Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat die Detailberatung der Revision der Strafprozessordnung (19.048) abgeschlossen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 11 zu 0 Stimmen angenommen. Bei der Ausgestaltung der Teilnahmerechte spricht sich die Kommission mit 11 zu 2 Stimmen für einen Kompromissvorschlag aus.

​Die heute in der Strafprozessordnung geltenden Teilnahmerechte berechtigen die beschuldigte Person zur Teilnahme an allen Beweiserhebungen, insbesondere auch an Einvernahmen von Zeugen und im gleichen Verfahren mitbeschuldigten Personen. Gemäss dem Entwurf des Bundesrates soll die Staatsanwaltschaft die Teilnahme an einer Einvernahme verweigern können, wenn sich die beschuldigte Person zum Thema der Einvernahme selber noch nicht geäussert hat. Der Nationalrat hat diese Einschränkung der Teilnahmerechte abgelehnt. Die Kommission hat das Bundesamt für Justiz im Rahmen der Detailberatung damit beauftragt, eine Arbeitsgruppe mit den verschiedenen Interessenvertretern einzusetzen, mit dem Ziel einen Kompromissvorschlag für eine praxistaugliche Neuformulierung der Teilnahmerechte auszuarbeiten. Diese sieht vor, dass die Staatsanwaltschaft die beschuldigte Person von der Einvernahme einer anderen beschuldigten Person ausschliessen kann, solange die beschuldigte Person ausserhalb des Haftverfahrens nicht einvernommen worden ist.
Die Kommission hat zudem mit 7 zu 6 Stimmen beschlossen, dass diese Einvernahme ausserhalb des Haftverfahrens unverzüglich, bei angeordneter Untersuchungshaft innert 10 Tagen, zu erfolgen hat. Eine Minderheit lehnt diesen Zusatz ab. Vor dem Hintergrund, dass die Revision der Teilnahmerechte eines der Hauptanliegen für die Revision der Strafprozessordnung darstellte, möchte die Kommission nicht komplett auf eine Anpassung der Teilnahmerechte verzichten und erachtet den gefundenen Kompromissvorschlag als eine gangbare Lösung. Die Kommission hat sich überdies mit 10 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen dafür ausgesprochen, dass die Anwaltstarife künftig nicht mehr zwischen dem Honorar einer amtlichen Verteidigung und einer Wahlverteidigung unterscheiden dürfen. Die Kommission hat zudem ein Postulat (21.4343) beschlossen, mit dem der Bundesrat beauftragt wird, einen Bericht zur Frage der Dunkelziffer bei Tötungsdelikten in der Schweiz zu erstellen und die Frage zu klären, ob die praktische Anwendung der Bestimmungen von Art. 253 StPO allenfalls Anpassungen erforderlich macht.
Die Vorlage wird in der Wintersession im Ständerat beraten.

Missbräuchlicher Konkurs: Differenzbereinigung

Die Kommission hat sich im Rahmen der Differenzbereinigung mit dem Entwurf des Bundesgesetzes über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (19.043) befasst. Mit 10 zu 3 Stimmen hat sich die Kommission beim Opting-out (die Möglichkeit, auf eine Revisionsstelle zu verzichten) für einen Kompromissvorschlag ausgesprochen: Um den Verzicht aufrechtzuerhalten, sollen die Jahresrechnungen alle zwei Jahre dem Handelsregister unterbreitet werden müssen (Art. 727a E-OR). Die Kommission hält hingegen mit 11 zu 2 Stimmen am Beschluss des Ständerates zur Aufhebung der Ausnahmeregelung für öffentlich-rechtliche Gläubiger (Art. 43 E-SchKG) fest. Die Vorlage wird in der Wintersession im Ständerat beraten.

Bestehender Kündigungsschutz für Jungmütter ausreichend

Die Standesinitiative 20.322 des Kantons Tessin («Für die Verlängerung des Kündigungsschutzes nach dem Mutterschaftsurlaub») verlangt, dass arbeitstätigen Müttern während der ersten 12 Monate nach der Geburt ihres Kindes nicht gekündigt werden darf. Zudem sollen Mütter in den ersten 12 Monaten nach der Geburt ihres Kindes unbezahlten Urlaub im Umfang von höchstens 30 Prozent ihres Beschäftigungsgrads in Anspruch nehmen können. Die Kommission hat mit 7 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen beschlossen, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Ihren Entscheid stützt sie auf einschlägige Studien, die aufzeigen, dass sich Jungmütter in der grossen Mehrheit der Fälle gütlich mit ihren Arbeitgebern einigen können. Die Kommission sieht deshalb keinen Bedarf für einen Ausbau des Kündigungsschutzes für Jungmütter. Eine Minderheit beantragt, der Standesinitiative Folge zu geben. Sie ist der Auffassung, dass Handlungsbedarf besteht, weil viele Jungmütter ihre Stelle aufgeben, nachdem ihnen dieser Schritt vom Arbeitgeber nahegelegt wurde oder sie ihr Pensum nicht reduzieren konnten. Diese Fälle würden in den vorliegenden Studien nicht berücksichtigt. In einem nächsten Schritt wird sich der Ständerat in der Wintersession mit dem Geschäft befassen.

Arbeiten zum Sexualstrafrecht

Die Kommission beantragt ihrem Rat, der Standesinitiative des Kantons Genf 20.339 «Revision der strafrechtlichen Bestimmungen über die Verletzung der sexuellen Integrität» keine Folge zu geben, da sie bereits dabei ist, im Rahmen ihrer Arbeiten zum Sexualstrafrecht einen Erlassentwurf auszuarbeiten und eine entsprechende Doppelspurigkeit vermeiden möchte. Diese Arbeiten hat sie an ihrer Sitzung ebenfalls weitergeführt (18.043, E. 3), sie laufen planmässig voran.

Die Kommission hat am 11. November 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (CVP, VS) in Bern getagt.