Die Kommission hat die Vorlage, welche sie in Umsetzung ihrer parlamentarischen Initiative 26.425 (Verfassungsanpassung betreffend die Bilateralen III) ausgearbeitet hat, in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 6 Stimmen angenommen. Mit einer Übergangsbestimmung in der Bundesverfassung (BV) soll eine Verfassungsgrundlage für die Abkommen über die Stabilisierung der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU geschaffen werden. Dadurch können Zweifel der Kommission bezüglich der Verfassungsmässigkeit des FZA beseitigt werden. Indem die Genehmigung der Verträge in der Verfassung vorgesehen wird, wird klargestellt, dass Artikel 121a Absatz 4 BV in Bezug auf die Änderung des FZA nicht zur Anwendung kommt. Auch entfällt mit dieser neuen Verfassungsbestimmung die Diskussion über die umstrittene Anwendung eines obligatorischen Staatsvertragsreferendums sui generis. Für den Fall, dass der Ständerat die Verfassungsänderung ablehnt, zieht die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung ein obligatorisches Referendum sui generis dem fakultativen Referendum vor. Sie hat einen entsprechenden Eventualantrag gestellt.
Mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen hat die Kommission zudem beschlossen, in der Verfassungsbestimmung festzuhalten, dass die Umsetzungsgesetzgebung nicht dem Referendum untersteht. Damit soll sichergestellt werden, dass die Abkommen zusammen mit der Umsetzungsgesetzgebung ein Paket bilden und die vorgesehenen Begleitmassnahmen nicht in einer späteren Volksabstimmung zu Fall gebracht werden können.
Erst mit einer späteren zweiten Vorlage zur Umsetzung ihrer parlamentarischen Initiative will die Kommission die sogenannte «Schubert-Praxis», wonach neue Bundesgesetze völkerrechtlichen Verpflichtungen vorgehen, hinsichtlich der Stabilisierungsabkommen in der Verfassung verankern. Somit kann zu dieser Frage ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt werden. Die Kommission gab diesem Vorgehen gegenüber einem Antrag für die gesetzliche Verankerung der «Schubert-Praxis» im Rahmen des EU-Pakets mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen den Vorrang.
Die Vorlage wird Ende dieser Woche publiziert und geht zur Stellungnahme an den Bundesrat. Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung vom 17. August 2026 allfällige Anträge des Bundesrates beraten. Somit kann die Vorlage in der Herbstsession behandelt werden.
Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes
Die Kommission hat die Detailberatung der Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) aufgenommen und wird diese an ihrer nächsten Sitzung fortführen.
Dynamische Übernahme und Decision Shaping
Die SPK-S hat sich nicht nur mit der Referendumsfrage und den Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes befasst, sondern auch mit bestimmten institutionellen Aspekten der Abkommen, namentlich mit der Mitwirkung der Kantone und des Parlaments am Decision Shaping. Bei diesem letzten Thema arbeitet sie eng mit der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates (APK-S) zusammen. Die Kommission hat beschlossen, einen Mitbericht mit mehreren Vorschlägen zur Stärkung der Rechte des Parlaments bei der dynamischen Übernahme von EU-Recht und beim Decision Shaping an die APK-S zu richten. Zudem beantragt sie, die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Regierungs- und Organisationsgesetzes (RVOG) dahingehend zu ergänzen, dass der Bundesrat verpflichtet ist, von den Stellungnahmen von Organisationen, Kommissionen und interessierten Kreisen zu einem in Ausarbeitung befindlichen Rechtsakt der EU Kenntnis zu nehmen, sie zu gewichten und zu beurteilen.
Die Kommission hat am 29./30. Juni 2026 unter dem Vorsitz von Ständerätin Heidi Z’graggen (M-E/UR) in Bern getagt.