurfs. Sie hat unter anderem präzisiert, dass die Erwachsenenschutzbehörden nahestehenden Personen, die als Beiständin oder Beistand eingesetzt werden gewisse Erleichterungen bei der Inventarpflicht, der periodischen Berichterstattung oder der Rechnungsablage gewähren können, insbesondere wenn die finanziellen Verhältnisse der betroffenen Person einfach sind. Die Kommission geht davon aus, dass mit diesen Änderungen in Artikel 420 ZGB die Anliegen der parlamentarischen Initiativen Vogler 16.428 und 16.429 umgesetzt werden. Schliesslich ist es der Kommission ein Anliegen, dass böswillig ausgelöste Verfahren von der Erwachsenenschutzbehörde rasch beendet werden können. Sie hat deshalb eine Präzisierung vorgenommen, wonach die Erwachsenschutzbehörde den Sachverhalt von Amtes wegen so rasch wie möglich erforscht. Die Vorlage wird in der Herbstsession im Nationalrat beraten.

Einhaltung von Arbeitsbedingungen: Kommission will auf neue Strafbestimmung verzichten

Nachdem die Kommission am 12. Februar 2026 die Ergebnisse der Vernehmlassung zu ihrem Vorentwurf für eine Revision des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zur Kenntnis genommen hatte, hat sie nun über das weitere Vorgehen entschieden. Mit der Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Roduit 21.470 sollte die Möglichkeit geschaffen werden, Verstösse gegen obligatorische Arbeitsbedingungen strafrechtlich zu verfolgen. Angesichts der gemischten Rückmeldungen in der Vernehmlassung hat die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, ihrem Rat die Abschreibung der Initiative Roduit 21.470 zu beantragen. Mehrere Vernehmlassungsteilnehmende haben darauf hingewiesen, dass bereits ausreichende gesetzliche Grundlagen bestehen, um die Einhaltung der zwingenden Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Die Kommission trägt diesen Rückmeldungen nun Rechnung. Eine Minderheit hält hingegen an der Umsetzung der Initiative fest und beantragt, diese nicht abzuschreiben.

Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Wintersession über den Antrag der Kommission entscheiden.

Rückkommen auf Unverjährbarkeit von Mord

Die RK-S beschloss an ihrer letzten Sitzung, auf die Frage der Unverjährbarkeit von Mord zurückzukommen und die entsprechenden Bestimmungen aus ihrem Entwurf zur Umsetzung der St. Galler Standesinitiative 19.300, «Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher», zu streichen. Ein solches Rückkommen auf bereits von beiden Räten angenommene Bestimmungen bedarf der Zustimmung der Kommission des anderen Rates (Art. 89 Abs. 3 ParlG), in diesem Fall also der RK-N. Die RK-N hat mit 13 zu 10 Stimmen ihre Zustimmung zum Rückkommen erteilt. Damit wird sich der Ständerat in der Herbstsession erneut mit der Frage der Unverjährbarkeit von Mord befassen.

Revision des Bundesgerichtsgesetzes: Kommission folgt weitgehend dem Ständerat

Die Kommission hat die Beratung der Vorlage zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes (25.088) abgeschlossen und den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 0 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Dabei folgt sie weitgehend den Beschlüssen des Ständerats und beantragt ihrem Rat, dessen Ergänzungen zu übernehmen, insbesondere die Möglichkeit, dass bereits zwei Richterinnen oder Richter – und damit eine qualifizierte Minderheit einer Abteilung – eine gemeinsame Beschlussfassung der betroffenen Abteilungen im Koordinationsverfahren verlangen können (13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Der Kommission lagen zudem Anträge vor, welche die Voraussetzungen für die Revision eines Urteils aufgrund eines Entscheids eines internationalen Gerichts, namentlich des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, neu regeln wollten. Um die Vorlage nicht zu überfrachten, beantragt die Kommission ihrem Rat einstimmig, diesen Teil abzutrennen und die Arbeiten an einem zweiten Entwurf unabhängig von der Kernvorlage weiterzuführen. Der Nationalrat wird die Anträge der Kommission voraussichtlich in der Herbstsession beraten.

Optimierung des Justizsystems

Die Kommission hat eine erste Diskussion zur Frage der Umsetzung der Initiative 23.485 Arslan, «Auswahlverfahren für Richterinnen und Richter der eidgenössischen Gerichte optimieren», geführt. Sie hat mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, auf die Schaffung eines neuen Gremiums zu verzichten und stattdessen ausschliesslich eine Gesetzesänderung anzustreben, die es der Gerichtskommission erlaubt, ausführlichere Auskünfte über die fachliche und persönliche Qualifikation der Kandidierenden (Referenzen) einzuholen.

Weiter hat sich die Kommission einstimmig dafür ausgesprochen, die Altersschwelle für die Stelle der Bundesanwältin bzw. des Bundesanwalts auf 70 Jahre anzuheben (26.452). Mit 17 zu 7 Stimmen und 2 Enthaltungen hat sie zudem entschieden, dass die Vergütung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter neubewertet werden soll (26.453). Die beiden Kommissionsinitiativen bedürfen noch der Zustimmung der RK-S.

Schliesslich hat die Kommission Vertretungen von kantonalen und eidgenössischen Gerichten über die Systeme der nebenamtlichen und ausserordentlichen Richterinnen und Richter angehört. Sie wird an einer ihrer nächsten Sitzungen prüfen, ob sie einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht.

Weitere Geschäfte

  • Die Kommission hat Anhörungen mit Vertreterinnen und Vertretern aus Lehre, Anwaltschaft und Strafverfolgung sowie mit weiteren interessierten Organisationen zur Regulierung künstlicher Intelligenz durchgeführt. Im Zentrum standen insbesondere die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte sowie die strafrechtliche Erfassung von Deepfakes. Nach dem aufschlussreichen Austausch mit den Anhörungsteilnehmenden wird die Kommission die Diskussion an einer ihrer nächsten Sitzungen fortsetzen und prüfen, ob und in welchem Umfang gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.

Die Kommission tagte am 20./21. August 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Barbara Steinemann (V/ZH) und unter teilweiser Anwesenheit von Bundesrat Jans in Bern.