Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) hat mit 8 zu 4 Stimmen ein Postulat (23.3000) beschlossen, in welchem sie den Bundesrat beauftragt, bis spätestens Ende August 2023 in einem Bericht darzulegen, wie die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz angesichts der Rückkehr von bewaffneten Konflikten wie dem Ukrainekrieg gestärkt werden kann. Die Kommission möchte im Hinblick auf künftige Diskussionen über zusätzliche Informationen verfügen.

Der Bericht soll Massnahmen präsentieren, welche der Bundesrat kurz- und mittelfristig zu ergreifen gedenkt, um die Verteidigungsfähigkeit der Armee zu stärken und der Armee finanzielle Planungssicherheit zu gewährleisten. Er soll zudem über die Auswirkungen auf die Militärdoktrin, die Fähigkeiten, die Strukturen, die Ausbildung, die Systeme, das Personal, die Immobilien und die Betriebskosten Auskunft geben. Im Weiteren soll er Massnahmen aufzeigen, mit denen die Resilienz des Landes, inklusive das Widerstandsoperationskonzept, im Verteidigungsfall gestärkt werden kann.

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass nur noch Kernkompentenzen im Bereich des Gefechts der verbundenen Waffen vorhanden ist und dass der Bericht einen Überblick über die Massnahmen liefern wird, die zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit des Landes ergriffen werden müssen. Die Kommissionsminderheit wiederum ist der Ansicht, dass die laufenden Arbeiten (Armeebotschaft, WEA-Bericht, Zielbild Armee 2030, fähigkeitsbasierte Armeebotschaft usw.) ausreichen und die gewünschten Antworten liefern werden. Die SiK-S wird ihre Arbeiten zum Zusatzbericht über die Sicherheitspolitik der Schweiz (22.063) an ihrer Februarsitzung fortsetzen und insbesondere prüfen, in welchen Bereichen die Zusammen- arbeit mit der NATO und der Europäischen Union in Sachen Sicherheit verstärkt werden kann.

Ferner beantragt die Kommission einstimmig, die Motion Rechsteiner 22.3726 («Strategie der Schweiz zu Sicherheit und Verteidigung») anzunehmen. Zu guter Letzt wurde die SiK-S darüber informiert, dass der Effektivbestand der Armee Ende 2022 über den bewilligten 140 000 Armeeangehörigen lag und die entsprechende Übergangsbestimmung ausgelaufen ist. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass das VBS verschiedene Optionen prüft, um diese Situation so rasch wie möglich zu korrigieren.

Ja zur Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes

Die Kommission beantragt mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes bis Ende 2026 zu genehmigen (22.072). Ausserdem spricht sie sich dafür aus, dass der Bestand des Kontingents während dieses Einsatzes um höchstens 30 Armeeangehörige erhöht werden kann, um der Armee zu ermöglichen, einem allfälligen Ausstockungsbedarf der KFOR zu entsprechen. Die Kommission ist der Auffassung, dass die Präsenz der KFOR im Kosovo aufgrund der Situation vor Ort weiterhin notwendig ist und es im Interesse der Schweiz ist, den Swisscoy-Einsatz weiterzuführen.

Cybersicherheit und kritische Infrastrukturen

Um die Sicherheit bei den wichtigsten digitalen Daten der Schweiz zu verbessern, hat die Kommission einstimmig die Motion 23.3002 beschlossen. Mit dieser wird der Bundesrat beauftragt, die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, um bei den wichtigsten digitalen Daten des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie der Betreiber kritischer Infrastrukturen für mehr Sicherheit zu sorgen. In der Vorlage sollen die Kriterien festgelegt werden, anhand deren bestimmt werden kann, welche Daten von welchen Behörden (Bund, Kantone und Gemeinden) und Betreibern kritischer Infrastrukturen einem besonderen digitalen Schutz unterstehen. Ausserdem soll der Bundesrat in der Vorlage regeln, welche Normen für das Management der Sicherheit dieser Daten gelten, und er soll dafür sorgen, dass die Gestaltung der Speicherinfrastruktur nach Möglichkeit Schweizer Unternehmen – in Zusammenarbeit mit den Schweizer Hochschulen – anvertraut wird.

Die Kommission hat darüber hinaus mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung die Motion 23.3001 beschlossen, mit welcher der Bundesrat beauftragt wird, die Rechtsgrundlagen für den Schutz kritischer Infrastrukturen so zu überarbeiten, dass die Schutzwirkung klar verbessert wird und die Zuständigkeiten und Prozesse für den Normal- wie für den Krisenfall geklärt sind. Dabei sind folgende Kooperationsachsen zu berücksichtigen: Zusammenarbeit innerhalb der Bundesverwaltung, Zusammenarbeit mit den Kantonen und ihren verselbstständigten Einheiten, Zusammenarbeit mit den verselbstständigten Einheiten des Bundes, Zusammenarbeit mit Privaten, die Eigentümer kritischer Infrastrukturen sind. Die SiK-S ist der Ansicht, dass die geltenden Rechtsgrundlagen angesichts der Entwicklung der Gefahrenlage nicht mehr ausreichen und angepasst werden müssen.

Revision des Zivildienstgesetzes

Die Kommission beantragt mit 8 zu 2 Stimmen, die Motion 22.3055 der SVP-Fraktion («Armeebestand mittels Massnahmen beim Zivildienst stärken») anzunehmen. Die Motion verlangt, dass die sechs kaum oder nicht bestrittenen Punkte der Revision von 2019 (19.020), die vom Parlament im Juni 2020 abgelehnt wurde, den Räten möglichst rasch zur Annahme unterbreitet werden. Für die Kommission ist es wichtig, dass dank diesen Massnahmen weniger Armeeangehörige, welche die Rekrutenschule abgeschlossen haben, zum Zivildienst wechseln. Die Kommissionsminderheit beantragt hingegen die Ablehnung der Motion, da sie es vorzieht, stattdessen Massnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Armee auszuarbeiten.

Darüber hinaus hat sich die SiK-S über die Lage in der Ukraine, die Mehrkosten der Informatikprojekte des VBS, den Stand der wirtschaftlichen Landesversorgung sowie über die Telekommunikationsprojekte des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz informieren lassen.

Die Kommission hat am 12. und 13. Januar 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Werner Salzmann (SVP, BE) und teilweise in Anwesenheit der Vorsteherin des VBS, Bundesrätin Viola Amherd, und des Vorstehers des WBF, Bundesrat Guy Parmelin, in Bern getagt.