Mit der vom Ständerat angenommenen Motion Stark (25.4187) soll ein neuer Versuch zur Einführung einer Regulierungsbremse unternommen werden. Danach sollen Bundesgesetze und völkerrechtliche Verträge, die für KMU erhebliche zusätzliche Kosten verursachen, erhöhte Anforderungen im Gesetzgebungsprozess erfüllen, indem zum Beispiel für ihre Verabschiedung ein qualifiziertes Mehr in beiden Räten verlangt wird. Nationalrat Roger Golay verlangt mit seiner parlamentarischen Initiative die Schaffung einer parlamentarischen Regulierungsprüfungskommission, die ihrem Rat jedes Jahr Vorschläge zum Abbau bürokratischer Regelungen unterbreiten müsste (25.479).
Die Kommission weist darauf hin, dass sich die Bundesversammlung erst vor knapp drei Jahren insbesondere auch aufgrund demokratiepolitischer Gründe gegen eine Vorlage ausgesprochen hat, welche wie die Motion Stark eine Regulierungsbremse schaffen wollte. Die Kommission spricht sich mit 13 zu 12 Stimmen gegen die Motion aus. Mit 14 zu 9 Stimmen und 2 Enthaltungen lehnt sie auch die parlamentarische Initiative Golay ab. Es obliegt den einzelnen Sachbereichskommissionen, die Entwicklungen in ihren Sachbereichen zu verfolgen und allfällige Gesetzesanpassungen – und dazu gehört auch die Aufhebung überflüssiger oder schädlicher Bestimmungen – vorzunehmen.
Eine Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass im Interesse einer funktionsfähigen Wirtschaft die Hürden zur Schaffung neuer Regelungen erhöht werden müssen. Sie beantragt deshalb, der Motion Stark zuzustimmen. Eine weitere Minderheit spricht sich für die parlamentarische Initiative Golay aus.
Keine Vorwegnahme des Entscheids zur Kompass-Initiative
Mit seiner parlamentarischen Initiative verlangt Nationalrat Lukas Reimann eine bedeutende Ausweitung des obligatorischen Staatsvertragsreferendums (25.437). Die neuen Bestimmungen sollen rückwirkend auch auf die im Moment im Parlament zur Diskussion stehenden Bilateralen III Anwendung finden. Der Text der Initiative entspricht somit der sogenannten «Kompass-Initiative», welche voraussichtlich im kommenden Herbst der Bundesversammlung unterbreitet wird. Die Kommission will die Diskussion dann in aller Tiefe führen, wenn die Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative vorliegt. Die Frage, ob die Bilateralen III dem obligatorischen Referendum unterstellt werden sollen, wird im Rahmen der Behandlung der konkreten Vorlage geklärt werden müssen. Die Kommission lehnt deshalb die parlamentarische Initiative mit 13 zu 12 Stimmen ab.
Die Minderheit der Kommission ist der Ansicht, dass sich die Frage jetzt und auch in Zukunft stellt. Die Initiative würde ein Gefäss darstellen, um die Diskussion zu führen.
Bericht zur Anwendung des Sainte-Laguë-Verfahrens bei Nationalratswahlen
Die SPK beschäftigt sich mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative 24.422, wonach bei Nationalratswahlen für die Zuteilung der Sitze neu das Sainte-Laguë-Verfahren zur Anwendung kommen soll. Um die Auswirkungen des Systemwechsels besser beurteilen zu können, hat die Kommission eine Studie erstellen lassen, in welcher Modellrechnungen für frühere Wahlen erstellt werden. Die Studie ist auf der Internetseite des Parlaments unter der Geschäftsnummer publiziert. Die Kommission wird sich an weiteren Sitzungen mit der konkreten Umsetzung befassen.
Sicherheit in und um die Asylzentren verbessern
Die Kommission hat sich intensiv mit der Sicherheit in und um die Bundesasylzentren auseinandergesetzt. In diesem Zusammenhang hat sie mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Kommissionsmotion (26.3522) «Effizienter Umgang mit problematischen Asylsuchenden und konsequente Anwendung des Asylgesetzes» eingereicht. Sie verlangt, dass interne Sicherheitsbereiche in den ordentlichen Bundeszentren im Rahmen der vorgesehenen Pilotprojekte nur mit der Zustimmung der Standortkantone und der betroffenen Gemeinden eingerichtet werden können. Zudem soll dem Parlament ein Vorschlag für eine Rechtsanpassung unterbreitet werden, mit der klare Disziplinar- und Verwaltungsinstrumente sowie eine Stärkung des Vollzugs des Wegweisungsentscheids bei Straftätern und Wiederholungstätern eingeführt werden. Ferner sollen insbesondere für die Grenzkantone geeignete Ausgleichsmechanismen vorgesehen werden.
Die Kommission hat zudem mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Motion von Ständerat Chiesa 25.4577 «Mehr Schutz für die Bevölkerung. Wirksame Massnahmen gegen gewalttätige und kriminelle Asylsuchende» zugestimmt. In dieser Motion geht es um die Sicherheit ausserhalb der Zentren. Sie fordert, dass bei Verstössen gegen die Ausgangsbestimmungen in Bundesasylzentren, bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ausserhalb der Zentren oder bei eröffneten Strafverfahren für Asylsuchende eine Ausgangssperre oder – falls unabdingbar – eine Haft von maximal zehn Tagen angeordnet werden kann.
Eine Minderheit beantragt eine Ablehnung der Motionen, da die Umsetzung der von Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten in Angriff genommenen Massnahmen im Sicherheitsbereich abgewartet werden soll.
Stellvertreterehen: Familiennachzug künftig ausgeschlossen
Künftig soll der Familiennachzug für Ehegatten, die in Abwesenheit eines Partners durch eine Stellvertretung geheiratet haben, nicht mehr möglich sein. Die Kommission beantragt ihrem Rat, die entsprechende Motion von Ständerätin Esther Friedli 25.4039 „Kein Familiennachzug bei Stellvertreterehen“ mit 14 zu 11 Stimmen anzunehmen. Die Motion soll das Recht jedes Menschen auf freie Entscheidung über die eigene Lebensgestaltung stärken. Eine Ehe soll aus freiem Willen und in Anwesenheit von beiden Partnern geschlossen werden können. Wenn dies nicht der Fall ist, kann dies zu Schwierigkeiten führen.
Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion, da ein solches Verbot aufgrund der geringen Anzahl unverhältnismässig wäre und das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens verletzt.
Die Kommission tagte am 23./24. April 2026 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Nina Schläfli (S, TG) in Bern.