Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat sich mit dem Antrag ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission befasst, der so genannten Justizinitiative (20.061 n «Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren») einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Mit dem Entwurf der RK-N (20.480 n pa. Iv. RK-N. Unabhängige und kompetente Richterinnen und Richter des Bundes. Indirekter Gegenvorschlag zur Justizinitiative) sollen vier Ziele erreicht werden: die objektivere Auswahl der Richterinnen und Richter (Vorselektion durch eine Fachkommission einzig auf der Grundlage der fachlichen und persönlichen Eignung), die Abschaffung der systematischen Wiederwahl, die Einführung der Möglichkeit, Bundesrichterinnen und Bundesrichter abzuberufen, und die Prüfung von Alternativen zu den Mandatsabgaben.
Die RK-S ist insgesamt der Ansicht, dass sich das aktuelle System bewährt hat und keiner grundlegenden Reform bedarf. Sie anerkennt aber, dass einige Fragen, die von der RK-N aufgeworfen wurden, prüfenswert sind. Sie hat deshalb mit 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid ihres Präsidenten beschlossen, ihrer Schwesterkommission grünes Licht für weitere Arbeiten zu geben, sodass diese die für absolut notwendig erachteten Verbesserungen vorschlagen kann.
Anhebung der Alterslimite für die Stelle der Bundesanwältin bzw. des Bundesanwalts
Auf Ersuchen der Gerichtskommission (GK) hat die RK-S beschlossen, eine Initiative (20.485) einzureichen, mit der die Alterslimite für die Bundesanwältin bzw. den Bundesanwalt und die beiden Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter auf 68 angehoben werden soll. Sie ist wie die GK der Auffassung, dass die geltende Bestimmung nicht mehr zeitgemäss ist.
Die Kommission hat am 3. Dezember 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (CVP, VS) in Bern getagt.