In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative (16.438 n Pa.Iv. [Leutenegger Oberholzer] Piller Carrard. Angemessene Bezüge und Stopp der Lohnexzesse bei den Bundes- und bundesnahen Unternehmen) hat die SPK Änderungen des Bundespersonalgesetzes und weiterer Erlasse ausgearbeitet, so dass für sieben grössere Unternehmen des Bundes eine Obergrenze von einer Million Franken pro Jahr für das Entgelt, welches in diesen Unternehmen an das oberste Kader oder an die Mitglieder des Verwaltungsrates ausgerichtet werden darf, festgelegt wird. Dabei ist der Begriff «Entgelt» umfassend zu verstehen und deckt neben Lohn und Honorar sämtliche geldwerten Leistungen (Nebenleistungen, berufliche Vorsorge etc.) ab.
Konkret wurde diese Obergrenze festgelegt für die Kader der SBB, RUAG, Skyguide, SUVA, SRG SSR, Swisscom und der Post. Dabei ist festzuhalten, dass die höchsten Entgelte in den meisten dieser Unternehmen heute deutlich unter einer Million Franken liegt. Die Kommission erachtet dies als richtig und will mit der Festlegung einer Obergrenze keine Lohnerhöhungen provozieren, sondern ein klares Signal setzen, dass eine bestimmte Grenze nicht überschritten werden darf. Die konkrete Festlegung der Entgelte in den einzelnen Betrieben hat entsprechend den unterschiedlichen Bedürfnissen dieser Betriebe zu erfolgen und ist nicht Sache des Gesetzgebers.
Was die übrigen Unternehmen und Anstalten des Bundes betrifft, so soll die Kompetenz zur Festlegung der Maximalentgelte beim Bundesrat liegen. Dies wird neu im Bundespersonalgesetz so festgehalten. Dort werden neu auch die Bestandteile des Entgelts sowie die Kriterien zur Festlegung des individuellen Entgelts definiert.
In Umsetzung einer parlamentarischen Initiative aus dem Ständerat (18.428 s Pa.Iv. Minder. Bundesbetriebe und bundesnahe Unternehmungen. Keine Abgangsentschädigungen ans Topkader) wird zudem neu ein Verbot für die Ausrichtung von Abgangsentschädigungen für das oberste Kader und die Mitglieder des Verwaltungsrates aufgenommen.
Mit der Vorlage wird auf das Unverständnis in der Bevölkerung für die zum Teil sehr hohen in einzelnen Bundesbetrieben ausbezahlten Löhne und Abgangsentschädigungen reagiert.
Die Vernehmlassung zu der Vorlage dauert vom 14. November 2019 bis zum 28. Februar 2020. Die Vernehmlassungsvorlage findet sich unter folgendem Link:
https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk/berichte-vernehmlassungen-spk/vernehmlassung-spk-16-438
Die Kommission hat die Vorlage am 8. November 2019 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Kurt Fluri (FDP/SO) in Bern verabschiedet.