Inhaltlich hat sich die Kommission in einer Konzeptabstimmung mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung für einen risikobasierten Ansatz entschieden, der gegenüber der ursprünglichen Vorlage des Bundesrats die Tätigkeiten stark einschränkt, die künftig dem Geldwäschereigesetz unterstellt werden sollen. Während eine Minderheit der Ansicht ist, dass die Schweiz gar keine Anpassungen vornehmen sollte und dem Rat Nichteintreten beantragt, ist eine andere Minderheit der Ansicht, dass die Vorlage der Kommission in ihrer abgeschwächten Form kaum einen Beitrag zur Geldwäschereibekämpfung leisten und auch den internationalen Standards nicht genügen würde. Zur Vorlage der Kommission liegen diverse Minderheiten vor, darunter auch der Antrag, im Interesse einer Gleichbehandlung auch die Amtsnotariate den neuen Bestimmungen zu unterstellen.
Der Ständerat wird sich in der Sommersession mit dem Entwurf der Kommission befassen.
Wiedereinführung Doppelnamen
Die Kommission hat weitere Anhörungen zur parlamentarischen Initiative 17.523, « Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat», durchgeführt. Sie wird ihre Arbeiten im nächsten Quartal fortführen, sodass eine Beratung im Ständerat voraussichtlich in der Herbstsession möglich sein wird.
Journalistischer Quellenschutz
Die Kommission hat vor dem Hintergrund des Bundesgerichtsurteils vom 31. Januar 2025 (7B_733/2024) Anhörungen zu den strafrechtlichen und strafprozessualen Aspekten des journalistischen Quellenschutzes durchgeführt. Sie wird das Thema zu einem späteren Zeitpunkt weiterverfolgen.
Kein Sonderschutz für Gebäude und Denkmäler vor Vandalismus
Die Kommission hat mit 10 zu 2 Stimmen beschlossen, dem Beschluss ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission, der von Céline Amaudruz eingereichten parlamentarischen Initiative 23.433 Folge zu geben, nicht zuzustimmen. Die Initiative verlangt, das Strafgesetzbuch um eine Bestimmung zu ergänzen, die das Beschädigen von öffentlichen Gebäuden oder Denkmälern explizit unter Strafe stellt. Diese Bestimmung sollte sich vor allem gegen Vandalinnen und Vandalen sowie politische Aktivistinnen und Aktivisten richten. Die Initiative geht nun an die Kommission des Nationalrates zurück, die zu entscheiden hat, ob sie an ihrem Beschluss zum besseren Schutz von Gebäuden und Denkmälern festhält.
Verbot von nationalsozialistischen Symbolen
Die Kommission begrüsst es, dass der Bundesrat bereits eine erste Vernehmlassungsvorlage in Erfüllung der Motion 23.4318, «Verbot der öffentlichen Verwendung von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen, wie beispielsweise nationalsozialistischen Symbolen», erarbeitet hat und, dass sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Vernehmlassung grösstenteils positiv zu einem entsprechenden Verbot geäussert haben. Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, beantragt die Kommission deshalb mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung ihrem Rat, den beiden Initiativen 23.400, «Spezialgesetzliches Verbot der öffentlichen Verwendung von nationalsozialistischen Symbolen», und 21.524, «Verbot der öffentlichen Verwendung von extremistischen, gewaltverherrlichenden und rassistischen Symbolen», keine Folge zu geben.
Die Kommission hat am 15. Mai 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Jositsch (S, ZH) in Bern getagt.