Mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S), nicht auf die Verlängerung des Bundesgesetzes über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (FiREG, 25.094) einzutreten. Folgt der Ständerat in der Herbstsession diesem Antrag, wird das Gesetz am 31. Dezember 2026 auslaufen, womit auch die Finanzhilfen nicht länger bereitstehen. Der Bundesrat hatte beantragt, die Geltungsdauer des Gesetzes um fünf Jahre zu verlängern.
Die Kommission unterstreicht, dass der Ausfall eines der systemkritischen Stromunternehmen schwerwiegende und weitreichende Konsequenzen hätte. Diese Unternehmen tragen daher eine grosse Verantwortung für die Versorgungssicherheit – wie auch ihre Eigentümer, mehrheitlich Kantone, Gemeinden und öffentlich beherrschte Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft. Die Kommission stellt fest, dass die systemkritischen Unternehmen der Strombranche die Zeit seit dem Erlass des FiREG im Jahr 2022 genutzt haben, um sich auf Marktverwerfungen vorzubereiten. Sie zweifelt hingegen daran, dass die Eigentümer alles Mögliche getan haben, um sich auf den Fall vorzubereiten, dass eines dieser Unternehmen in einer Krisensituation auf Unterstützung angewiesen ist. Vor diesem Hintergrund würde es aus Sicht der Kommission ein bedenkliches Signal aussenden, dass der Bund weiterhin einen Rettungsmechanismus zur Verfügung stellt: Die öffentlichen Eigentümer dürfen sich ihrer Verantwortung nicht entziehen.
Weiter geht die Kommission davon aus, dass das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht genügend Spielraum lässt, um auch in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren die zentralen Funktionen eines systemkritischen Stromunternehmens, namentlich den Betrieb der Kraftwerke und die Vermarktung der Elektrizität, aufrecht zu erhalten.
Tarifgestaltung in der Stromgrundversorgung
Das Stromversorgungsgesetz soll dahingehend geändert werden, dass die Verteilnetzbetreiber ihre Verluste aus der Strombeschaffung an die Grundversorgungstarife anrechnen können. Die Kommission hat dem entsprechenden Erlassentwurf (25.482) einstimmig zugestimmt und schliesst sich somit dem Nationalrat an. Künftig sollen die Nettokosten aller notwendigen Geschäfte anstatt die reinen Beschaffungskosten in die Grundversorgungstarife eingerechnet werden. Die Beschaffungsstrategie sowie die Dokumentation der Käufe und Verkäufe sollen der Kontrolle durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission unterliegen.
Bauliche Entwicklung im Kontext geschützter Ortsbilder
Die Kommission reicht mit 10 zu 2 Stimmen eine Motion mit dem Titel «Die Funktion des ISOS auf den Kerngehalt zurückführen» (26.4049) ein. Aus Sicht der Kommission entspricht die Wirkung, die Bundesinventare wie das ISOS (Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung) aufgrund der Rechtsprechung in der Praxis entfalten, nicht den Absichten des Gesetzgebers. Es gibt heute verschiedenste Konstellationen, in denen Bauprojekte im Kontext von geschützten Ortsbildern nur dann zulässig sind, wenn sie von überwiegendem nationalem Interesse sind. Die Motion zielt auf eine Gesetzesänderung ab, nach der diese Voraussetzung nur noch gelten soll, wenn der Bund als Bauherr auftritt. Zudem soll eine Mitwirkung der Betroffenen bei der Erstellung des Inventars vorgesehen werden. Eine Minderheit lehnt die Motion ab, mit Verweis auf die Bestrebungen des Bundesrates, auf dem Verordnungsweg Konflikte zwischen ISOS und baulicher Entwicklung zu minimieren.
Fokus auf bereits eingeleitete PFAS-Massnahmen
Die Kommission hat sich erneut mit der PFAS-Thematik auseinandergesetzt. Sie unterstützt den vom Bundesrat eingeschlagenen Weg bei der Umsetzung der bereits überwiesenen Motion 25.3421 und erachtet die entsprechend geplanten Massnahmen als zielführend. Aus diesem Grund lehnt sie die weiteren hängigen Vorstösse ab. Nach Ansicht der Kommission sind alle Anliegen bereits durch die laufenden Arbeiten der Verwaltung abgedeckt und eine Überweisung zusätzlicher Vorstösse würde diese Arbeiten nicht beschleunigen. Die Kommission beantragt ohne Gegenantrag, die Motionen 25.3866 sowie 25.3855 abzulehnen. Sie beantragt ausserdem die Motionen 25.3906 sowie 25.3902 mit 10 zu 2 Stimmen, die Motionen 25.3746, 25.3868 und 25.3865 mit 11 zu 2 Stimmen und die Motion 25.3835 mit 10 zu 3 Stimmen, jeweils ohne Enthaltung, abzulehnen. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass ein systematisches Handeln nötig ist, um die Umsetzung wirksamer Massnahmen zeitnah sicherzustellen und beantragt die Annahme der Motionen 25.3746, 25.3902, 25.3868, 25.3865 und 25.3835.
Die Kommission hat am 22. und 23. Juni 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Thierry Burkart (RL, AG) in Bern getagt.